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Grenzwertberechnung bei Altersrente und Unfallrente

von Rimi22.03.2023 | 14:58
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Ich beziehe seit 2004 eine 25% Unfallrente es wurde seinerzeit ein Jahresverdienst von 31000 € herangezogen und am Anfang betrug die Unfallrente 430,-- Euro inzwischen erhalte ich 602 €. Nun gehe ich ab 1.7.2023 in Rente und erhalte eigentlich Brutto 1850 Euro (die Erhöhung von 4,39% ist bereits berücksichtigt) an Rente. Nun soll es ja so sein das die Altersrente evtl. gekürzt wird und dafür gibt es den Grenzbetrag. So soll der JAV der der Berechnung zugrunde herangezogen werden und davon dann 70% und 1/12 das wäre ja 1808,-- Euro der sogenannte Grenzwert. Das würde ja heißen, da meine Bruttorente höher ist würde mir im Grunde nur der Freibetrag von ca 150 € bleiben und die Altersrente würde um 450,-- € gekürzt. Habe ich dasso richtig verstanden?

10 Antworten

-am 22.03.2023 | 15:22
Hallo rimi, im Prinzip richtig, aber der JAV der Unfallrente wird auch angepasst und dürfte zum 01.07.2023 höher liegen. Hier können Sie die Berechnung gut nachvollziehen: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/… Viele Grüße Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
W°lfgangam 22.03.2023 | 20:10
Hallo peter bernd, aus 602 € UV-Rente und GdE 25 lässt sich der aktuelle JAV errechnen - und somit in die eigene Schnellberechnung zum vom @Experten verlinkten Merkblatt einbauen. Mit ein paar Min. Vorarbeit sehen Sie dann, ob ggf. Ihre Altersrente zu kürzen/voll auszuzahlen ist. Ganz einfach: lediglich die Berechnungsformel/Faktoren für die UV-Rente 'umstellen', um auf den aktuellen JAV als Ergebnis zu kommen ...beginnen Sie im SGB 7 § 56 zu ermitteln ;-) Gruß w. > @Experte: "Hier können Sie die Berechnung gut nachvollziehen:" achjah? ...ohne die aktuelle JAV zu kennen/was soll man da _gut_ nachvollziehen können??? Nun, Sie hätten mit Ihrem Wissen dazu aushelfen können *g PS: ich habe die 'Umrechnungsformel' doch schon vor vielen Jahren hier reingestellt ...sucht mal schön selbst, wenn der Mathe-Background - ohne elektronische Hilfsmittel - unter dem Einschulungsniveau liegt ;-))
KSCam 22.03.2023 | 20:29
Mit etwas Rechtskenntnis und Mathematik kann man den JAV leicht errechnen, wenn man den aktuellen Betrag und den Prozentsatz der Unfallrente kennt. Die BG Rente beträgt 2/3 des JAV und dann mit dem Prozentsatz multiplizieren....und das rückwärtds rechnen = einfache Rechenaufgabe.
W°lfgangam 22.03.2023 | 20:43
...mit Gegenprobe schon ;-) Gruß w. PS: "Häufig kann man den aktuellen JAV seinem Bescheid entnehmen" Steht nicht drin - der Bescheid ist uralt, die Anpassungsmitteilung enthält den nicht! > "oder bei der BG erfragen." ...kann man machen, wenn man es nicht selbst kann ;-)) Nebenbei: Ihre 'Überheblichkeit' ist ganz erfrischend, wie einfach das doch alles ist ...Sie haben vergessen, den hier zugrundeliegenden JAV kurzum/einfach mitzuteilen = Sie haben die Chance, hier zu glänzen, wieder mal komplett verbockt *g
W°lfgangam 22.03.2023 | 22:30
@KSC + @Jonny Perfekt!!! Dafür muss man nicht mal die hellste Kerze auf der Torte sein :-)) Gruß w.
Jonnyam 22.03.2023 | 21:13
Wenn ich das so richtig nachvollziehe, betrug bei der monatlichen Verletztenrente in Höhe von 430 € und einem MdE-Grad von 25 % der JAV seinerzeit 30960 € Mit den angegebenen 602 € (noch Stand JUL 2022) beträgt der JAV bei unverändertem MdE-Grad zur Zeit 43.344 €. Mit einer Anpassung von 4,39 % zum 1. JUL 2023 werden das dann 628,43 € an Verletztenrente und 45.246,80 Jahresarbeitsverdienst sein. Ihrer Monatsrente aus der Rentenversicherung in Höhe von 1850 € (JUL 2023) dürften 49,2021 persönliche Entgeltpunkte zugrunde liegen. Bei einem MdE-Grad von 25 % beträgt der Freibetrag von der Verletztenrente im JUL 2023 dann 169,95 €, d.h. es werden nur 458,48 € mit der Rente aus der Rentenversicherung zusammengerechnet (= 2.308,48). Der Grenzbetrag von 70 % des Jahresarbeitsverdienstes geteilt durch 12 beträgt aber = 2.639,40 € und wird mithin nicht überschritten. Somit kommt es nicht zu einem sog. Ruhen eines Teils der Rente aus der Rentenversicherung.
Optimistam 19.11.2023 | 15:03
Hallo ….Sie haben es ja nun geschafft 🥳 wie ist das nun mit dem JAV vom Unfalljahr ? Steigt das tatsächlich um die jährlichen Rentenerhöhungen ? Würde mich sehr über eine verständliche Antwort freuen ! Danke !
SABBASam 21.06.2024 | 12:50
Ja genauso. Der Freibetrag bei 25% Behinderung wird von Ihrer UK Rente berechnet 600 -25% Der Rest geht zu 1850.- Das Endergebnis, das den Grenzbetrag übersteigt wird leider von Ihrer BFA Rente <abgezogen! siehe Link. Deutsche-rentenversicherung.de www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Fachliteratur_Kommentare_Gesetzestexte/Studientexte/Rentenrecht/22_zusammentreffen_rente_und_einkommen.pdf?__blob=publicationFile&v=6 1._Sinn, Zweck und Auswirkungen - Deutsche Rentenversicherung
sabbasam 21.06.2024 | 12:53
siehe hier: Die Anrechnungsvorschriften nach § 93 SGB VI und hier Deutsche-rentenversicherung.de www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Fachliteratur_Kommentare_Gesetzestexte/Studientexte/Rentenrecht/22_zusammentreffen_rente_und_einkommen.pdf?__blob=publicationFile&v=6 1._Sinn, Zweck und Auswirkungen - Deutsche Rentenversicherung
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