Hallo Herr Heiler,
wie „chi“ bereits erwähnte, gibt es nichts konkretes. Es gibt lediglich die Aussage aus dem Koalitionsvertrag :
„Die Lebensleistung von Menschen, die jahrzehntelang gearbeitet, Kinder erzogen und Angehörige gepflegt haben, soll honoriert und ihnen ein regelmäßiges Alterseinkommen zehn Prozent oberhalb des Grundsicherungsbedarfs zugesichert werden.
Die Grundrente gilt für bestehende und zukünftige Grundsicherungsbezieher, die 35 Jahre an Beitragszeiten oder Zeiten der Kindererziehung bzw. Pflegezeiten aufweisen. Voraussetzung für den Bezug der "Grundrente" ist eine Bedürftigkeitsprüfung entsprechend der Grundsicherung“
Ob und wann es zu einer entsprechenden Ausgestaltung/Umsetzung dieser Willenserklärung in einem Gesetz kommt, kann Ihnen hier im Forum keiner sagen.