Wie Jonas bereits geschrieben hat, wird die Regelaltersrente, nach einem entsprechenden Antrag, ungekürzt ausgezahlt. Bei der Hinterbliebenenrente besteht eine lebenslange Einkommensanrechnung. Der Freibetrag ist zurzeit 742,90 Euro (ohne waisenrentenberechtigtes Kind). Bei der eigenen Altersrente wird von der Bruttorente ein Pauschalabzug von derzeit 14 Prozent abgezogen. Der so ermittelte Betrag ist die Basis für die Einkommensanrechnung für die Hinterbliebenenrente. Sollte dieser über den Freibetrag liegen, so ergibt sich ein Kürzungsbetrag in der Hinterbliebenenrente in Höhe von 40 Prozent des übersteigenden Anteils. Die erforderlichen Unterlagen und Angaben für den Antrag erfahren Sie, wenn Sie zum Beispiel in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Rentenversicherung einen Termin vereinbaren.