Hallo, nochmals,
die Frage wurde zur Grundrente gestellt, welche ab 01.01.2021 in Kraft treten soll. Mit Erhalt des Bescheids über den Bezug der Rente wegen voller Erwerbsminderung wird in der Regel sofort bei solch einer niedrigen Rente dem Rentner der Hinweis gegeben, Leistungen zur GRUNDSICHERUNG zu prüfen bzw. zu beantragen. Hierbei müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden.
Ob diese Prüfung erfolgte ist nicht bekannt.
Fragen zum Anspruch auf Grundsicherung, als auch der Antrag auf Grundsicherung für den Fall, dass dieser damals noch nicht gestellt wurde, können bei der Auskunfts- und Beratungsstelle der DRV oder direkt bei dem zuständigen Träger der Grundsicherung gestellt bzw. beantragt werden.
Die Frage zur GRUNDRENTE kann noch nicht beantwortet werden!
Dazu folgende Info:
Eine Verpflichtung des RV-Trägers über eine gesetzliche Neuregelung schon vor Inkrafttreten der Neuregelung zu beraten besteht nicht, wenn die Beratungen der Bundestags-Ausschüsse noch nicht abgeschlossen sind und die 2. Lesung (Beratung) des Gesetzentwurfs im Bundestag noch nicht stattgefunden hat. (§ 14 SGB I, BSG-Urteil 11 RA 40/82)