Hallo,
im Wohngeldgesetz wurde geregelt, dass das Wohngeld neu berechnet wird, wenn sich Änderungen aufgrund der Freibetragsregelungen im Grundrentengesetz ergeben. Dies setzt voraus, dass die Wohngeldstelle Kenntnis von Ihrem Anspruch hat. Daher sollten Sie sich mit Ihrem Anliegen an Ihre Wohngeldstelle wenden. Ob Sie dabei Fristen zu beachten haben, entzieht sich unserer Kenntnis.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Wieso stellt man Fragen zum Wohngeld in einem Rentenforum? Absurd!
Hier sind die Experten !
Grundrente und Freibetrag hängen zeitlich von der Deutschen Rente ab. Ja, das ist absurd.
Vermutlich haben Sie Ihre eigene Frage nicht verstanden. Traurig.Wieso stellt man Fragen zum Wohngeld in einem Rentenforum? Absurd!Hier sind die Experten ! Grundrente und Freibetrag hängen zeitlich von der Deutschen Rente ab. Ja, das ist absurd.
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