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Experten-Antwort

Gründungszuschuss über DRB?Gleich wie über ALG1?

von weiß_nicht_mehr_weiter24.03.2011 | 14:50
1684 Ansichten
2 Antworten

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Guten Tag. Ich hätte eine Frage bzgl. Gründungzuschuss. Über das ALG1 ist mir bekannt. Da müssen noch mind. 3 Monate Rest-ALG1 bestehen. Und der Businessplan muß passen. Nun habe ich gelesen, dass es auch über den Rententräger einen Gründungszuschuss gibt. Höhe, Laufzeit wie der vom Arbeitsamt! Welche Voraussetzungen müssen hier bestehen? Muß man nur die Versicherungspflicht erfüllt haben? Oder muß man auch noch 3 Monate ALG1 haben? Gibt es sonst noch Unterschiede??? Danke Uli

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo weiß_nicht_mehr_weiter,

der Rentenversicherungsträger kann einen "Gründungszuschuß" ggf. im Einzelfall als Leistung der Teilhabe am Arbeitsleben/berufliche Rehabilitation erbringen, wenn der Kunde/Versicherte auf Dauer aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in seinem erlernten Beruf bzw. seiner überwiegend ausgeübten Tätigkeit verbleiben kann. D.h. die Voraussetzungen für die Bewilligung einer beruflichen Rehabilitation müssen gegeben sein und im Einzelfall kann nur durch die Selbständigkeit eine Wiedereingliederung erreicht werden, weil andere Maßnahmen nicht zum Erfolg geführt haben.

Sie können somit die Kriterien für eine Förderung bei der Agentur für Arbeit und dem Rentenversicherungsträger nicht gleichsetzen.

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1 Antworten

NBGFUNam 24.03.2011 | 15:03
Hallo, einen Gründungszuschuß von der gRV erhält nur derjenige der eine "berufliche Rehabilitation" (Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben) erhält / erhalten hat, und die RV bei der Aufnahme einer selbst. Tätigkeit dies weiterhin fördert. Für den allgemeinen Grundungszuschuß bei Arbeitslosigkeit ist die Agentur für Arbeit verantwortlich. Über die Höhe und Dauer entscheidet die AfA allein.
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