Das Einkommen wird erst dann angerechnet, wenn es einen bestimmten Freibetrag überschreitet. Der Freibetrag beträgt für die Renten an Witwen und Witwer und für die Erziehungsrente monatlich in den alten Bundesländern 771,14 Euro. Für jedes Kind, das grundsätzlich Anspruch auf eine Waisenrente hat, erhöht sich der Freibetrag monatlich in den alten Bundesländern um 163,58 Euro.