Hallo Elisabeth,
im Laufe des Jahres 2022 werden sukzessive alle Bestandsrentner mit einem Rentenbeginn ab 1992 geprüft. Dabei beginnen die Rentenversicherungsträger mit den ältesten Jahrgängen. Einen Bescheid erhalten Sie jedoch nur, wenn ein Anspruch auf den Grundrentenzuschlag besteht.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung