Zwischen gesetzlicher Rente und Betriebsrente besteht keine Verbindung, seitens des Gesetzlichen Rentenversicherungsträgers. Sie erhalten die gesetzliche Rente in der Höhe, die sich aus den zurückgelegten Zeiten ergibt. Ob die Betriebsrente etwas anrechnet, ist mit diesen zu klären.