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Experten-Antwort

Große Witwerrente Neuberechnung nach Einkommensteuererklärung

von Witwer05.08.2025 | 18:09
216 Ansichten
3 Antworten
Hallo, Mein Frau ist 2020 verstorben. Seit dem habe ich Anspruch auf große Witwerrente, jedoch wegen höhe meiner Einkünften aus selbständiger Arbeit würde mir die Rente nicht ausgezahlt. Im Jahr 2023 habe jedoch nur knapp 7.500EUR verdient (Pleite den größten Auftragsgeber), die Einkommensteuererklärung 2023 habe ich von FA im Mai 2025 bekommen und sofort an DRV weitergeleitet. Jetzt habe ich Rentenbescheid bekommen und sollte ab Juli etwa 620EUR monatlich bekommen. Frage: Was ist mit der Zeit 2023 und 2024, kann ich mit Nachzahlung von Seite DRV rechnen? (Wie zB bei Steuer Nachzahlungen/Erstattungen). Im Bescheid steht nichts. MfG

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 06.08.2025 | 09:22

Guten Tag,

Einkommensänderungen sind grundsätzlich ab dem nächstfolgenden 1. Juli zu berücksichtigen.

 

Ob die Änderung in Ihren Einkommensverhältnissen bereits zu einem früheren Zeitpunkt Auswirkungen auf Ihre Witwerrente hat, kann von mehreren Faktoren abhängen. Unter anderem davon, ob noch weitere Einkünfte vorliegen. Hierzu kann es erforderlich sein, dass die Sachbearbeitung von Ihnen noch zusätzliche Angaben oder Unterlagen benötigt.

 

Es empfiehlt sich hier auf jeden Fall Kontakt mit Ihrer zuständigen Sachbearbeitung aufzunehmen und dort nachzufragen.

2 Antworten

SBam 05.08.2025 | 18:50
Wie und und vor allem wann, haben Sie denn die Sachbearbeitung Ihres zuständigen Rententrägers über die Einkommensverhältnisse in 2023 in Kenntnis gesetzt? Wenn der Bescheid keinen Bezug auf die zurückliegenden Jahre nimmt, wäre es sinnvoll sich an die Kontaktdaten zu wenden, die im Bescheid stehen, statt hier Ratespiele zu veranstalten, da hier niemand Einsicht in Ihren Vorgang hat.
Praxisam 06.08.2025 | 06:09
Das Jahreseinkommen von 2023 ist ab 01.07.2024 relevant für die Anrechnung auf die Witwerrente. Wenn das Ihr einziges Einkommen war, bleiben Sie damit unter dem Freibetrag und die Rente müsste ab diesem Zeitpunkt neu berechnet werden (Nachzahlung). Aber wie vom Vorredner schon gesagt: Konkretes erfahren Sie von der Sachbearbeitung.
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