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Experten-Antwort

Grenzüberschreitende Mehrfachbeschäftigung

von Reisender21.12.2011 | 14:38
1365 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo liebe Mitglieder/Teilnehmer! Meine berufliche Situation soll künftig wie folgt aussehen: Ein Arbeitgeber in Deutschland für den ich auch in Deutschland tätig bin. Zweiter Arbeitgeber in China für den ich für mehere Monate im Jahr in China tätig sein werde. Wie sieht das sozialversicherungsrechtlich aus? Es handelt sich ja nicht um eine Entsendung nach China, so dass das deutsche Sozialversicherungsrecht nicht greift/ "ausstrahlt" bzw. umgekehrt. Sind beide Beschäftigungsverhältnisse dann isoliert zu beurteilen, so dass ich für meine deutsche Tätigkeit in Deutschland Beiträge zahle und für meine chinesische Tätigkeit in China? Das ist mir nicht ganz klar:-( Vielen Dank für nützliche Infos!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Reisender,

mit der Volksrepublik China besteht nur ein sog. Entsendeabkommen. Dieses sieht vor, dass für Arbeitnehmer, die von ihrem Unternehmen vorübergehend im anderen Vertragsstaat beschäftigt werden, eine Doppelversicherung und damit die doppelte Beitragsbelastung zur Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung vermieden wird. Weitere Regelungen, zum Beispiel zum Erwerb von Rentenansprüchen oder zur Zahlung von Renten, enthält dieses Abkommen nicht.

Soweit es sich in Ihrem Fall (wie von Ihnen beschrieben) also nicht um eine Entsendung handelt, wären die einzelnen Beschäftigungen tatsächlich getrennt voneinander zu betrachten – mit der Folge, dass Sie für die Beschäftigung in Deutschland Beiträge zur deutschen Sozialversicherung und für die Beschäftigung in China nach den dortigen gesetzlichen Regelungen ggf. Beiträge zur chinesischen Sozialversicherung zahlen müssen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Reisenderam 21.12.2011 | 15:48
Lieber Experte, vielen Dank für die schnelle Info! Sie haben mir sehr geholfen!
Deutsche Rentenversicherung
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