Hallo Ludwig,
aufgrund der Zusammenrechnung der Versicherungszeiten in den Ländern der EU kann ein Rentenanspruch vorhanden sein. Es müssen insgesamt 60 Kalendermonate mit Beitragszeiten in der EU sein - also neben den 3 Jahren in Deutschland noch mindestens zwei weitere Jahre in einem anderen EU-Staat mit Beiträgen zu einem Rentenversicherungssystem – dann kann ab Vollendung des Regelalters eine Rente aus Deutschland bezogen werden. Den Rentenantrag für die deutsche Rente kann Ihr Bekannter in Griechenland beim dortigen Rentenversicherungsträger beantragen. Dieser veranlasst dann alles Weitere.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung