Hallo Jojo,
aus den von Ihnen gemachten Angaben ist nicht erkennbar, ob die von Ihnen erwähnte Einmalzahlung bei der Einkommensanrechnung auf die Witwenrente von Bedeutung ist. Bei folgenden Konstellationen wäre die Zahlung grundsätzlich von Bedeutung:
- Heirat ab 01.01.2002 (Geburtsdaten unerheblich)
- Heirat vor 2002 (beide Partner nach dem 01.01.1962 geboren)
Dann hätten Sie der Deutschen Rentenversicherung die Zahlung mitzuteilen. Die Auswirkungen würden Ihnen schriftlich mitgeteilt.
Bei einer Heirat vor 2002 (mindestens ein Partner vor dem 02.01.1962 geboren) hätte die Zahlung keine Auswirkungen bei der Einkommensanrechnung. Eine Mitteilung an die Deutsche Rentenversicherung wäre nicht nötig.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der deutschen Rentenversicherung