Hallo Komplizierte Geschichte,
den Ausführungen von W°lfgang (@Vielen Dank dafür) ist (+kann) zum gegenwärtigen Zeitpunkt nichts hinzuzufügen.
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Hallo Komplizierte Geschichte,
den Ausführungen von W°lfgang (@Vielen Dank dafür) ist (+kann) zum gegenwärtigen Zeitpunkt nichts hinzuzufügen.
@W W*lfgang Volles Verständnis für die missliche Lage der DRV und deren Mitarbeiter, die diesen gesetzlichen Schlamassel umsetzen müssen. Werde die Füsse still halten und den Gang der Dinge abwarten.Ich beziehe bereits eine deutsche (...) Rente.Hallo Komplizierte Geschichte, die DRV wird das nach aktuellem Stand bis in/Ende 2022 'abgearbeitet' haben/die gesetzlichen Vorschriften auch für IHRE 'Grundrente' anwenden zu können ...warten Sie es einfach ab, ein gesonderter Antrag ist von Ihnen nicht erforderlich. Daneben steht es Ihnen natürlich frei, einen 'Antrag auf Grundrente' zu stellen und die Antwort dazu von Ihrer DRV zu erhalten - bitte das gern hier öffentlich mitteilen ...sofern es andere Betroffene in ähnlicher Situation interessiert/diese von weiteren Nachfragen dann absehen. Hmm ...WAS ERWARTEN SIE DENN VON EINEM GESETZ, DAS SEITENS DRV NOCH IN KINDERSCHUHEN MIT DER UMSETZUNG STEHT ? Gruß w. PS: "Umzug nach D ist für 2021 geplant, dann Wegfall der Beschäftigung." ...'vereinfacht' das zukunftsgerichtete Verfahren natürlich 'etwas' ;-)
Was hat Ihr Geschwätz mit der Frage nach einem Anspruch auf Grundrente zu tun? Antwort: Nichts!Und mit dieser Gesamtrente (ca 1800 €) plus Job glauben Sie bedürftig zu sein? Wenn das die Fälle sind, deren Rente sich erhöhen soll, zweifle ich noch mehr daran, dass die Polikit wusste was sie tat, als dieses Gesetzt beschlossen wurde..... Da staunt der Laie und der Fachmann wundert sich!Hallo Schade, der Versicherte bezahlt locker 500.-- bis 600.-- Euro pro Monat Krankenkassenbeitrag und Franchise !. Den Zahnarzt zu 100% selbst und der ist weit teuerer. Die Lebenshaltungskosten sind erheblich höher in der Schweiz. Kaufen Sie mal für 93 Euro in Deutschland ein und für 100.-- Sfr in der Schweiz, Sie werden staunen. Lebt er in Deutschland, bekommt er 50% Krankenkassenzuschuss von der DRV und seine Miete wird erheblich niedriger sein? Den Krankenkassenzuschuss von seiner deutschen Rente, erhält er, weil er Schweizer u Deutsche Rente erhält nicht. Nur wenn er in Deutschland lebt. Bezahlt hat er Ihn wohl. Wichtig vor der Ausreise nach Deutschland mit der deutschen Krankenkasse klären wie er in die gesetzliche Krankenkasse kommt. Nicht, dass er in Deutschland hoch freiwillig versichert wird. Dies ist 1 Knackpunkt. !! Eventuell die KVG in Solothurn anfragen.! Die genannte Rentenhöhe ist in der Schweiz unterstes Niveau Die Grundrente Alleinstehend Schweiz etwa 2.400.-- Sfr. Monat plus 2 Säule u. 3. Säule. Aber exorbitant hohe Lebenshaltungskosten. Gruss Forum besuchen " Hallo Schweiz "!! Viel Glück bei der Ausreise. Ist jemand 5 Jahre in Deutschland versichert, bekommt er das volle Füllhorn. 50% Krankenkassenzuschuss u Sozialhilfe. u. Wohnung. Del langjährig Versicherte ist leider der Dumme. Aber er war leider zu anständig? Seine Rentenhöhe ist gelinde gesagt bescheiden für die Schweiz. Äpfel u Birnen ? Vergleich. Mal über den Tellerrand schauen Schade
@ Jonny: Grosses Merci für die konkreten Ausführungen. Gruss aus dem Kanton ZHIch beziehe bereits eine deutsche und eine schweizerische AHV-Rente. Fragen zu den Grundrentenjahren: a) Zählen hierzu auch die Zeiten beruflicher Ausbildung oder fallen diese durch die Roste, weil nur niedrige Pflichtbeiträge entrichtet worden sind? Wird hier die Höherbewertung als beitragsgeminderte Zeit bei der Berechnung der Grundrentenjahre mit herangezogen oder aber nur der tatsächliche Wert der zurückgelegten Berufsausbildungszeiten zugrunde gelegt? b) 33/35 Grundrentenjahre erreiche ich allein mit deutschen Zeiten leider nicht. Können schweizerische Zeiten als Grundrentenjahre mit berücksichtigt werden? Die CH-Zeiten sind im Versicherungskonto dokumentiert, da auch eine zwischenstaatliche Rentenberechnung seinerzeit durchgeführt worden ist.Zu a) Ja, ob es sich auch um GrundrentenBEWERTUNGSzeiten handelt wird aufgrund der tatsächlichen Entgeltpunkte und des Zuschlags an Entgeltpunkten als beitragsgeminderte Zeit ermittelt. Zu b) Bei der Prüfung der Grundrentenzeiten nach § 76g Abs. 2 SGB VI sind nach Art. 6 VO (EG) Nr. 883/2004 auch entsprechende Versicherungszeiten zu berücksichtigen, die in anderen Mitgliedstaaten zurückgelegt wurden, also auch in CH. Freiwillige Beitragszeiten eines anderen Mitgliedstaats können nicht berücksichtigt werden. Nicht zu berücksichtigen sind nach § 76g Abs. 2 Satz 3 SGB VI auch alle Versicherungszeiten und gleichgestellten Zeiten der Arbeitslosigkeit (mit und ohne Leistungsbezug) in anderen Mitgliedstaaten. Ob es sich dabei um GrundrentenBEWERTUNGSzeiten handelt wird aufgrund des auf die ausländischen Zeiten übertragenen Durchschnittswertes aus den deutschen Zeiten festgestellt. Diese Prüfung wird aber – wie schon von anderen erwähnt – noch lange dauern. Ist also Nichts mit „wart mau schnäu“ Gruß aus dem Berner Oberland Jonny
Wissen Sie, dass die Grundrente keine Volksrente im skandinavischen Sinner ist, die jeder unabhängig vom Einkommen erhält? Kennen Sie einen Schulabbrecher, der es geschafft hat bis zur Regelaltersgrenze niemals zu arbeiten? (Ausnahmen: direkt voll erwerbsgemindert). Das ist der Fehler!!!Und mit dieser Gesamtrente (ca 1800 €) plus Job glauben Sie bedürftig zu sein? Wenn das die Fälle sind, deren Rente sich erhöhen soll, zweifle ich noch mehr daran, dass die Polikit wusste was sie tat, als dieses Gesetzt beschlossen wurde..... Da staunt der Laie und der Fachmann wundert sich!Sie sind wohl nicht für die Grundrente? Wenn der Schulabbrecher niemals arbeitet, erhält er im Alter GruSi. Wer 40 Jahre zum Niedriglohn arbeitet, erhält im Alter GruSi. Finde den Fehler!
Jenseits der Elbe gibt es tatsächlich welche, die sitzen seit der "Wende" mit dem A... zu Hause. Auch anderenorts gibt es Schüler, die als Berufswunsch "Hartz 4"angeben und solche Karrieren, wo schon Großeltern/Eltern generell von sozialen Leistungen lebten und sich das fortführt in die folgende Generation sind auch hinterlegt. Aber selbst wenn man dieses Szenario nur annimmt, ist es so. Nie gearbeitet :GruSi. 40 Jahre Niedriglohn:GruSi.Sie sind wohl nicht für die Grundrente? Wenn der Schulabbrecher niemals arbeitet, erhält er im Alter GruSi. Wer 40 Jahre zum Niedriglohn arbeitet, erhält im Alter GruSi. Finde den Fehler!Wissen Sie, dass die Grundrente keine Volksrente im skandinavischen Sinner ist, die jeder unabhängig vom Einkommen erhält? Kennen Sie einen Schulabbrecher, der es geschafft hat bis zur Regelaltersgrenze niemals zu arbeiten? (Ausnahmen: direkt voll erwerbsgemindert). Das ist der Fehler!!!
Interessanter Beitrag ...vielleicht heben Sie den *Arsch mal aus dem Wattenmeer, bevor die Flut/Ihre Antwort hinfort gespült wird - oder möchten Sie zur Ausgangsfrage noch etwas beitragen? ...okay, bis 15h morgen haben Sie noch Zeit ;-) Gruß w.Jenseits der Elbe gibt es tatsächlich welche, die sitzen seit der "Wende" mit dem A... zu Hause. Auch anderenorts gibt es Schüler, die als Berufswunsch "Hartz 4"angeben und solche Karrieren, wo schon Großeltern/Eltern generell von sozialen Leistungen lebten und sich das fortführt in die folgende Generation sind auch hinterlegt. Aber selbst wenn man dieses Szenario nur annimmt, ist es so. Nie gearbeitet :GruSi. 40 Jahre Niedriglohn:GruSi.Wissen Sie, dass die Grundrente keine Volksrente im skandinavischen Sinner ist, die jeder unabhängig vom Einkommen erhält? Kennen Sie einen Schulabbrecher, der es geschafft hat bis zur Regelaltersgrenze niemals zu arbeiten? (Ausnahmen: direkt voll erwerbsgemindert). Das ist der Fehler!!!Und mit dieser Gesamtrente (ca 1800 €) plus Job glauben Sie bedürftig zu sein? Wenn das die Fälle sind, deren Rente sich erhöhen soll, zweifle ich noch mehr daran, dass die Polikit wusste was sie tat, als dieses Gesetzt beschlossen wurde..... Da staunt der Laie und der Fachmann wundert sich!Sie sind wohl nicht für die Grundrente? Wenn der Schulabbrecher niemals arbeitet, erhält er im Alter GruSi. Wer 40 Jahre zum Niedriglohn arbeitet, erhält im Alter GruSi. Finde den Fehler!
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