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Experten-Antwort

Grundrente auch bei Frührente für Schwerbehinderte

von Ralle07.01.2021 | 19:15
111 Ansichten
12 Antworten

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Hallo ich möchte mit meiner Schwerbehinderung dieses Jahr in die Frührente für Schwerbehinderte gehen mit Abschlag. Vermutlich ist SR geringer als die Grundrente. Wird dann die Grundrente berücksichtigt habe 35 Jahre Rentenzeiten Danke Ralle

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Ralle,

sofern Sie die Voraussetzungen erfüllen, wird der Zuschlag auch zur Altersrente für schwerbehinderte Menschen gezahlt.

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11 Antworten

DRVam 07.01.2021 | 19:57
Wieder jemand der glaubt einen Grundrentenanspruch zu haben, obwohl nicht mal die Rentenversicherung aktuell entsprechende Programme hat dies auszuwerten. Sie dürfen sich daher nicht wundern, wenn man Sie hier nicht ernst nimmt. Auch an der Fragestellung merkt man, dass Sie das Thema Grundrente bisher nicht verstanden haben.
Ralleam 07.01.2021 | 19:49
Warum so unfreundlich Wolfgang, Die Voraussetzungen für die Grundrente kenne ich und habe ich erfüllt. Dann mal anders gefragt, dies steht nirgendwo. Wenn ich die Frührente für Schwerbehinderte beantrage, wird dann aufgestockt mit Grundrentenpunkten wenn die SW niedriger ist?
W°lfgangam 07.01.2021 | 19:35
Hallo Ralle, DIE 'Grundrente' gibt es überhaupt nicht, insofern ist zu Ihrer Frage keine ansatzweise Aussage möglich. Erst- und weiterführende Information, was 'Grundrente' ist/bedeutet, finden Sie auf den Informationsseiten bereits hier, statt sich bei der inzwischen hundertelftausendsten Nachfrage hier im Forum im Detail dazu zum hundertelftausendsten Mal zu äußern: https://www.ihre-vorsorge.de/themen/uebersicht/grundrente.html ...oder hier: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Grundren… oder hier: https://www.bmas.de/DE/Schwerpunkte/Grundrente/grundrente.html Gruß w.
KSCam 07.01.2021 | 20:03
Wenn Sie ein Grundrentenfall sind, bekommen Sie irgendwann 2021 oder 2022 mehr Geld. Konkretes dazu erfahren Sie heute noch nicht, weil die Berechnungs- und Prüfprogramme noch fehlen.
Berateram 07.01.2021 | 20:00
@Ralle: Machen Sie sich nichts draus. Ich bin davon überzeugt, dass nicht mal die Masse der Politiker, die für dieses Gesetz gestimmt haben, dies auch wirklich verstanden haben, sonst würde es die Grundrente in dieser Form gar nicht geben.
Ralleam 07.01.2021 | 20:18
Danke
Anti-KSCam 07.01.2021 | 20:22
Hallo, gehen Sie auf die Website des Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Dort steht es mit Beispiel recht gut beschrieben. https://www.bmas.de/DE/Schwerpunkte/Grundrente/Fragen-und-Antwor…
W°lfgangam 07.01.2021 | 21:01
Hallo Rallo, wenn es 'unfreundlich' rüber kam, sorry dafür. > Dann mal anders gefragt, dies steht nirgendwo. Wenn ich die Frührente für Schwerbehinderte beantrage, wird dann aufgestockt mit Grundrentenpunkten Die etwaige Aufstockung + durchzuführende Berechnung des Zuschlags aus der 'Grundrente' gilt für jede Art einer Versichertenrente - auch die 'Früh'-AR für schwerbehinderte Menschen gehört dazu, genauso wie die 'Früh'-AR für langjährig Versicherte, wie auch die 'Früh'-AR für besonders langjährig Versicherte - ebenso wie die jetzt erst beantragte Regelaltersrente - ohne Unterscheidung der Rentenart. Gruß w. PS: "Die Voraussetzungen für die Grundrente kenne ich und habe ich erfüllt." Hmm ...na dann hätten Sie nicht nachgefragt - oder?! ;-)
Schlecht gebrüllt, Löweam 07.01.2021 | 20:30
Genau, deswegen passt auch die Frage nicht zur Grundrente. Wissen, wo etwas steht reicht nicht, wenn man es wie Sie inhaltlich nicht versteht.
Cliffam 07.01.2021 | 21:47
Ganz übertrieben gesagt, funktioniert die Grundrente wie folgt:berechtigt ist, wer um zehn Uhr ein Blatt Papier in den Mülleimer wirft. Dabei darf die Uhrzeit zwar von einer Turm-aber nicht von einer Kirchturmuhr angezeigt werden. Desweiteren muss der Mülleimer gelb sein und sich trotzdem von einem Briefkasten unterscheiden. Geht zum Zeitpunkt des Einwurfes eine weitere Person am Mülleimer vorbei, entfällt die Berechtigung, aber nur dann, wenn zeitgleich auf der nahegelegenen Straße ein Volvo, Bje. 1980-1990 vorbei fährt. Steht neben dem Mülleimer jedoch auch eine Bank, so darf auch die Zeit von der Kirchturmuhr gelten. Dieses wiederum erlischt, wenn die Farbe der Bank grün ist.
Nuram 08.01.2021 | 09:16
Zitat von Cliff anzeigenausblenden
Warum so unfreundlich Wolfgang, Die Voraussetzungen für die Grundrente kenne ich und habe ich erfüllt. Dann mal anders gefragt, dies steht nirgendwo. Wenn ich die Frührente für Schwerbehinderte beantrage, wird dann aufgestockt mit Grundrentenpunkten wenn die SW niedriger ist?
Ganz übertrieben gesagt, funktioniert die Grundrente wie folgt:berechtigt ist, wer um zehn Uhr ein Blatt Papier in den Mülleimer wirft. Dabei darf die Uhrzeit zwar von einer Turm-aber nicht von einer Kirchturmuhr angezeigt werden. Desweiteren muss der Mülleimer gelb sein und sich trotzdem von einem Briefkasten unterscheiden. Geht zum Zeitpunkt des Einwurfes eine weitere Person am Mülleimer vorbei, entfällt die Berechtigung, aber nur dann, wenn zeitgleich auf der nahegelegenen Straße ein Volvo, Bje. 1980-1990 vorbei fährt. Steht neben dem Mülleimer jedoch auch eine Bank, so darf auch die Zeit von der Kirchturmuhr gelten. Dieses wiederum erlischt, wenn die Farbe der Bank grün ist.
Was ist mit den 8 Personen, die sich in Süddeutschland Treffen?
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