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Experten-Antwort

Grundrente

von Stern5621.02.2020 | 11:33
75 Ansichten
21 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich habe 590 Monate Beitragszeiten und 12.7097 Entgeldpunkte. Stand April 2016. Bin Seit September 2017 in voller Erwersunfähigkeit und bekomme derzeit ERwerbslosenrente von 401,57 Euro. 2 mal die Woche gehe ich 2 Stunden am Tag arbeiten. Reicht das um Grundrente zu erhalten. in die Altersregelrente gehe ich am 14.4.2021. Danke

Antworten vom Expertenteam

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2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo, Stern56,

auch für Sie der Hinweis, dass lediglich ein GesetzENTWURF verabschiedet wurde. Erst, wenn in der Entscheidungsphase der Gesetzgebung die 2. Lesung ansteht, werden Sie konkrete Fragen zum genannten Thema stellen können, die dann auch beantwortet werden können.

Solange verweisen wir auf die Internetseite der Deutschen Rentenversicherung und folgendem Link:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Ueber-uns-und-Presse/Presse/Meldungen/2020/200219_grundrente.html

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo, nochmals,

die Frage wurde zur Grundrente gestellt, welche ab 01.01.2021 in Kraft treten soll. Mit Erhalt des Bescheids über den Bezug der Rente wegen voller Erwerbsminderung wird in der Regel sofort bei solch einer niedrigen Rente dem Rentner der Hinweis gegeben, Leistungen zur GRUNDSICHERUNG zu prüfen bzw. zu beantragen. Hierbei müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden.

Ob diese Prüfung erfolgte ist nicht bekannt.

Fragen zum Anspruch auf Grundsicherung, als auch der Antrag auf Grundsicherung für den Fall, dass dieser damals noch nicht gestellt wurde, können bei der Auskunfts- und Beratungsstelle der DRV oder direkt bei dem zuständigen Träger der Grundsicherung gestellt bzw. beantragt werden.

Die Frage zur GRUNDRENTE kann noch nicht beantwortet werden!

Dazu folgende Info:

Eine Verpflichtung des RV-Trägers über eine gesetzliche Neuregelung schon vor Inkrafttreten der Neuregelung zu beraten besteht nicht, wenn die Beratungen der Bundestags-Ausschüsse noch nicht abgeschlossen sind und die 2. Lesung (Beratung) des Gesetzentwurfs im Bundestag noch nicht stattgefunden hat. (§ 14 SGB I, BSG-Urteil 11 RA 40/82)

