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Experten-Antwort

Grundrente

von Waldfee09.02.2022 | 10:15
81 Ansichten
6 Antworten

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Hallo und guten Morgen. Ich frage für meine Mutter; sie ist 81 Jahre alt und bekommt seit den Tod meines Vaters (2010) die große Witwenrente. Mein Vater hatte ca. 47 Jahre an Beitragszeiten, meine Mutter war immer Hausfrau. Könnte sie mit einem Zuschuss rechnen? Die Witwenrente ist jetzt auch nicht so hoch. Vielen Dank für etwaige Antworten.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Waldfee,

ob ein Anspruch auf einen Grundrentenzuschlag bei der Witwenrente gezahlt werden kann, wird seitens der gesetzlichen Rentenversicherung automatisch geprüft. Die Prüfungen für alle Rentner wird voraussichtlich noch bis Ende dieses Jahres andauern. Eine schriftliche Mitteilung wird allerdings nur erstellt, wenn sich ein Grundrentenzuschlag ergibt.

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5 Antworten

Wunschnameam 09.02.2022 | 10:57
https://www.ihre-vorsorge.de/nachrichten/lesen/grundrente-erste-… WELCHE VORAUSSETZUNGEN DIE RENTENVERSICHERUNG PRÜFT: Grundrente bekommt, wer mindestens 33 Jahre Beiträge gezahlt hat, für Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit, oder dabei auch Zeiten für Kindererziehung oder Pflege aufweist oder Kranken-, Übergangs- oder Kurzarbeitergeld bezogen hat. Erst ab 35 Jahre gibt es den vollen Zuschlag. Die Grundrente richtet sich an Geringverdiener, aber die Beitragsleistung muss mindestens 30 Prozent des Durchschnittsverdienstes entsprochen haben.
Wunschnameam 09.02.2022 | 13:53
Nur durch Ihre Ehezeit hat Sie keinen eigenen Anspruch erworben. Für den Bezug hätten hier Beiträge entrichtet werden müssen, was Sie laut Ihrer Darstellung jedoch nicht geleistet hat. Wenn die Kindererziehungszeiten, die einzigen Zeiten sind in Ihrem Konto, besteht kein Anspruch auf Grundrente.
Wunschnameam 09.02.2022 | 14:04
Kurzer Nachtrag: Sofern Ihr Vater Anspruch auf die Grundrente gehabt hätte wird dies dann noch verrechnet mit der Witwenrente. Dies wird automatisch geprüft soweit mir bekannt.
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