Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Grundrente

von Grossmutter26.09.2022 | 15:49
130 Ansichten
9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Welches Geburtsjahr wird aktuell bei der Grundrente Berechnung bearbeitet.

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

3
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Grossmutter,

Anfang September wurden die Jahrgänge 1948 bis 1952 angelegt, Anfang Oktober folgen die Jahrgänge ab 1953.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Liebe User,

ich habe einige unsachliche und unsinnige Kommentare gelöscht.

Ihr Admin

Expertenantwort · 3Deutsche Rentenversicherung

Hallo L.P.,

aktuell sind alle Jahrgänge in die Prüfung einbezogen und so gut wie abgearbeitet. Sollten Sie keinen Bescheid erhalten haben, besteht höchstwahrscheinlich kein Anspruch auf Grundrente. Eine Bescheidserteilung in Fällen ohne Anspruch ist aktuell nicht vorgesehen. Es bleibt Ihnen aber natürlich unbenommen, einen Überprüfungsantrag bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger zu stellen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

6 Antworten

Abschlägeam 26.09.2022 | 16:01
Wenn man die Forenbeiträge der letzten Tage so mitliest, scheint die Grundrentenberechnung doch schon so bei den Jahrgängen >1955 gelandet zu sein. Wie alt ist denn Ihre Großmutter? Allerdings gibt es KEINEN Bescheid, wenn trotz bereits erfolgter Berechnung kein Anspruch auf einen Grundrentenzuschlag ermittelt wurde. Das bei der zuständigen DRV abzufragen ist dann erst ab 01.01.2023 möglich (Vorgabe vom Gesetzgeber). Bis dahin müssten Sie sich also gedulden und können dann die Berechnungsunterlagen anfordern.
Abschlägeam 26.09.2022 | 17:34
Da scheint dann wohl der eine oder andere Regionalträger wohl unterschiedliche Zahlen an noch zu bearbeitenden Jahrgängen für 'seinen Bereich' zu haben ;-) Aber bis Ende des Jahres sollen dann ja alle Bestandsrenter durch sein, das ist ja auch nicht mehr so lange hin. Und falls dabei etwas 'heraus kommt', gibt es eine Nachzahlung. Oder aber auch nur einen viele Seiten umfassenden Bescheid, mit ganz am Ende dem Hinweis, dass aufgrund des zu berücksichtigenden Einkommens dieser Zuschlag leider nicht ausbezahlt werden kann. Oder eben keinen Bescheid, weil die Voraussetzungen gar nicht erfüllt sind. Benötigt wird dieser dann aber doch, weil er für andere Ansprüche, (z.B. Grundsicherung - was wohl zukünftig irgendwie mit in das noch nicht durchgeplante 'Bürgergeld' einfließen soll) auch notwendig werden könnte. Aber wie gut, dass die ohnehin bereits völlig überlasteten Behörden und Ämter weiter beschäftigt werden... Kann man nur hoffen, dass die Großmutter dann auch noch ausreichend Zeit hat, dieses Geld, so es ihr denn zusteht, 'irgendwann...' auch tatsächlich sinnvoll zu verprassen. (Sorry, aber wer hat sich dies bloß ausgedacht...??? Die DRV wars aber jedenfalls nicht, die hat nur die Hauptarbeit erst einmal damit)
Berndam 26.09.2022 | 22:56
Das haut nicht hin, mein Nachbar, Jahrgang 57 bekam den Bescheid vor 4 Wochen.
Fabian am 30.09.2022 | 15:08
#Abschläge Hinweis Bestandsrentner bekommen nie von Amts wegen einen ablehnenden Bescheid. Was Sie meinen könnten, ist dass die Rentner, deren Berechnung bis Ende Mai diesen Jahres durchgelaufen ist, auf der Anpassungsmitteilung vom Rentenservice erkennen konnten, dass ihre Grundrente wegen Einkommen nicht gezahlt werden kann. Aber wessen Rente erst nach Mai diesen Jahres geprüft werden konnte, muss sich schon schriftlich an seine Rentenversicherung wenden, um schwarz auf weiß zu erfahren warum er keinen Anspruch hat. Das kann für jemanden der aufgrund der Wohngeldreform beantragen möchte vorteilhaft sein. Denn (nur) dann bekommt er eine Aufstellung die er seinem Erstantrag auf Wohngeld beifügen kann, um den Freibetrag von 225 Euro zu bekommen, wenn man 33 Jahre Grundrentenzeiten hat. Macht ca 80 Euro mehr Wohngeld aus, wenn man dem Wohngeldrechner der einzelnen Bundesländer trauen kann. Das Bundesbauministerium ist da nicht ganz so uptodate.
L.P.am 22.12.2022 | 03:28
Ich bin Jahrgang 1946 und habe auch noch kein Bescheid erhalten.
DRVam 22.12.2022 | 07:51
Hallo Grossmutter, Anfang September wurden die Jahrgänge 1948 bis 1952 angelegt, Anfang Oktober folgen die Jahrgänge ab 1953. Viele Grüße Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Ich bin Jahrgang 1946 und habe auch noch kein Bescheid erhalten.
Dann haben Sie auch keinen Anspruch auf Grundrente und erhalten auch keinen Bescheid. Im Detail können Sie die Berechnung bei Ihrem zuständigen Rententräger anfordern.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026