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

19 Antworten

Ich Denke?am 21.02.2020 | 13:18
Wenn Ihr Gesamteinkommen, so niedrig ist, bekommen Sie doch schon heute über Sozialhilfe eine Aufstockung. Ihr Gesamteinkommen, mit ( Ehepartner ) ist wichtig. Gehen Sie in eine Beratungsstelle der DRV.
Stern56am 21.02.2020 | 13:54
hallo ich beziehe keine Sozialhilfe und auch keine Grundsicherung ich habe mein ganzes Leben gearbeitet und soll jetzt betteln gehen oder mich bis auf die Unterhose ausziehen ( ich bezitze keine Immobilie weder Rücklagen ) ich habe 3 Kinder großgezogen war 35 Jahre vrheiratet und habe bei meinen Ex Mann Büroarbeiten erledigt. Ohne Bezahlung, da dies laut Steuerberater für meinen Mann an effektivsten war. Obwohl ich immer betont habe mein Mann und unser Steuerberater sollen mich anmelden, wurde geantwortet bei Ihnen lohnt es sich nicht sie sind abgesichert. Nach 35 Jahren wurde ich geschieden und als es darum ging das aufgebaute Unternehmen aufzuteilen war oh Wunder nichts mehr da. Mein Ex fälschte meine Unterschrift die Polizei sagte wir sind befangen ( da Bekannte ) der Steuerberater hat mich dann angerufen und wortwörtlich zu mir am Telefon gesagt: Wenn Sie Krieg wollen fahren wir das ganze auf Null und dann bekommen Sie gar nichts. Toll jetzt sammle ich halt Flaschen ...... armes Deutschland
KSCam 21.02.2020 | 14:02
Daran dass ein Selbständigenehepaar jahrelang nichts einbezahlt, sich dann irgendwann scheiden lässt und auch kein alternatives Vermögen da ist, ist aber nicht das "arme Deutschland" schuld. Auch nicht daran dass man sich damals Beiträge für die Frau gespart hat und lieber öfters in Urlaub gefahren ist oder teure Autos gefahren hat, u.v.m. Diese Misere ist hausgemacht und letztendlich selbst verschuldet - es war schon vor 40 Jahre klar, dass jemand der nichts in die Rente einzahlt später auch nichts bekommt. Aber jetzt nach Staat = Grundrente schreien ist irgendwie auch bezeichnend für unsere Gesellschaft.
Stern56am 21.02.2020 | 14:14
Hallo wir hatten kein teures Auto und gingen nicht in Urlaub usw hatten keine eigene Immobilien . Ich habe gearbeitet, trotz Bürotätigkeit bei meinem Ex ..... bis der Steuerberater dann gesagt hat hören Sie sofort auf zu arbeiten wegen der Steuern Es geht mir nicht um Urlaub oder teuren Autos oder sonst irgendetwas. Ich hatte nie Reichtümer ich kenne es nicht anders . einziges Makel : ICH WAR ZU JUNG und unerfahren um mich dagegen zu wehren. Danke
Häam 21.02.2020 | 14:27
Zitat von Stern56 anzeigenausblenden
Das ist aber allein Deine Sache und evtl. die Deines Steuerberaters. Die Rentenversicherung wird Dich nicht finanziell auffangen. Wäre ja auch noch schöner wenn Beitragszahler für Versicherte zahlen müssten, die eben nicht eingezahlt haben, um sich die Beiträge zu sparen.
ich Denke?am 21.02.2020 | 16:14
mit Sicherheit, müssen Sie alles offenlegen. Sonst wird es mit der Grundrente auch nichts. Dies ist auch nicht anders, wenn Ihr Rentenbeitrag heute über das Sozialamt aufgestockt wird. Warum Sie so negativ über die Offenlegung Ihres Einkommens beim Sozialamt reagieren, erstaunt mich nicht. Sie erzählen hier wohl nur einen Teil der Geschichte. Gruß
Sunnyam 21.02.2020 | 15:13
Hallo Stern56, noch ist nichts entschieden und es wird bestimmt noch Monate, wenn nicht (wie bisher) Jahre, darum gerungen. Nach jetziger Lesart, sieht es aber so aus, dass nur versteuerte monatliche Bruttoeinkommen oberhalb von ca. 900,00 Euro berücksichtigt werden sollen. Liegt man im Durchschnitt unter 0,3 Rentenpunkten, hat man wohl Pech gehabt. Vermutlich wäre die Berechnungsformel der Grundrente unkomplizierter, wenn alle persönlich erarbeiteten Rentenpunkte zu den Beitragsmonaten ins Verhältnis gesetzt würden, was allerdings mehr Anspruchsberechtigte und damit einen höheren Etat nach sich ziehen würde. Die Maxime lautet somit immer noch: abwarten und Tee trinken. PS. Nicht ganz nachvollziehbar ist die Aussage des Steuerberaters. Steuern sparen hätte der Ex auch gerade ausgabenseitig z.B. durch höhere Lohnkosten. Oder musste der Betrieb aus Kostengründen (Einnahmedefizit?) die Ausgaben reduzieren und fand die Einsparung des Ehegattenlohnes am praktikabelsten?
Klaus Sauteram 21.02.2020 | 16:52
