Ihre-Vorsorge Logo
Zurück
Experten-Antwort

Grosse Witwenrente - was wird als eigenes Einkommen "berücksichtigt"

von Alex Bender10.04.2016 | 17:13
1432 Ansichten
4 Antworten
Hallo ich beziehe mittlerweile Altersrente von der BfA und habe folgende Frage : nach meinem Ableben hat meine Ehefrau Anspruch auf die grosse Witwenrente in Höhe von 60% meiner Altersrente (ich bin 1950 geboren und die Ehe wurde vor dem 02.01.2002 geschlossen). Bei der Berechnung der zustehenden Witwenrente wird ihr eigenes Arbeitseinkommen berücksichtigt, das ist mir klar, auch wie da gerechnet wird. Unklar ist für mich wie es sich mit meiner Betriebsrente verhält : nach den Bedingungen meines ehemaligen Arbeitgebers stehen meiner Witwe im Falle meines Ablebens rund 50% meiner jetzigen Betriebsrente zu. Wird diese Betriebsrente dann als Einkommen meiner Ehefrau bei der Ermittlung der zu zahlenden Grossen Witwenrente berücksichtigt oder nicht. Falls sie berücksichtigt wird : wie wird dann gerechnet ? Interessant wäre auch wo ich die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen hierzu nachlesen kann ... Mit freundlichem Gruss A. Bender

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 11.04.2016 | 08:05

Hallo Alex Bender,

die Leistung aus Ihrer Betrieblichen Versorgung an Ihre Frau wäre kein anrechenbares Einkommen bei einer eventuellen Witwenrente. Begründung ist jedoch hier nicht der § 114 SGB IV - es hat also nichts mit alter oder neuer Rechtslage zu tun. Vielmehr wird auf die Witwenrente immer nur "eigenes", also selbst erwirtschaftetes Einkommen der Witwe angerechnet, nicht jedoch Leistungen aus der Versicherung eines Verstorbenen, welches an seine Hinterbliebenen ausgezahlt wird (Ausnahme: Ruhensberechnung bei parallelen Ansprüchen auf Witwenrente aus Renten- und Unfallversicherung bei Arbeitsunfällen, aber das ist eine andere Baustelle).

Rechtsgrundlage: Dies ergibt sich aus dem Wortlaut des § 18a SGB IV, wonach anzurechnen sind

- Erwerbseinkommen der Witwe (also Arbeitsentgelt oder selbständiges Einkommen)

- Leistungen, die Erwerbseinkommen ersetzen sollen (sogenanntes Erwerbsersatzeinkommen; also Arbeitslosengeld, Krankengeld, Renten usw. = Leistungen, die aufgrund eigener Versicherung erworben wurden für den Fall Fall vorübergehender oder dauerhafter Unmöglichkeit, Erwerbseinkommen zu erzielen). Die Hinterbliebenenleistung aus der betrieblichen AV erfüllt diesen Zweck nicht, sondern soll den weggefallenen Unterhaltsbeitrag des Verstorbenen ausgleichen.

3 Antworten

fdgfdgam 10.04.2016 | 17:36
1.) Bei dem anzuwendenen "alten Hinterbliebenenrecht" interessiert die Betriebsrente nicht. 2.) Die gesetzlichen Bestimmungen ergeben sich im Wesentlichen aus § 97 SGB VI sowie §§ 18a ff in Verbindung mit 114 ff SGB VI. 3.) Wie Einkommen angerechnet wird, können Sie mit Beispielrechnung hier nachlesen http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigatio… bzw. der entsprechenden Broschüre entnehmen http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_…
fdgfdgam 10.04.2016 | 17:37
fdgfdg schrieb

Sorry, ist natürlich

§ 97 SGB VI sowie §§ 18a ff in Verbindung mit 114 ff SGB IV

Sorry, ist natürlich § 97 SGB VI sowie §§ 18a ff in Verbindung mit 114 ff SGB IV
Alex Benderam 10.04.2016 | 20:08
Hallo fdgfdg vielen Dank für die schnelle Antwort. Ich habe auch einmal die entsprechenden §§ der SGB nachgelesen, entscheidend für die Frage bzgl. der Betriebsrente ist offensichtlich §114 SGB IV, der eine "SEHR KURZE" Liste von zu berücksichtigenden Einkommen bei der Einkommensanrechnung vorsieht ... jedenfalls bei den sogenannten "Altfällen", zu denen mein Fall unzweifelhaft gehört. Ich nehme an dass es sich bei den in §114 SGB IV Satz 2 beschriebenen Leistungen ausschliesslich um staatliche Leistungen wie Sozialhilfe, Arbeitslosengeld etc. handelt. Danke für Ihre Auskunft. Alex Bender
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Time
6 Minuten

Eine sichere Rente, die jedoch ab 2032 abgekoppelt von den Löhnen steigt, und möglicherweise drei Gruppen von Rentnern: Was die Reform den Ruheständlern konkret bringt.

Time
8 Minuten

Wer die Rente schon zum Greifen nahe hat, kann beruhigt planen: Eine Tabelle und konkrete Beispiele zeigen, mit welchen Änderungen jeder einzelne Jahrgang rechnen kann.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026