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Gründe für EM und Schwerbehinderung

von Ottmar13.01.2013 | 09:35
2236 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo. Ich leide an einer schweren psychischen Krankheit. Ich erhalte deswegen eine teilweise EM-Rente und habe eine 50%ige Schwerbehinderung. Beides erhalte ich hauptsächlich, weil ich die Belastungseinschränkung habe und nur etwa 4-5 Stunden am Tag arbeiten kann. Ich erhalte aber immer Absagen, wenn ich im Vorstellungsgespräch meine Erkrankung angebe. Außerdem habe ich bei meinem letzten Praktikum gemerkt, dass man nicht für voll genommen wird, wenn man offen diese psychische Erkrankung zugibt. Welche Erkrankungen/Behinderungen könnte ich anstelle einer schweren psychischen Erkrankung angeben? Diabetes? Bandscheibenprobleme? Kann man da eine Schwerbehinderung und eine EM-Rente bekommen? Danke und Gruß

8 Antworten

KSCam 13.01.2013 | 13:12
Die Frage welche Krankeiten Sie haben und welche davon Sie im Vorstellungsgespräch erwähnen, kann Ihnen niemand im Forum beantworten. Die übrigen Fragen besprechen Sie bitte mit Ihren Ärzten; solange Sie 4-5 Stunden anrbeiten können, sind Sie zunächst nur teilweise und nicht voll erwerbsgemindert. Schwerbehindert sind Sie bereits, ob ein ggfls. höherer Grad der Schwerbehinderung möglich ist, ist eine ärztliche Entscheidung. Ein höherer Grad der SB hieße auch nicht automatisch, dass Sie voll em sind (es gibt 100% Schwerbehinderte, die in Vollzeit arbeiten).
Mongeram 13.01.2013 | 14:58
Wenn Sie nur eine teilw. EM-Rente erhalten kann ihre psychische Erkrankung nun so schwer nich sein, da Sie sonst ja eine volle Rente erhielten. Diabetes und Bandscheibenprobleme reichen für eine Rente alleine auch nicht aus oder machen in iihrem Falle aus einer teilw. Rente eine volle. Wäre dem so, hätte ja jeder zweite in Deutschland einevolle EM-Rente. Insofern sind Sie mit einer teilw. Rente und 50% GdB bereits gut bedient. Mehr gibts sicher nicht.
Stevieam 13.01.2013 | 18:05
Lügen haben kurze Beine und Sie sind ja eh nicht gerade der grösste. Also Vorsicht.
Ottmaram 13.01.2013 | 17:19
Zitat von Ottmar anzeigenausblenden
Meine psychische Erkrankung ist nicht so schwer. Das stimmt. Aber mach das mal einem Fremden klar, der dich nicht kennt. Dieser kennt leider nur das Bild aus den Medien eines solchen psychisch Kranken mit der Diagnose. Ich will auch keine volle EM-Rente und ich weiß genau meine Erkrankung. Ich will lediglich meinen neuen Arbeitgeber bezüglich meiner Erkrankung anlügen, dass ich eben nicht psychisch Krank bin, weil ich eine teilweise EM-Rente bekomme und Schwerbehindert bin, sondern eine andere Erkrankung habe.
zeldaam 13.01.2013 | 18:34
Hallo Ottmar, ich würde Ihnen davon abraten, "falsche" Krankheiten anzugeben. Wenn Ihr Arbeitgeber das erfährt, so ist es nicht besser als hätten Sie auch auf direkte Fragen nach der "richtigen " Krankheit gelogen. Vielleicht sollten Sie im Vorstellungsgespräch eher nicht gleich " mit der Tür ins Haus fallen " und von Ihrer Erkrankung, Leistungseinschränkung auf 4 bis 5 Stunden / Tag, der Schwerbehinderung und teilweiser EM- Rente berichten, wenn nicht direkt danach gefragt wird. Als Arbeitgeber würde ich auch "abwinken" wenn mir ein Bewerber bereits im Vorstellungsgespräch von seinen (starken) gesundheitlichen Einschränkungen offen berichtet und ich somit sofort anzweifeln müsste, ob er den beruflichen Anforderungen gewachsen ist. Sinnvoll wäre es auch , sich nur auf entsprechende Teilzeitarbeitsplätze zu bewerben, wenn Sie zeitlich eingeschränkt sind. Bei direkten Fragen des Arbeitgebers kann man sich ebenso "bedeckt" halten Ohnehin ist es noch nicht vollständig geklärt, ob der Arbeitgeber bereits im Vorstellungsverfahren nach der Schwerbehinderung fragen darf: http://www.google.de/search?client=ubuntu&channel=fs&q=f… Ähnliches gilt auch bei Krankheiten. Hier sind nur Krankheiten ungefragt anzugeben, wenn Sie durch diese Krankheit ungeeignet für die Arbeit sind. Natürlich kann und wird der Arbeitgeber nachträglich erfahren, dass Sie schwerbehindert sind oder eine Rente erhalten ( durch Unstimmigkeiten im Meldeverfahren, durch Anfragen des RV-Trägers zum Hinzuverdienst- diese Anfrage läuft aber über SIe), aber dann sind Sie zumindestens einen Schritt weiter und stehen zumindest in einem Arbeitsverhältnis sie kündigen muss. MfG zelda
Rouvenam 13.01.2013 | 19:28
" Hast Du Tripper oder Schanker bist noch lange Du kein Kranker " Wenn Sie ihre psychische Erkrankung verschweigen wollen, geben Sie doch einfach eine Geschlechtskrankheit an. Kommt bestimmt auch gut und das nicht nur beim Vhef sondern auch bei den Kollegen..
Heinericham 14.01.2013 | 12:42
Lassen Sie sich von der Gewerkschaft oder einer ähnlichen Organisation beraten, ob Sie gegenüber Ihrem Arbeitgeber überhaupt die Krankheit angeben müssen. Es gibt ja gewisse Sachverhalte die der AG nicht fragen darf, wo man ohne konsequenzen lügen darf. Sollten Sie gesetztlich verpflichtet sein die Erkrankung offen zu legen, würde eine falsche Angabe, wenn diese rauskommen sollte, ein Grund für eine fristlose Kündigung und strafrechtliche Folgen nach sich ziehen. MfG
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