Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

große Witwenrente

von Maxos20.12.2016 | 06:05
1174 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo. Ich bin 41 Jahre, verheiratet, teilweiser Erwerbsminderungsrentner und verdiene bald soviel, dass meine Rente wegen knapper Überschreitung der Hinzuverdienstgrenze nicht mehr ausbezahlt wird. Wenn meine Frau sterben würde, dann erhalte ich doch die große Witwenrente, obwohl die Erwerbsminderungsrente bald nicht ausbezahlt wird? Also, ich denke mein Einkommen würde bei der großen Witwenrente angerechnet, aber pauschal ist es wichtig, dass ich Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente hätte, oder? Danke und Gruß Maxos

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag,

für den Anspruch auf große Witwerrente nach § 46 (2) SGB VI ist maßgebend, dass Sie erwerbsgemindert sind. Ob tatsächlich eine Erwerbsminderungsrente gezahlt wird ist unerheblich.

Besteht ein Anspruch auf Erwerbsminderungsrente dem Grunde nach, ist eine entsprechende Erwerbsminderung festgestellt.

Wird eine Erwerbsminderung nur auf Zeit festgestellt, kann der Anspruch allerdings

auch wieder entfallen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

lalaam 20.12.2016 | 07:34
Guten Morgen, es ist irrelevant, ob Sie eine eigene Rente beziehen für den Anspruch auf Witwerrente. Ihr Arbeitsentgelt wird auf die Witwerrente angerechnet. Sollten Sie neben dem Arbeitsentgelt doch noch Ihre Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung beziehen, dann wird beides auf die Hinterbliebenenrente angerechnet.
senf-dazuam 20.12.2016 | 09:33
Zitat von lala anzeigenausblenden
Hallo lala, für Witwerrente im Allgemeinen ist dies richtig, für die *große* Witwerrente sind andere Faktoren mitentscheidend: - entweder Erziehung eines Kindes - oder Alter von 45 - 47 erreicht - oder erwerbsgemindert
W*lfgangam 20.12.2016 | 18:45
Hallo Maxos, könnte sich zum 01.07.2017/Flexirentengesetz vielleicht verbessern. Aber, selbst bei Ruhen der Rente wg. zu hohem Einkommen gelten Sie natürlich - wie oben schon ausgeführt - als EM, was ja für die große Witwerrente vor Erreichen der Altersgrenze 45+ wichtig ist. Gruß w.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Ein diabetischer Schock oder die Ohnmacht nach dem Bürokaffee: Was wie eine Privatsache wirkt, kann mitunter einen dienstlichen Hintergrund haben. Diese Urteile zeigen die wichtigsten Regeln und mögliche Ausnahmen.

Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026