Hallo Susi,
Sie können länger arbeiten um die 33 Jahre Grundrentenzeiten zu erfüllen. Sie dürfen dann aber keine Rente beziehen.
Beitragszeiten nach Rentenbeginn zählen nicht zu den Grundrentenzeiten.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung!