Hallo Lila,
leider ist es und im Rahmen dieses Forums zur gesetzlichen Rentenversicherung und Alterssicherung nicht möglich, individuelle Fragen zum Steuerrecht zu beantworten. Bitte haben Sie daher Verständnis, dass ich Sie mit Ihrer Frage an Ihr hierfür zuständiges Finanzamt, einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein verweisen muss.
Lesen Die hier etwas von Steuerforum? Unter den wichtigen Hinweisen zu diesem Forum wird darauf hingewiesen, dass Steuerfragen nicht von Experten beantwortet werden. Dafür gibt es Steuerberater oder Lohnsteuerhilfevereine.
Dass zur Ermittlung des zu "versteuernden Einkommens" zunächst alle Einkommensteuer-pflichtigen Einnahmen zusamengerechnet werden, ist völlig normal.
Natürlich gilt der jährliche steuerliche Grundfreibetrag für das gesamte "zu versteuernde Einkommen" (zVE), völlig egal, ob Sie einzeln oder gemeinsam mit dem Ehepartner veranlagt werden (dann eben doppelt so hoch).
Und der dauerhafte Rentenfreibetrag in Euro, der im ersten vollen Jahr Ihres Rentenbezuges festgesetzt wurde, gilt natürlich auch immer, egal, ob Sie einzeln oder gemeinsam mit dem Ehepartner veranlagt werden.
Das alles können Sie haarklein in Ihrem jährlichen Einkommensteuerbescheid nachlesen, egal, ob Sie einzeln oder gemeinsam mit dem Ehepartner veranlagt werden.
Wenn Sie Ihren Einkommensteuerbescheid nicht verstehen, sollten Sie sich Hilfe bei einem Lohnsteuerhilfeverein oder einem Steuerberater holen, vielleicht hilft Ihnen sogar das Finanzamt weiter, wenn Sie nett anfragen.
Dass zur Ermittlung des zu "versteuernden Einkommens" zunächst alle Einkommensteuer-Pflichtigen Einnhamen zusamengerechnet werden, ist völlig normal.
Danke für Ihre Antwort. Erstmal wusste ich nicht, dass man hier keine Steuerfragen stellen darf und zweitens verstehe ich den Bescheid schon gut. Aber bei der Rente ist eben nur die mit den 81 Prozent bereinigte Rente eingerechnet aber kein Grundfreibetrag abgerechnet. Ich werde mal beim STeuerberater nachfragen.
Im Steuerbescheid sieht man nicht, dass ein Grundfreibetrag abgezogen wird. Wenn der Grundfreibetrag 20.000 € ist und das zu versteuernde Einkommen ist 30.000 €, dann wird die Steuer auf die 10.000 € übersteigenden Betrag berechnet. Das geschieht im Hintergrund und wird nicht auf dem Steuerbescheid ausgewiesen. Es steht nur der Betrag, der herauskommt. Das ergibt sich, ob die Versteuerung nach Grundtarif oder nach Splittingtarif erfolgt. Da ist dieser Grundfreibetrag eingearbeitet.
Steuerexperten müssen sich ganz sicher nicht in einem Rentenforum profilieren!🤦♂️😂
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