Hallo Ludwig K,
Grundrente (bzw genauer der Grundrentenzuschlag) muss NICHT gesondert beantragt werden.
Eigenes Einkommen und Einkommen des Ehepartners wird berücksichtigt, sofern das gemeinsame Partnereinkommen über 1950 Euro liegt
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Hallo Ludwig K,
Grundrente (bzw genauer der Grundrentenzuschlag) muss NICHT gesondert beantragt werden.
Eigenes Einkommen und Einkommen des Ehepartners wird berücksichtigt, sofern das gemeinsame Partnereinkommen über 1950 Euro liegt
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