Ihre-Vorsorge Logo
Zurück
Experten-Antwort

Grundfreibetrag für die Rente auch bei Berufstätigkeit?

von Lila18.10.2024 | 06:12
352 Ansichten
10 Antworten
Hallo, gilt der Grundfreibetrag für die Rente für Verheiratete bei der Einkommenssteuer auch? Bei mir wurde Einkommen und Rente zusammengerechnet. Und darauf die Lohnsteuer festgesetzt. Die ca. 21000 Euro Grundfreibetrag für 2023 für Verheiratete wurde nirgends abgezogen. Danke für die Antwort.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 18.10.2024 | 10:10

Hallo Lila,

 

leider ist es und im Rahmen dieses Forums zur gesetzlichen Rentenversicherung und Alterssicherung nicht möglich, individuelle Fragen zum Steuerrecht zu beantworten. Bitte haben Sie daher Verständnis, dass ich Sie mit Ihrer Frage an Ihr hierfür zuständiges Finanzamt, einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein verweisen muss.


 

9 Antworten

DaViam 18.10.2024 | 06:16
Hallo, auf dem Steuerbescheid steht die Telefonnummer Ihrer Sachbearbeitung vom Finanzamt. Einfach anrufen und nachfragen!
Kein Steuerforum!am 18.10.2024 | 06:16
Lesen Die hier etwas von Steuerforum? Unter den wichtigen Hinweisen zu diesem Forum wird darauf hingewiesen, dass Steuerfragen nicht von Experten beantwortet werden. Dafür gibt es Steuerberater oder Lohnsteuerhilfevereine.
.am 18.10.2024 | 06:42
Sie sind sicher, daß Sie Ihren Steuerbescheid verstehen und wissen wie der Steuerabzug berechnet wird ? Eine Hilfestelle bei einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein könnte bei Ihnen Klarheit verschaffen.
Steuern macht die DRV nichtam 18.10.2024 | 07:01
Dass zur Ermittlung des zu "versteuernden Einkommens" zunächst alle Einkommensteuer-pflichtigen Einnahmen zusamengerechnet werden, ist völlig normal. Natürlich gilt der jährliche steuerliche Grundfreibetrag für das gesamte "zu versteuernde Einkommen" (zVE), völlig egal, ob Sie einzeln oder gemeinsam mit dem Ehepartner veranlagt werden (dann eben doppelt so hoch). Und der dauerhafte Rentenfreibetrag in Euro, der im ersten vollen Jahr Ihres Rentenbezuges festgesetzt wurde, gilt natürlich auch immer, egal, ob Sie einzeln oder gemeinsam mit dem Ehepartner veranlagt werden. Das alles können Sie haarklein in Ihrem jährlichen Einkommensteuerbescheid nachlesen, egal, ob Sie einzeln oder gemeinsam mit dem Ehepartner veranlagt werden. Wenn Sie Ihren Einkommensteuerbescheid nicht verstehen, sollten Sie sich Hilfe bei einem Lohnsteuerhilfeverein oder einem Steuerberater holen, vielleicht hilft Ihnen sogar das Finanzamt weiter, wenn Sie nett anfragen. Dass zur Ermittlung des zu "versteuernden Einkommens" zunächst alle Einkommensteuer-Pflichtigen Einnhamen zusamengerechnet werden, ist völlig normal.
Steuerexperte am 18.10.2024 | 12:20
Lila schrieb

Danke für Ihre Antwort. Erstmal wusste ich nicht, dass man hier keine Steuerfragen stellen darf und zweitens verstehe ich den Bescheid schon gut. Aber bei der Rente ist eben nur die mit den 81 Prozent bereinigte Rente eingerechnet aber kein Grundfreibetrag abgerechnet. Ich werde mal beim STeuerberater nachfragen.

Im Steuerbescheid sieht man nicht, dass ein Grundfreibetrag abgezogen wird. Wenn der Grundfreibetrag 20.000 € ist und das zu versteuernde Einkommen ist 30.000 €, dann wird die Steuer auf die 10.000 € übersteigenden Betrag berechnet. Das geschieht im Hintergrund und wird nicht auf dem Steuerbescheid ausgewiesen. Es steht nur der Betrag, der herauskommt. Das ergibt sich, ob die Versteuerung nach Grundtarif oder nach Splittingtarif erfolgt. Da ist dieser Grundfreibetrag eingearbeitet.
Steuerexperte am 18.10.2024 | 13:32
Lachhaft! schrieb

Steuerexperten müssen sich ganz sicher nicht in einem Rentenforum profilieren!🤦‍♂️😂

Das stimmt. Ich habe noch ein Leben im Finanzamt. Ich wollte nur helfen, aber das ist ja hier anscheinend nicht erwünscht. Nichtsdestotrotz wird der Grundfreibetrag niemals offensichtlich im Steuerbescheid abgezogen. Es tut mir leid, dass Sie keine Ahnung haben.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Time
6 Minuten

Eine sichere Rente, die jedoch ab 2032 abgekoppelt von den Löhnen steigt, und möglicherweise drei Gruppen von Rentnern: Was die Reform den Ruheständlern konkret bringt.

Time
8 Minuten

Wer die Rente schon zum Greifen nahe hat, kann beruhigt planen: Eine Tabelle und konkrete Beispiele zeigen, mit welchen Änderungen jeder einzelne Jahrgang rechnen kann.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026