Hallo Witwe Bolte,
für die Einkommensermittlung zur Einkommensanrechnung beim Zuschlag an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung ist auf das vorvergangene Kalenderjahr abzustellen (§ 97a Absatz 2 SGB VI). Ein späteres Jahr (z. B. Vorjahr oder laufendes Einkommen) darf nicht berücksichtigt werden.
Die geringfügige Beschäftigung alleine wird zukünftig keine Kürzung des Grundrentenzuschlags auslösen, da der monatlich Freibetarg für Alleinstehende 1.250 EUR beträgt.
Da hier aber nicht bekannt ist, welche weiteren Einkünfte (und in welcher Höhe) zu berücksichtigen sind, kann eine genaue Aussage zur gesamten Anrechnung nicht getroffen werden.
Sollte die Summe der maßgebenden Einkommen oberhalb von monatlich 1.250 EUR liegen, so wird der Grundrentenzuschlag gekürzt.
Informationen können Sie auch den folgenden Seite entnehmen:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/FAQ/grundrente/grundrente_faq_liste.html#0b981413-44ca-497c-a051-1d05ffba5800
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/grundrente_zuschlag_zur_rente.html
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Sind Minijobs nicht pauschal besteuert und sollten damit nicht zum zu versteuernden Einkommen gehören?
Verlässt sich die DRV nicht auf den Datensatz des Finanzamtes?
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.