Ein Gründungzuschuss kann sowohl von der Agentur für Arbeit als auch von der Rentenversicherung erbracht werden. Er ist aber je nach Träger von unterschiedlichen Voraussetzungen abhängig. Zudem hat die Agentur für Arbeit auch noch weitergehende Förderungsmöglichkeiten.
Da Sie arbeitslos sind, wenden Sie sich zur Beratung bitte umgehend an Ihre Vermittlungsfachkraft bei der Agentur für Arbeit.
Die Rentenversicherung ist nur dann zuständig, wenn die persönlichen (medizinischen) und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.