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Experten-Antwort

Größe Witwenrente Dazuverdienst

von Maria Walther05.04.2016 | 08:49
2098 Ansichten
8 Antworten

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Guten Tag, ich bin 50 Jahre, meine Tochter ist fast 15 Jahre. Ich beziehe die Große Witwenrente und möchte jetzt dazuverdienen. 660 € Witwenrente 200€ Halbwaisenrente und Kindergeld. Was darf ich dazuverdienen ohne das mir etwas abgezogen wird?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Das Einkommen wird erst dann angerechnet, wenn es einen bestimmten Freibetrag überschreitet. Der Freibetrag beträgt für die Renten an Witwen und Witwer und für die Erziehungsrente monatlich in den alten Bundesländern 771,14 Euro. Für jedes Kind, das grundsätzlich Anspruch auf eine Waisenrente hat, erhöht sich der Freibetrag monatlich in den alten Bundesländern um 163,58 Euro.

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7 Antworten

=//=am 05.04.2016 | 09:16
Alles, was den Freibetrag übersteigt, wird zu 40 % auf die Witwenrente angerechnet. Freibetrag = 771,14 EUR + Erhöhungsbetrag für das waisenrentenberechtigte Kind von 163,58 EUR = 934,72 EUR
Maria Waltheram 05.04.2016 | 09:37
Das heißt also mir wird bei einem € 450.- Job € 150,11 von meiner Rente abgezogen? Wie soll man da überleben? LG M.Walther
_icham 05.04.2016 | 09:44
nein: das heißt 450 EUR - Freibetrag 771,14 -Erh. 163,58 => keine Kürzung Einkommen liegt unter dem Freibetrag 2000 EUR Brutto-Verdienst -40 %Pauschal = 1200 EUR (fiktives netto) -771,14 -163,58 = 265,28 Einkommen über Freibetrag Kürzung zu 40 % 265,28*0,4= Kürzung 106,11 EUR
esrfserfam 05.04.2016 | 10:27
Nicht jeder Euro, der oberhalb des Freibetrages liegt, wird 1:1 an der Witwenrente gekürzt - sondern nur 40 %. Arbeiten und Hinzuverdienen lohnt sich also wirtschaftlich gesehen - unterm Strich bleibt dann mehr übrig als Vorher; auch in Hinblick auf Ihre eigenen Altersrentenansprüche.
=//=am 05.04.2016 | 12:48
Ich hatte doch geschrieben, dass der Freibetrag 934,72 EUR beträgt! Bei einem 450,- EURO-Job wird nix von der W-Rente abgezogen, da dieser Betrag ja UNTER dem Freibetrag liegt. ;-) Selbst wenn Sie netto z.B. 930,00 EUR verdienen, ergibt sich KEINE Kürzung der Witwenrente. siehe auch Beitrag von @von_ich Tja, rechnen ist so eine Sache.... :-)
egal (der Erste)am 05.04.2016 | 14:43
Hab ne Weile gebraucht, um den Gedankengang nachvollziehen zu können, wie man auf eine Kürzung von 150,11 EUR kommt... Die Rechnung von Maria in diesem Fall ist gar nicht falsch, aber natürlich sind die beiden Hinterbliebenenrenten selbst kein anzurechnendes Einkommen. Erst wenn Sie selbst eine Alters-/Erwerbsminderungsrente beziehen, müssen Sie diese in Ihre Berechnung mit einbeziehen.
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