Ihre-Vorsorge Logo
Zurück
Experten-Antwort

Grundbewertung/Vergleichsbewertung

von Erika02.11.2013 | 19:20
2638 Ansichten
2 Antworten
Liebe Experten, Zu Grundbewertung Bei der Ermittlug der Entgeltpunkte für Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung wurden 24 Monate nicht berücksichtigt, weil " diese Kalendermonate als Beitragszeiten bereits den Wert für Kindererziehung erhalten haben". Bedeutet das, Kindererziehungszeiten ( 1 Jahr pro Kind ) erhalten nicht zusätzlich den Zuschlag für Berücksichtigungszeiten, auch dann nicht, wenn sie gleichzeitig beitragsgeminderte Zeiten sind ? Zu Vergleichsbewertung Von der Grundbewertung wurden abgezogen: 1.Entgeltpunkte und Monate für alle beitragsgeminderte Zeiten 2.Entgeltpunkte und Monate für Berücksichtigungszeiten, die auch beitragsfreie Zeiten sind. Das kann ich gemäß § 73 gut nachvollziehen. Darüber hinaus werden aber noch nur Entgeltpunkte (keine Monate) abgezogen für 3.Berücksichtigungszeiten, die auch beitragsgeminderte Zeiten sind 4.Zeiten einer beruflichen, Ausbildung, die auch beitragsgemindert sind. Beide Positionen 3 und 4 sind bereits in 1 enthalten. Und nur Entgeltpunkte abziehen und keine Monate, das kann doch nicht richtig sein ? Ich bitte ausschließlich um eine Expertenantwort. Vielen Dank.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 04.11.2013 | 15:04

Hallo Erika,

gem. § 70 Sechstes Sozialgesetzbuch (SGB VI) werden zusätzliche Entgeltpunkte für Pflichtbeiträge ermittelt, die während der Kindererziehung geleistet worden sind.

Die Berechtigte soll damit wie ein Durchschnittsverdiener behandelt werden. Die Summe der Entgeltpunkte ist ggf. auf den monatlichen Wert von 0,0833 zu begrenzen. Das ist der Wert, der sich für einen versicherten Durchschnittsverdienst ergibt. Damit können sich zusätzliche Entgeltpunkte während der Kindererziehungszeit nicht ergeben, weil diese als Pflichtbeitragszeit bereits mit 0,0833 Entgeltpunkte je Kalendermonat abgegolten wird.

Bezüglich der Erklärung der Vergleichsbewertung schließe ich mich den ausführlichen Erläuterungen von LS an.

