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Experten-Antwort

Große Witwenrente

von Ludi6211.05.2016 | 17:14
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2 Antworten

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Hallo, wie sind die Bedingungen um als Hinterbliebene Ehefrau die Große Witwenrente zu erhalten. Wie lange muss man beim Sterbezeitpunkt des Ehemanes verheiratet gewesen sein. Damke.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Damit Sie eine große Witwenrente von Ihrem verstorbenen Ehemann erhalten können, muss dieser die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren mit Beitragszeiten (oder Ersatzzeiten) erfüllt haben. Sie selbst müssen – bei einem Sterbefall im Jahr 2016 – das Lebensalter von 45 Jahren und 5 Monaten erreicht haben, erwerbsgemindert sein oder ein eigenes Kind bzw. ein Kind des verstorbenen Ehemannes erziehen, das noch keine 18 Jahre alt ist.

Zum Sterbezeitpunkt müssen Sie mindestens 1 Jahr verheiratet sein, es sei denn, Sie können widerlegen, dass es der alleinige oder überwiegende Zweck der Heirat war, einen Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung zu erhalten. Dies ist zum Beispiel bei einem unvorhergesehenen Todesfall, wie einem Unfalltod, der Fall.

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1 Antworten

senf-dazuam 11.05.2016 | 17:31
Hallo Ludi62, zusammengefasst findet sich das unter http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/2_… Große Witwenrente gibt es, wenn die Witwe entweder - erwerbsgemindert ist oder - ein Kind (Enkel, Stiefkind, etc.) erzieht (bis zum 18. Lebensjahr) oder - die Altersgrenze erreicht hat (beim Sterbefall in 2016 liegt die Altersgrenze bei 45 Jahren und 5 Monaten). Bei einer Ehedauer von wenger als einem Jahr wird eine "Versorgungsehe" angenommen. Dies lässt sich bei Unfalltod, einer sehr schnell verlaufenden schweren Erkrankung o.ä. aber auch bestreiten.
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