Guten Tag,
Einkommensänderungen sind grundsätzlich ab dem nächstfolgenden 1. Juli zu berücksichtigen.
Ob die Änderung in Ihren Einkommensverhältnissen bereits zu einem früheren Zeitpunkt Auswirkungen auf Ihre Witwerrente hat, kann von mehreren Faktoren abhängen. Unter anderem davon, ob noch weitere Einkünfte vorliegen. Hierzu kann es erforderlich sein, dass die Sachbearbeitung von Ihnen noch zusätzliche Angaben oder Unterlagen benötigt.
Es empfiehlt sich hier auf jeden Fall Kontakt mit Ihrer zuständigen Sachbearbeitung aufzunehmen und dort nachzufragen.