Hallo xxx,
wie Anonym bereits geschrieben hat fällt die Witwenrente nicht automatisch weg oder muss neu beantragt werden. Es kann sich allerdings bei der Einkommensanrechnung eine Änderung ergeben, weil der Freibetrag für die Halbwaise in Höhe von derzeit mtl.238,11 € ab da wegfällt.
Ob sich das tatsächlich auswirkt, hängt von Ihrem eigenen Einkommen ab. Daher rate ich Ihnen auch, sofern sie neben der Witwenrente noch eigenes Einkommen haben, sich an eine unserer Auskunfts- und Beratungsstellen zu wenden und den letzten Anpassungsbescheid der Witwenrente mitzunehmen, damit vor Ort besprochen werden kann, ob und ggf. wie sich der Wegfall der Halbwaisenrente auf Ihre Rentenhöhe der Witwenrente auswirkt.
Gruß