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Grundbewertung/Vergleichsbewertung

von Philipp02.04.2010 | 09:49
1766 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Liebe Experten, mein Vater hat über 14 Jahre keine Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt (erst selbstständiger Handwerker, dann Auslandsaufenthalt in einem Land ohne Sozialversicherungsabkommen). Sonstige Berücksichtigungszeiten gibt es in dem Zeitraum nicht. Müssen diese Zeiten bei der Grundbewertung/Vergleichsbewertung als "nicht belegungsfähige Kalendermonate" vom Gesamtzeitraum (Vollendung des 17. Lebensjahres bis zum Rentenbeginn) abgezogen werden, da sie beitragsfrei waren? Im Rentenbescheid meines Vaters ist dies nicht der Fall (und reduzieren die Bewertung beitragsgeminderter Zeiten). Danke für Ihre/Eure Mühen! Viele Grüße Philipp

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Siehe Beiträge von "...2" und "-_-".

2 Antworten

...2am 02.04.2010 | 10:53
Das war schon richtig so im Bescheid. Ihr Vater hat in diesen Zeiten zwar keine Beiträge entrichtet, deshalb sind es aber keine "beitragsfreien" Zeiten im Sinne der RV. Der Begriff "beitragsfreie Zeit" ist gesetzlich in §54 SGB VI definiert und meint Anrechnungszeiten, Zurechnungszeit usw. Die 14 Jahre bei Ihrem Vater sind einfach Lücken, die aber vom belegungsfähigen Gesamtzeitraum nicht abzuziehen sind und die Rente im Ergebnis auch nicht erhöhen. Trotzdem ihm und Ihnen ein frohes Osterfest!
-_-am 03.04.2010 | 00:01
Für deutsche Staatsangehörige besteht auch bei einem Auslandsaufenthalt das Recht zur freiwilligen Versicherung. Daher können rein sachlich schon keine "nicht belegungsfähigen Kalendermonate" vorliegen. Insofern unterscheidet sich die Zeit im Ausland bei der Gesamtleistungsbewertung auch gar nicht von einer Zeit im Inland, für die keine rentenrechtlichen Zeiten vorliegen.
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