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Experten-Antwort

große Witwenrente Wegfall der Halbwaisenrente nach Beendigung der Ausbildung des Sohnes

von xxx07.07.2026 | 15:47
179 Ansichten
5 Antworten

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Die Frage ist nun was passiert mit der großen Witwenrente wenn die Ausbildung des Sohnes endet? Istzustand der Mann ist im Jahr 2021 verstorben Alter der Witwe zum Zeitpunkt des Todes 47 Jahre. das Kind bezog bis zum 18. Lebensjahr Halbwaisenrente und diese wurde neu aufgrund einer Ausbildung beantrag und auch genehmigt. nun endet die Ausbildung des Sohnes und die Halbwaisenrente entfällt. Was passiert nun mit der großen Witwenrente? fällt diese einfach weg? muss sie neu beantragt werden? muss ein Antrag zur Weiterzahlung der Witwenrente gestellt werden? die Witwe ist nun zum Zeitpunkt 53 Jahre alt

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo xxx, 

 

wie Anonym bereits geschrieben hat fällt die Witwenrente nicht automatisch weg oder muss neu beantragt werden. Es kann sich allerdings bei der Einkommensanrechnung eine Änderung ergeben, weil der Freibetrag für die Halbwaise in Höhe von derzeit mtl.238,11 € ab da wegfällt. 

 

Ob sich das tatsächlich auswirkt, hängt von Ihrem eigenen Einkommen ab. Daher rate ich Ihnen auch, sofern sie neben der Witwenrente noch eigenes Einkommen haben, sich an eine unserer Auskunfts- und Beratungsstellen zu wenden und den letzten Anpassungsbescheid der Witwenrente mitzunehmen, damit vor Ort besprochen werden kann, ob und ggf. wie sich der Wegfall der Halbwaisenrente auf Ihre Rentenhöhe der Witwenrente auswirkt. 

 

Gruß

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

4 Antworten

Lesen und verstehen!am 07.07.2026 | 16:38
Wie wäre es den Witwenrentenbescheid über Seite 1 hinaus zu lesen? Dort steht, unter welchen Bedingungen die große Witwenrente endet.
Häh?am 07.07.2026 | 16:59
Wie sind Sie denn drauf?? Es soll Menschen geben, die das eben nicht unbedingt verstehen. Oder sich hier absichern wollen.
KSCam 07.07.2026 | 19:15
Inzwischen sind Sie 53, also über dem Alter bei dem die große Witwenrente wegfallen kann. Daher ist es auch unerheblich ob das Kind in Ausbildung ist oder nicht. Müsste aber bereits so im Bewilligungsbescheid der Witwenrente stehen. Fazit - es passiert deswegen gar nichts mit der Rente, die läuft einfach weiter. Es sei denn Sie „verdienen zu viel“ und die Einkommensanrechnung schlägt zu. Aber das ist ein anderes Thema.
Anonymam 08.07.2026 | 05:16
Hallo xxx, durch den Wegfall der Halbwaisenrente reduziert sich auch der Freibetrag für die Berechnung der Einkommensanrechnung. Je nach dem kann es also passieren, dass die Witwenrente ggf. noch weiter gekürzt wird. Einen neuen Antrag brauchen Sie nicht stellen. Die Bearbeitung kann jedoch von Amtswegen einige Wochen/Monate in Anspruch nehmen. Um sich über die Folgen der neuen Berechnung beraten zu lassen, können Sie nach Vereinbarung eines Termins einer unserer Beratungsstellen aufsuchen. Nehmen Sie dazu bitte ihren erstmaligen Witwenrentenbescheid mit. Die Beratungsstelle kann dann die Kollegen in der Sachbearbeitung auf die neue Situation hinweisen, so dass es sein kann, dass die neue Berechnung vielleicht etwas schneller kommt. Freundliche Grüße
Deutsche Rentenversicherung
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