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Experten-Antwort

Grundlage Berechnung Verdienstobergrenze im "Kalenderjahr" bei vorgezogenem Renteneintritt

von Anke13.10.2021 | 12:33
74 Ansichten
3 Antworten
Sehr geehrte Damen und Herren, wenn der vorgezogene Renteneintritt am 01.07.2021 erfolgte, werden die vorangegangenen Monate in die Berechnung der Verdienstobergrenze für das Kalenderjahr (46.060,00 €) mit einbezogen, oder erst ab Datum Renteneintritt? Vorab vielen Dank Anke

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 13.10.2021 | 13:15

Hallo Anke,

den Ausführungen von Werner67 kann ich mich anschließen.

2 Antworten

Werner67am 13.10.2021 | 12:57
Hallo Anke, es werden nur die Verdienste angerechnet, die mit der Rente zusammentreffen, in Ihrem Fall also dass im Zeitraum 01.07.-31.12.2021 erzielte Gehalt.
Siehe hieram 14.10.2021 | 02:57
noch ein Hinweis zusätzlich: Es wurde nicht nur die Hinzuverdienstgrenze erhöht, sondern auch die Wirkung des 'Hinzuverdienstdeckels' (siehe Rentenbescheid) -wie auch bereits in 2020- aufgehoben. Quelle: https://www.bmas.de/DE/Service/Presse/Pressemitteilungen/2020/da… unter Absatz m) Die DRV selbst weist unter der aktuellen Version 'Hinzuverdienst' darauf -leider- nicht hin... (jedenfalls unter dieser Quelle nicht): https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/In-der-R… Aber es kommt ja vielleicht auch gar nicht oft vor... Das bedeutet aber, wenn Ihr Verdienst (pro Monat) den persönlichen Hinzuverdienstdeckel pro Monat (siehe Rentenbescheid/+Anpassung) im Jahr 2021 überschreitet, ist Ihr persönlicher Hinzuverdienstdeckel nicht zu überprüfen. Und (deshalb) also nicht -wie sonst- der darüber hinaus gehende Betrag....zusammen mit der Rente... um weitere 100 Prozent... zu kürzen. Berechnungsbeispiel Hinzuverdienstdeckel: https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/hinzu…
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