Hallo gu_thoma,
nachträglich (also nach dem Beginn der Altersrente) können Grundrentenzeiten nicht erworben werden.
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Ihr Admin
Das würde bedeuten, dass Zeiten vor und nach Rentenbeginn unterschiedlich gewertet würden, obwohl in beiden Fällen Verdienstjahre vorliegen und RV-Beiträge gezahlt werden.
Richtig, Sonst könnte jeder eine Grundrentenzeit erlangen und aufs Maximum verlängern, wenn er neben der vollen Rente schlicht für 1 h im Monat arbeiten geht. Das ist aber nicht Sinn und Zweck der Sache. Es soll Menschen die unterdurchschnittlich verdient haben, bspw meine Mutter für 40 Jahre als Arzthelferin Vollzeit 42 h die Woche gearbeitet hat und dafür 900€ brutto erhalten hat, eine annähernd würdige Rente bieten, als Ausgleich für das Jahrzehnte lange Ungemach das die Gesellschaft zugelassen hat.Hallo gu_thoma, nachträglich (also nach dem Beginn der Altersrente) können Grundrentenzeiten nicht erworben werden.Das würde bedeuten, dass Zeiten vor und nach Rentenbeginn unterschiedlich gewertet würden, obwohl in beiden Fällen Verdienstjahre vorliegen und RV-Beiträge gezahlt werden.
Hallo gu_thoma,
nachträglich (also nach dem Beginn der Altersrente) können Grundrentenzeiten nicht erworben werden.
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Das würde bedeuten, dass Zeiten vor und nach Rentenbeginn unterschiedlich gewertet würden, obwohl in beiden Fällen Verdienstjahre vorliegen und RV-Beiträge gezahlt werden.[/quote]
Richtig, Sonst könnte jeder eine Grundrentenzeit erlangen und aufs Maximum verlängern, wenn er neben der vollen Rente schlicht für 1 h im Monat arbeiten geht. Das ist aber nicht Sinn und Zweck der Sache. Es soll Menschen die unterdurchschnittlich verdient haben, bspw meine Mutter für 40 Jahre als Arzthelferin Vollzeit 42 h die Woche gearbeitet hat und dafür 900€ brutto erhalten hat, eine annähernd würdige Rente bieten, als Ausgleich für das Jahrzehnte lange Ungemach das die Gesellschaft zugelassen hat.
Ich habe ebenfalls eine sehr kleine Rente, darum geht es ja nicht. Sondern darum, warum Arbeitszeiten und Beitragszeiten nach Rentenbeginn anders gewertet werden als vorher.Das würde bedeuten, dass Zeiten vor und nach Rentenbeginn unterschiedlich gewertet würden, obwohl in beiden Fällen Verdienstjahre vorliegen und RV-Beiträge gezahlt werden.Richtig, Sonst könnte jeder eine Grundrentenzeit erlangen und aufs Maximum verlängern, wenn er neben der vollen Rente schlicht für 1 h im Monat arbeiten geht. Das ist aber nicht Sinn und Zweck der Sache. Es soll Menschen die unterdurchschnittlich verdient haben, bspw meine Mutter für 40 Jahre als Arzthelferin Vollzeit 42 h die Woche gearbeitet hat und dafür 900€ brutto erhalten hat, eine annähernd würdige Rente bieten, als Ausgleich für das Jahrzehnte lange Ungemach das die Gesellschaft zugelassen hat.
Sie haben mit Eintritt in die Rente die Fallenkarte aktiviert. Was so auch richtig ist. Warum sollten Sie mit vollem Rentenbezug noch Zugaben auffüllen können?
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