Hallo Frau T aus M,
die Leistung einer großen Witwen- oder Witwerrente verlangt neben den Voraussetzungen für eine kleine Witwen- oder Witwerrente zusätzliche Anspruchsvoraussetzungen in der Person der Hinterbliebenen.
Erforderlich ist, dass die Hinterbliebenen
· das 47. Lebensjahr vollendet haben oder
· teilweise oder voll erwerbsgemindert sind beziehungsweise oder
· ein eigenes Kind beziehungsweise ein Kind des versicherten Ehegatten/Lebenspartners oder ein gleichgestelltes Kind erziehen,
das das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, oder
· für ein eigenes Kind beziehungsweise ein Kind des versicherten Ehegatten/Lebenspartners oder ein gleichgestelltes Kind, das behindert ist und mit dem eine häusliche Gemeinschaft besteht, sorgen.
Wir empfehlen, sich mit Ihrem Rentenversicherungsträger in Verbindung zu setzen, um die Anspruchsvoraussetzungen zu klären.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung