Hallo Michaelfüroma,
wenn Sie eine sogenannte Bestandsrente beziehen (Rentenbeginn vor 01.01.2021), wird von Amts wegen geprüft, ob die Rente um einen Grundrentenzuschlag zu erhöhen ist.
Sollte sich kein Grundrentenzuschlag ergeben, erhalten Sie in der Regel keinen negativen Bescheid. Der bisherige Rentenbescheid bleibt maßgebend.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung