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Grenzwerte

von Oskar02.03.2008 | 18:31
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9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo welche Grenzwerte gelten, wenn mehrere Renten zur Auszahlung kommen ? Und von welchem Jahresarbeitsverdienst wird eigentlich ausgegangen, für die Berechnung des Grenzwertes, wenn ich 40 Jahre Vollzeit gearbeitet habe und die letzten 5 Jahre meines Arbeitslebens halbtags arbeite ?

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Zwischen gesetzlicher Rente und Betriebsrente besteht keine Verbindung, seitens des Gesetzlichen Rentenversicherungsträgers. Sie erhalten die gesetzliche Rente in der Höhe, die sich aus den zurückgelegten Zeiten ergibt. Ob die Betriebsrente etwas anrechnet, ist mit diesen zu klären.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Besteht für denselben Zeitraum Anspruch auf eine Rente und eine Leistung aus der Unfallversicherung wird die Rente insoweit nicht geleistet, als die Summe der zusammentreffenden Rentenbeträge vor Einkommensanrechnung den jeweiligen Grenzbetrag übersteigt.

Dieser Grenzbetrag beläuft sich auf einen Betrag in Höhe von 70% von einem Zwölftel des der Rente aus der gesetzlichen Unfallversicherung zugrunde liegenden Jahresarbeitsverdienst, vervielfältigt mit dem Rentenartfaktor für die persönlichen Entgeltpunkte der allgemeinen Rentenversicherung.

Moderation · 3Ihre Vorsorge

Besteht für denselben Zeitraum Anspruch auf eine Rente und Leistungen aus der Unfallversicherung wird die Rente insoweit nicht geleistet, als die Summe der zusammentreffenden Rentenbeträge vor Einkommensanrechnung den jeweiligen Grenzbetrag übersteigt.

Dieser Grenzbetrag beläuft sich auf einen Betrag in Höhe von 70% von einem Zwölftel des der Rente aus der gesetzlichen Unfallversicherung zugrunde liegenden Jahresarbeitsverdienstes,vervielfältigt mit dem Rentenartfaktor für die persönlichen Entgeltpunkte der allgemeinen Rentenversicherung.

6 Antworten

Schiko.am 02.03.2008 | 19:01
Ist mir schleierhaft was sie mit " grenzwerten" bei renten meinen. In der gesetzlichen rentenversicherung wächst die jährliche rente durch den jahresverdienst unabhängig ob ganztägig oder nur halbtags gearbeitet wird. Beispiel: Für das jahr 2008 vorläufiger durchschnitts- verdienst aller euro 30084 : 30084 jahresverdienst ergibt 1 EP. (entgeltpunkt) 26,27 euro rentenwert. Dagegen 63.600 jahresverdienst : 30084 = 2.1141 EP. x 26,27 55,54 rentenzuwachs in 2008. Mit freundlichen Grüßen.
Oskaram 02.03.2008 | 19:41
Mit einem Grenzwert meine ich die Summen, welche 2 oder mehrere Renten erreichen dürfen. Z.B ich verdiene zur Zeit 2000€ Brutto. Bekomme wenn ich in Rente gehe gesetzliche Rente 1500€ und eine Betriebsrente von 500€. bekomme ich beide Renten voll ausbezahlt, obwohl diese beide zusammen genauso hoch sind wird der derzeitige Bruttoverdienst ??
Schiko.am 02.03.2008 | 20:03
Also nochmals, eine eventuelle abweichung hat mit einer zu- satzversorgung nichts zu tun. Natürlich, es kann auch sozialversicherungsfreien verdienst gegeben haben, der bringt auch in der rente nichts. Die in den sozialversicherungsausweisen bestätigten beträge sind die wirklichen beträge die auch im rentenbescheid auf- tauchen müssen. Nur hierfür wurden auch beiträge abgezogen, dies kann man auch aus der lohnabrechnung ersehen und nach- rechnen. Bin sicher, dies klärt sich auf, wäre schön, wenn sie später hier- über wieder eine stellungnahme abgeben. Mit freundlichen Grüßen.
Schiko.am 02.03.2008 | 20:05
Der beitrag um 20:03 gehört woanders hin. Nochmals rentenhöhe, ge- setzlich rente und betriebs- rente werden voll ausbehalt. Auch ich bekomme mit der zusatzrente höhere beträge als mein früherer nettoverdienst war. Vielleicht verwechseln sie auch pension und zusätzlich rente. Hier kommt es durch- aus zu kürzung der pension wegen der anrechnung der zusätzlichen rentenbeträge. MfG.
bekissam 03.03.2008 | 09:54
Bei der Versichertenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es keine Kappung wegen Zusammenrechnung mit der Betriebsrente oder Zusatzversorgungsrente. Ob die Betriebsrente oder Zusatzversorgungsrente eine derartige Begrenzung vorsieht, können Sie beim Träger dieser Leistung erfahren.
Manniam 04.03.2008 | 09:58
wie ist das lieber experte,wrnn eine unfallrente dazu kommt u. wie wird das berechnet untereinander,da gibt es hier immer wieder unterschiedl- aussagen
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