Hallo Waldfee,
ob ein Anspruch auf einen Grundrentenzuschlag bei der Witwenrente gezahlt werden kann, wird seitens der gesetzlichen Rentenversicherung automatisch geprüft. Die Prüfungen für alle Rentner wird voraussichtlich noch bis Ende dieses Jahres andauern. Eine schriftliche Mitteilung wird allerdings nur erstellt, wenn sich ein Grundrentenzuschlag ergibt.