Hallo Bärbel,
wenn Ihr Mann in 2022 verstorben ist, besteht der Anspruch auf die große Witwenrente ab Vollendung des Lebensalters von 45 Jahren und 11 Monaten. Den Antrag müssten Sie rechtzeitig davor stellen. Für die ersten zwei Jahre nach dem Tod haben Sie aber möglicherweise Anspruch auf die kleine Witwenrente - haben Sie diese beantragt? Ob sich dabei ein Zahlbetrag ergibt, müsste allerdings von Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger unter Berücksichtigung der Unfallwitwenrente und Ihres sonstigen Einkommens geprüft werden.
Sollten Sie noch keinen Antrag gestellt haben, beachten Sie bitte, dass eine Witwenrente nur für maximal 12 Monate vor dem Antrag gezahlt werde kann.