Guten Morgen Elli,
leider ist Ihre Frage sehr ungenau.
Sofern Sie jemanden pflegen und die Pflegekasse Beiträge für Sie in die Rentenversicherung zahlt, finden Sie diese im Versicherungsverlauf unter der Bezeichnung „Pflichtbeiträge, nicht erwerbsmäßige Pflegetätigkeit“.
Sofern Sie die Beiträge, die Sie aus Ihrer Rente zahlen müssen, meinen, stehen diese auf der 1. Seite Ihres Rentenbescheides bzw. in der Anlage 1 unter der Bezeichnung „Beitrag des Rentners zur Pflegeversicherung“ bzw. „Pflegeversicherungsbeitrag“.
In der Aufstellung zu Grundrentenzeiten werden die berücksichtigungsfähigen Beitragszeiten für nicht erwerbsmäßige Pflegetätigkeit nicht explizit bezeichnet.
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