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Grundrente

von Maria11.03.2008 | 16:48
1317 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Eine Frage an alle die mir helfen können. Witwer 82 J. Rente 530 Euro, hat er Anspruch auf Grundrente? Er möchte ins Pflegeheim. Wohnt bei seinem Sohn, hat aber noch ein altes Haus und Ländereien. Da das Geld ja mit Rente und Pflegekasse niemals reicht, wird das Sozialamt sich den Besitz nehmen? Bis jetzt wurde dafür noch keinen Käufer gefunden. Danke für Antwort

7 Antworten

Schiko.am 11.03.2008 | 18:13
Bis jetzt gibt es in deutschland keine grundrente. Nachdem der betreffene beim sohn wohnt fällt auch keine miete an. Anspruch auf Grundsicherung hat er vermutlich auch nicht. Ohne miete gilt der regelsatz von 347, diesen betrag übersteigt die 530 nettorente. Das sozialamt kann die versteigerung des besitzes nicht betreiben. Dagegen kann der sohn finanziell gefordert werden. Beträge die das nettoeinkommen des sohnes von 1400 als einzelperson, als verheirateter 2450 über- steigen können zu 50% herangezogen werden. Reicht für ein pflegeheim die rente , pflegegeld und unterstützung des sohnes nicht aus wird vorerst die differenz der staat übernehmen. Die bis zum tode auflaufenden kosten holt sich dann der staat vom späteren erben des besitzes. Mit freundlichen Grüßen.
Mariaam 11.03.2008 | 18:43
Ich meinte auch Grundsicherung.Er bezahlt dem Sohn mon. 200 Euro Beitrag Heizung usw. Der Besitz gehört noch Ihm und der will auch von den 3 Kindern niemand erben. Eine Tochter hat nur 500 Euro Netto, die andere 220 Rente. Die Ehepartner sind normale Arbeiter. Der Sohn hat höheres Einkommen. Ist es nicht so das erst das Haus usw. vom Amt genommen wird,bevor die Kinder belangt werden? DANKE FÜR aNTWORT
Wolfgangam 11.03.2008 | 20:56
Hallo Maria, Informationen zur Grundsicherung hier: http://www.sozialhilfe24.de/grundsicherung.html Und natürlich das Gespräch mit dem örtlichen Sozialamt/Grundsicherungsstelle suchen, die beißen nicht, und werden alle erforderlichen Informationen anhand der Sachlage vorher mit Ihnen besprechen. Gruß w.
___am 11.03.2008 | 22:02
Leider gehört Ihre Frage nicht in dieses Forum. Wenden Sie sich zwecks Beratung an das örtlich zuständige Sozialamt.
Schiko.am 11.03.2008 | 22:06
Gehe davon aus, b ei den zwei töchtern liegt das netto nicht über 2450 , eine kostenbeteiligung scheidet deshalb aus. Bevor das haus von amtswegen zu geld wird, wird erst der zahlungskräftige sohn herangezogen, da machen sie sich mal keine sorgen Nur in ganz seltenen fällen werden wegen sozialleistung, steuerschuld, abgabenrückstände etc. häuser versilbert. Auch hier wird in der veröffentlichen meinung viel gelogen. Auch wenn dies immer wieder von staatskritikern so dar- gestellt wird. Nochmals zur grundsicherung eine ergänzung. 347 regelsatz 200 monatlich für miete und heizung ------- 547 bedarfsermittlung minus 530 eigene nettorente verbleiben 17 grundsicherung. ===== Natürlich kann vater es noch bei der sozialhilfe versuchen. Mit freundlichen Grüßen.
Maria L.am 12.03.2008 | 12:31
Hallo, vielleicht finden Sie hier ein paar nützliche Informationen über den sogenannten "Elternunterhalt", den Kinder zahlen müssen, wenn ihre Eltern ins Pflegeheim gehen und deren eigenes Einkommen nicht ausreicht: http://www.baczko.de/Z/a/cr/bczk/content/rechtsinformationen/unt… Ich vermute (ohne genaue Kenntnisse), daß zuvor das eigene Vermögen verwertet werden muß, d.h. das alte (offenbar unbewohnte?) Haus muß verkauft werden. Möglicherweise wird die Sozialhilfe dann nur als Darlehen gezahlt und eine Grundschuld auf das Haus eingetragen (wie gesagt: nur Vermutungen). Gruß, Maria L.
Schiko.,am 12.03.2008 | 21:12
Das ich nicht lache, eine grundschuldeintragung für einen gläubiger ist nur mit zustimmung des besitzers von grund und boden möglich, gilt auch für immobilien. Die eintragung einer zwangshypothek verursacht im vorlauf kosten die rausgeschmissenes geld sind. Dies macht man auch nur, um die rangfolge im grund- buchamt abzusichern, dies ist im geschilderten fall brot- lose kunst. Hatte im berufsleben mit kunden zu tun wo im grundbuch vom finanzamt eine zwangshypothek bereits 1970 ein- getragen war. Erst beim tod es kunden in 1996 konnte teilweise das fi- nanzamt geld bekommen. In der woche einmal besuche ich den stammtisch, meist wird über fußball gesprochen. War vielleicht im leben 15 mal am fußballplatz, schweige immer bei diesem thema. Vermutungen helfen auch hier nicht weiter. Mit freundlichen Grüßen.
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