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Griechischer Rentner - in Deutschland angemeldet, aber nicht wohnhaft?

von Chr. Bartoschek17.11.2015 | 14:14
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4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo in die Runde! Frage: Unsere Nachbarn haben ihren Vater, der in Griechenland lebt und in den letzten 10 Jahren insgesamt allenfalls 1 Woche zu Besuch war, in unserem Dorf seit einigen Jahren polizeilich angemeldet - wie gesagt: obwohl er nie hier ist. Kann mir jemand erklären, welchen Vorteil man sich damit unter Umständen erschleicht? Rente? ESt.? Hartz 4? Keine Sorge, ich will niemanden denunzieren oder verklagen - mich interessiert einfach, warum jemand so handelt. Danke fütr Feedback!

4 Antworten

charlietheunicornam 17.11.2015 | 14:30
Ich könnte mir höchstens vorstellen, dass das aufgrund der deutschen Krankenversicherung gemacht wird. Um in D krankenversichert zu sein, muss man unter Umständen hier wohnen. Gibt aber auch Fälle, wo der Wohnsitz irrelevant ist. Ansonsten gibt's bei der Rente m. E. keine Vor- bzw. Nachteile. Mitteilungen ans Finanzamt erfolgen bei jedem Rentner, egal wo er wohnt.
Forumwächteram 17.11.2015 | 15:19
Fragen Sie ihn doch einfach und unterlassen Sie dieses sinnlose spekulieren. welchen Vorteil man sich damit unter Umständen erschleicht?
Zum einen unterstellen Sie bereits durch Ihre Fragestellung ein betrügerisches Verhalten ["erschleicht"], wodurch Ihre Meinung ja offensichtlich schon feststeht; Zum anderen sind das bloße Spekulation von Ihnen durch Hören/Sagen und Vermutungen ("1 Woche zu Besuch", "einigen Jahren polizeilich angemeldet"). Sie wissen doch eigentlich gar nichts und wenn man Ihnen aus erster Quelle etwas erzählen sollte, wissen Sie doch noch immer nicht, ob das auch der Wahrheit entspricht. Ich spekuliere nun auch: Er hat im Nachbardorf ein Haus, in dem er sich mehr als die Hälfte des Jahres aufhält. Was, das wussten Sie nicht? Hat man Ihnen im Dorf das denn nicht erzählt? Beim Klatscht & Tratsch sind Sie ja nicht auf dem Neuesten und dabei ist das Dorfleben doch so spannend, weil jeder jeden kennt bzw. kennen sollte. Der Mehrwert des gesamten Beitrages darf stark angezweifelt werden. Stellen Sie ganz einfach eine konkrete altersvorsorgerelevante Frage. Ansonsten sollte dieser nichtssagende Beitrag GELÖSCHT werden.
Schorscham 17.11.2015 | 16:11
Wer an einer Adresse gemeldet ist obwohl er dort gar nicht wohnt, verstößt zumindest gegen das Meldegesetz und kann mit einem hohen Bußgeld bestraft werden, das je nach Bundesland unterschiedlich ausfallen kann. Ich würde das nicht zu leicht nehmen!
=//=am 17.11.2015 | 17:57
...und es kommt noch ein anderes Problem dazu: ANGENOMMEN, er hält sich tatsächlich überwiegend im Ausland auf, muss in jedem Fall vom Postrentenzahldienst eine Lebensbescheinigung angefordert werden. Denn wenn er hier gemeldet ist, aber in Griechenland lebt, WER teilt dann mit, wenn er versterben sollte? Ja natürlich die Angehörigen, die in D leben. :-) Aber sicher nicht ein griechisches Standesamt. Ich will wirklich niemandem etwas unterstellen, aber es wäre nicht die 1. Rente, die an einen Toten gezahlt wird. Den einzigen Vorteil für ein evtl. solches Vorgehen (in D gemeldet, wohnhaft im Ausland) sehe ich tatsächlich nur in der Krankenversicherung. Im Ausland kann man vielleicht noch eine Zusatzkrankenversicherung abschließen, aber durch eine deutsche KV kann er sich jederzeit hier ärztlich behandeln lassen.
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