Hallo Gast,
sofern Sie neben Ihrer Altersrente ausschließlich zusätzliche Einkünfte aus einem Minijob haben, haben diese keine Auswirkungen auf Ihre Rentenhöhe bzw. Ihren Grundrentenzuschlag. Bei dem Grundrentenzuschlag werden das zu versteuernde Einkommen, der steuerfreie Teil der Rente sowie Kapitalerträge angerechnet. Da ein pauschal versteuertes Minijob-Entgelt nicht zum individuellen zu versteuernden Einkommen zählt, wird dieses bei der Einkommensanrechnung nicht berücksichtigt.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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