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Zur Experten-Antwort springenHallo Roland Seibold,
die große Witwenrente fällt weg, wenn das jüngste Kind das 18. Lebensjahr vollendet und die Witwe nicht erwerbsgemindert ist und die maßgebliche Altersgrenze (45+x) noch nicht erreicht hat. Sofern die Rente insgesamt noch keine 24 Monate bezogen worden war, käme eine kleine Witwenrente in Frage (aber eben nur bis zum 24. Kalendermonat nach dem Tod). Die große Witwenrente kann dann wieder gezahlt werden, wenn die Altersgrenze erreicht wird (oder vorher Erwerbsminderung eintritt oder eventuell ein weiteres Kind hinzukommt). Die erneute Zahlung erfolgt nicht automatisch, sondern muss von der Witwe beantragt werden.
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