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Experten-Antwort

Grosse Witwenrente nach neuem Gesetz

von Rudi19.09.2023 | 11:00
303 Ansichten
3 Antworten

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Hallo, habe eine vermietete Eigentumswohnung, jetzt wird nach neuem Gesetz die Miete ja mit 25% versteuert. Meine Frage ist, ob es auch versteuert wird wenn es den Kredit abzahlt oder kann man sich bei der Steier dieses wieder holen? Danke und Grüße

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Rudi,

 

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2 Antworten

Steueram 19.09.2023 | 11:09
Für Steuerfragen ist das Finanzamt zuständig, nicht die Rentenversicherung.
Selbsthinterbliebeneam 20.09.2023 | 08:18
Hallo, vermutlich haben Sie Ihre Frage falsch formuliert und Sie meinten, dass nach dem Hinterbliebenengesetz nach neuer Regelung Mieteinnahmen mit 25 % angerechnet werden, sprich die Rentenversicherung zieht vom Jahresgewinn aus Vermietung einfach pauschal 25 % ab und erhält dann den Netto-Gewinn, der im Rahmen der Einkommensanrechnung berücksichtigt wird. Der Jahresgewinn sind Ihre Einnahmen minus steuerlich absetzbaren Ausgaben (z.B. Kreditzinsen) aus der Vermietung. Die Rentenversichung nimmt den Netto-Gewinn für die Anrechnung auf die Hinterbliebenenrente unter Berücksichtigung des Freibetrages. Ein Verlust berücksichtigt die DRV nicht. Ein Verlust aus Vermietung & Verpachtung kann im nächsten Jahr mit einem Gewinn aus Vermietung & Verpachtung auf Ebene der Steuer verrechnet werden und senkt natürlich den Jahresgewinn bei der Berücksichtigung der Einkünfte für die Hinterbliebenenrente.Letztendlich berechnet oder korrigiert die DRV die Anrechnung des Einkommens auf Hinterbliebenenrente auf der Basis des gültigen Einkommenssteuerbescheides nach neuem Gesetz. Was Sie an Steuern zahlen, hängt ja von Ihrer Steuererklärung und Ihrem individuellen Steuersatz ab. Sie müssen die Ebenen trennen! Anrechnung von Einkünften bei der Hinterbliebenenrente und Berechnung Ihrer individuellen Steuer aus Ihren Einkünften.
Deutsche Rentenversicherung
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