1 Antworten

LSam 03.11.2013 | 03:04
Werte Userin Erika, . Sie berühren ein sehr defiziles Thema in der Berechnung von Renten: I. Die Ermittlung, Berechnung und Bewertung von: - Kindererziehungs- und Berücksichtigungszeitren (KEZ u. BÜZ) und II. Die Ermittlung eines 'Gesamtleistungswertes' aus der Grund- und Vergleichsbewertung. . Zunächst zu römisch I. Entgeltpunkte (EGPT) für Kindererziehungszeiten (KEZ), maximal 0,0833 je Monat seit 07-2000, werden für die jeweils angefallene Zeit unmittelbar in die Berechnung einbezogen und sind Bestandteil der Summe EGPT gesamt in Anlage 3 eines Rentenbescheides oder einer Rentenauskunft. . Der Gesetzgeber hat nicht gewollt, dass während der Zeit der Bewertung mit Entgeltpunkten für die Kindererziehung, gleichzeitig und außerdem noch EGPT als Kinderberücksichtigungszeit (BÜZ) gutgeschrieben werden, die in Anlage 4 bei Berücksichtigungszeiten aufgelistet wird für Zeiten: - ohne Beschäftigung, - beitragsfreie Zeiten - beitragsgeminderte Zeiten und - vollwertige Zeiten. . Alle berücksichtigten Zeiten BÜZ haben zum Ziel den Gesamtleistungswert positiv zu verbessern. Würde man da die Zeiten der Gewährung von KEZ mit einbeziehen, bedeutete dies eine doppelte Berücksichtigung. . Daraus erklärt sich dann die Aussage in Anlage 4 für die Nichtberücksichtigung der Zeiten BÜZ, die bereits als KEZ bewertet wurden. Der Leistungswert, ermittelt aus: EGPT dividiert durch Monate soll einen möglichst realen Wert aus dem beruflichen Leben widerspiegeln. Würde ich zum Bsp. die beitragsfreien Monate schulischer Ausbildung hier nicht rausrechnen, würde sich der Leistungswert aus der Grundbewertung erheblich verschlechtern. . Schwieriger ist die Darlegung zu römisch II. . Beide Rechenabschnitte haben zum Ziel einen "Gesamtleistungswert" zu ermitteln, mit dem in Anlage 4 die dort aufgelisteten - beitragsfreien und - beitragsgeminderten Zeiten entweder in a) voller Höhe je Zeitraum, b) begrenzter Höhe oder c) gar nicht berücksichtigt werden können. . Zur Ermittlung dieses Gesamtleistungswertes bedient man sich zweier Verfahren: 1. Ermittlung des Leistungswertes aus der Grundbewertung, 2. Ermittlung des Leistungswertes aus der Vergleichsbewertung. . Weil im Verfahren zu 1. sowohl die - vollwertigen als auch - beitragsgeminderten Zeiten als Monate und EGPT eingeflossen sind, soll im Verfahren zu 2. ermittelt werden ob dann, wenn ich nur die vollwertigen Zeiten als Monate und EGPT berücksichtige und daraus den Leistungswert ermittle, sich eventuell ein höherer Leistungswert ergibt. . Folgerichtig wird nun auch bei der BÜZ diese Trennung vorgenommen. . Wissen muss man aber auch, dass der Ermittlung des Gesamtleistungswertes der Rechenabschnitt: 'Ermittlung des belegungsfähigen Gesamtzeitraumes' vorausgeht. Daselbst sind alle Monate mit Verdiensten, die auch betragsgemindert und gleichzeitig auch Monate BÜZ sind, in der Summe mit enthalten. . Wenn ich also bei der Vergleichsbewertung alle beitragsgeminderten Monate und zugehörigen EGPT herausnehme, kann ich diese Monate, die, wenn sie auch Monate BÜZ sind, nicht noch einmal herausrechnen, sondern nur die ermittelten EGPT für BÜZ, wie geschehen, man würde sonst einen nicht gerechtfertigten hohen Leistungswert aus der Vergleichsbewertung erhalten. . Beitragsgeminderte Monate der beruflichen Ausbildung werden in Anlage 4, meist 1. Seite, auf 0,0833 EGPT aufgewertet, wenn sie diesen Wert nicht bereits erhalten haben, und sind insoweit bei der Vergleichsbewertung vollwertige Zeiten. . Ausgenommen, Zeiten der beruflichen Ausbildung sind gleichzeitig auch mit BÜZ überlagert, dann bleiben sie beitragsgemindert und dann ist der Wert BÜZ dafür noch zu subtrahieren. Hoffe, ich konnte auch ohne den Expertenstatus Ihre Fragen beantworten. . Sie können mich auch gern anrufen: 0451-5028508
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Time
6 Minuten

Eine sichere Rente, die jedoch ab 2032 abgekoppelt von den Löhnen steigt, und möglicherweise drei Gruppen von Rentnern: Was die Reform den Ruheständlern konkret bringt.

Time
8 Minuten

Wer die Rente schon zum Greifen nahe hat, kann beruhigt planen: Eine Tabelle und konkrete Beispiele zeigen, mit welchen Änderungen jeder einzelne Jahrgang rechnen kann.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026