Zitat von Stern56 anzeigenausblenden
Ich verstehe Ihre Situation und Gründe dafür beschreiben sie selbst. Nun ist es aber mal in der Rentenversicherung so, dass Beiträge zu Entgeltpunkten werden und Entgeltpunkte zu Renten in Euro. Wenn nun aus vielerlei Gründen nur wenige Entgeltpunkte durch Beiträge erreicht sind, wer ist daran Schuld ? Die Rentenversicherung sicher nicht. Wer keine oder geringe Beiträge leistet bekommt man keine oder eine geringe Rente. Das ist korrekt und vor allen Dinge es ist gerecht. Die Grundrente gehört nicht in das Rentenversicherungssystem. Wir werden erleben, und es passiert ja heute schon, dass diese Leistungen am Ende aus Rentenbeiträgen bezahlt werden. Man hört heute dauernd die Klage, dass die Steuerzuschüsse zur Rentenversicherung bald 100 Milliarden Euro / Jahr erreichen. Das liegt allerdings daran, dass auch schon früher der Rentenversicherung Versicherungsfremde Leistungen abverlangt wurden und werden. Die deutsche Einheit ist ein Paradebeispiel dafür. Dass man Ihnen eine Grundrente zugesteht ist eine Leistung, wenn man sie denn gewährt,die von allen zu zahlen ist. Mit dem Verschieben in die Rentenversicherung bleiben vermutlich am Ende die Beitragszahler und Rentner auf den Kosten sitzen. Die "zahlen" das mit entweder höheren Beiträgen oder niedrigeren Renten oder längerer Lebensarbeitszeit. Wenn nicht gar alles zusammen. Beamte und Selbstständige wären wie schon so oft außen vor. Wie kommt man eigentlich auf die Idee von der Rentenversicherung eine auskömmliche Rente zu verlangen wenn man sich bei den Beiträgen sehr zurückgehalten hat ? Das berühmte Argument ich habe lange Jahre viel und hart gearbeitet gilt nicht ... Beiträge zur Rentenversicherung bringen Rente und sonst nichts. Das der Exmann seine Frau Rententechnisch (kein Beiträge für Ihre Arbeit, kein korrekter Rentenausgleich u.v.m.) über den Tisch gezogen hat ist allerdings kein Problem der Allgemeinheit und damit auch nicht ein Problem der Rentenversicherung.
Ich Denke?am 21.02.2020 | 17:34
dann schauen Sie sich unseren Nachbarn Holland an, Klaus Sauter, wer 52 Jahre in Holland wohnt und das Rentenalter erreicht, erhält um die 1.200.-- Euro Rente. Dies ohne Beiträge Oder Österreich um die 1.700.-- Euro dies 14 x mit Beiträgen Unsere Rentenhöhe und auch die Höhe der Löhne sind schlicht beklagenswert. Dies ist eine Antwort, auf Ihre " schlüssige ? " Aussage. Gruss
W°lfgangam 21.02.2020 | 17:55
Zitat von Ich Denke? anzeigenausblenden
...fragen Sie doch bitte in Ö oder NL nach, ob die bereit sind, einen 'faulen' Deutschen aufzunehmen, um ihn in das dortige Sozialleistungssystem zu assimilieren ;-) ...und warum hat 'der/die' diesen Weg nicht längst beschritten ins Ferienparadies der exorbitanten Altersvorsorge ohne Leistung? - frage ich mich/Sie. Gruß w. PS: > Unsere Rentenhöhe und auch die Höhe der Löhne sind schlicht beklagenswert. jooh ...als Lehrling angefangen, hintendran nach 4 Jahren den Techniker gemacht, und dann nur knapp 3000 EUR abschlagsfreie Monatsrente + plus ein 'wenig' Betriebsrente ...da lohnt es doch glatt nach Ö oder NL im Alter zu 'flüchten' – da stimme ich Ihnen zu, das wäre beklagenswert ;-) Leistungsprinzip eben ...oder?!!
W°lfgangam 21.02.2020 | 18:10
Zitat von W°lfgang anzeigenausblenden
> Ich habe 590 Monate Beitragszeiten und 12.7097 Entgeldpunkte. Stand April 2016. Bin Seit September 2017 in voller Erwersunfähigkeit und bekomme derzeit ERwerbslosenrente von 401,57 Euro. Nachtrag: der Ausgangsbeitrag ist natürlich nur ein 'Aufhänger' für einen sinnlosen eyecatcher-Beitrag zum WE. Im Detail passt da rein gar nichts zusammen!!! ...und eröffnet nur eine 'Mitfahrgelegenheit' für weitere sinnlose Beiträge der Berufs-Empörten ;-) Gruß w.
Wolfam 21.02.2020 | 19:06
Selbst wenn das Gesetz verabschiedet wurde (was leider auch der Bundesrat nicht verhindern dürfte) wird es noch lange dauern, bevor man Ihnen eine entsprechende Antwort geben kann. Dafür ist die Berechnung viel zu kompliziert und es fehlt der Rentenversicherung an Mitarbeitern und auch der entsprechenden digitalen Anbindung um genaue Zahlen ermitteln zu können. Dieses Gesetz ist allein der Parteiklientel geschuldet und eine Schande für die GroKo! Die Quittung wird die Wahl in 2021 bringen. Wetten?
Auch das Bundesverfassungsgericht wird sich vermutlich noch mit diesem Unsinn beschäftigen müssen, da diverse Experten verfassungsrechtliche Bedenken geäußert haben. Und das kann dann mehrere Jahre dauern, bis eine endgültige Entscheidung vorliegt. Warum jemand, der beispielsweise 35 Jahre lang Teilzeit gearbeitet hat, künftig genauso viel Rente bekommen soll wie jemand, der 35 Jahre lang im selben Betrieb Vollzeit gearbeitet hat, ist nicht nur mir schleierhaft. Durch die hoch komplizierten Berechnungsgrundlagen sind nach Ansicht diverser Fachleute auch Fälle möglich, in denen Ex-Teilzeitkräfte durch die Aufstockungen sogar höhere Renten erhalten als Ex-Vollzeitbeschäftigte. So etwas motiviert natürlich unheimlich zur Beitragszahlung. (Ironie Off!) MfG
Es geht nicht ausschließlich um den Halbtagsjob. Wer einen großen Niedriglohnsektor erschafft, muss sich auch über die Rente Gedanken machen. Grundsicherung(da deckungsgleich mit Alg 2,einer Leistung die bewusst nicht zum Leben reichen soll) ist etwas für Leute, die kaum gearbeitet haben. Wer das aber jahrelang für kleinen Lohn gemacht hat, sollte schon besser dastehen. Und solcher Quark wie "Augen auf bei der Berufswahl" gilt auch nicht, die Haare geschnitten wollen Sie ja beispielsweise auch geschnitten bekommen! Manchmal ist es aber auch nicht anders möglich, meine Holde hat jahrelang Vollzeit gearbeitet, bis es gesundheitlich nicht mehr ging. Trotz relativ hohen Alters eine Umschulung bekommen. Arbeit danach schwierig, weil keine Berufserfahrung. Dann endlich Arbeitgeber gefunden, dem es egal und nur wichtig ist, dass die Arbeit pünktlich erledigt wird. Leider bot er nur eine 30 Stundenwoche an. Aber wir fanden, dass ist besser als nichts und erst recht besser, als auf Staatskosten zu leben. Außerdem sollen mit der Grundrente keine Renten in den Himmel wachsen, sondern es ist ein Zuschlag, damit man trotz langer Arbeit kein Sozialfall wird.
Häam 21.02.2020 | 20:02
Und was sagt Ihr Beitrag über das Finanzierungsproblem, die verfassungsrechtlichen Bedenken und die weiteren Ungerechtigkeiten die diese Grundrente mit sich bringt aus? Nichts! Genauso kritiklos argumentieren nur Personen, die das ganze Konstrukt nicht durchschauen oder durchschauen wollen. Auch Sie, wie auch die beschließenden Politiker werden spätestens im nächsten Jahr sehr schnell geerdet werden. Es hat in den letzten Jahrzehnten keinen derartigen Eingriff in das Wesen der Rentenversicherung gegeben, das mehr zukünftigen Rentnern schaden als es aktuell Rentnern helfen wird. Es bedarf allerdings ein wenig Weitsicht um das zu erkennen. Und die Gier hat schon immer die Vernunft besiegt. Unsere Politiker leben es ja leider auch vor. Eine Schande.
****am 21.02.2020 | 20:09
Hallo liebe Leute, lasst euch doch nicht veräppeln, Stern56 ist doch ganz offensichtlich ein WE Troll. Wie will jemand auf 590 Beitragsmonate kommen, der seit 2017 schon EM-Rente bekommt aus 12.7097 EP = 401,57 Euro !??? (rechnet mal nach), angeblich viele Jahre beim "Exgatten ohne Beitragszahlung gearbeitet haben will, dann noch "wegen der bösen Steuer" den Job neben der Büroarbeit beim Ex aufgegeben hat und jetzt nur einen Minijob hat (2x pro Woche 2 Std.) und angeblich 3 Kinder hat wenn "Sie" 04.2021 die Regelaltersgrenze erreicht??? Lest doch bitte mal den Mist, der hier zum Teil gepostet wird in Ruhe durch, bevor ihr eure kostbare Lebenszeit mit Antworten oder Kommentaren verschwendet. Das gilt auch für diejenigen, die immer glauben das die Kirschen in Nachbars Garten ( in Ö und NL) süßer sind. Also immer erst das Hirn einschalten bei solchen Fakes.
Volle Zustimmungam 22.02.2020 | 17:27
"Wir können auch von anderen lernen." Ja, Glaskugel, Sie haben vollkommen und umfassend recht. Die deutsche Politik kann/ muß / sollte viel sehr viel auch vom Ausland lernen. Und nicht nur in Sachen "Rente" und von Österreich. Im Ausland gibt es viele viele Dinge, die man in DE übernehemn sollte / müßte. Es wäre empfehlenswert, an der Zeit ( eigentlich schon viel zu späte) und würde sich lohnen. Aber --- leider, es wird nicht passieren. Die deutsche Politiker sind unbelehrbar und zu sehr von sich überzeugt ( sehr milde formuliert )
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