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Experten-Antwort

Grundrente/Beitragsjahre bei Arbeit nach Rentenbeginn

von gu_thoma25.06.2021 | 16:06
422 Ansichten
10 Antworten
Ich bekomme nach 35 Beitragsjahren eine Frührente für langjährig Versicherte, arbeite aber neben der Rente noch und bezahle hier auch Rentenversicherungspflichtbeiträge. Ist es richtig, dass diese Verdienstjahre "neben der Rente" nicht für die Grundrente gezählt werden?

2 Experten-Antworten

Experten-Antwortam 25.06.2021 | 16:16

Hallo gu_thoma,

nachträglich (also nach dem Beginn der Altersrente) können Grundrentenzeiten nicht erworben werden.

Moderatoren-Antwortam 28.06.2021 | 12:42

Liebe User,

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Ihr Admin

8 Antworten

gu_thomaam 25.06.2021 | 16:36
Das würde bedeuten, dass Zeiten vor und nach Rentenbeginn unterschiedlich gewertet würden, obwohl in beiden Fällen Verdienstjahre vorliegen und RV-Beiträge gezahlt werden.
Genauam 25.06.2021 | 17:34
Hallo, nach erfolgtem Renteneintritt können keine zusätzlichen Zeiten für die Grundrente angerechnet werden. Sie befinden sich ja bereits im Rentenbezug. MfG
Fraälein am 25.06.2021 | 17:50
gu_thoma schrieb

Das würde bedeuten, dass Zeiten vor und nach Rentenbeginn unterschiedlich gewertet würden, obwohl in beiden Fällen Verdienstjahre vorliegen und RV-Beiträge gezahlt werden.

Hallo gu_thoma, nachträglich (also nach dem Beginn der Altersrente) können Grundrentenzeiten nicht erworben werden.
Das würde bedeuten, dass Zeiten vor und nach Rentenbeginn unterschiedlich gewertet würden, obwohl in beiden Fällen Verdienstjahre vorliegen und RV-Beiträge gezahlt werden.
Richtig, Sonst könnte jeder eine Grundrentenzeit erlangen und aufs Maximum verlängern, wenn er neben der vollen Rente schlicht für 1 h im Monat arbeiten geht. Das ist aber nicht Sinn und Zweck der Sache. Es soll Menschen die unterdurchschnittlich verdient haben, bspw meine Mutter für 40 Jahre als Arzthelferin Vollzeit 42 h die Woche gearbeitet hat und dafür 900€ brutto erhalten hat, eine annähernd würdige Rente bieten, als Ausgleich für das Jahrzehnte lange Ungemach das die Gesellschaft zugelassen hat.
Klugam 25.06.2021 | 17:51
Sie haben mit Eintritt in die Rente die Fallenkarte aktiviert. Was so auch richtig ist. Warum sollten Sie mit vollem Rentenbezug noch Zugaben auffüllen können?
gu_thomaam 25.06.2021 | 18:01
Fraälein schrieb

Hallo gu_thoma,

nachträglich (also nach dem Beginn der Altersrente) können Grundrentenzeiten nicht erworben werden.

[/quote]

Das würde bedeuten, dass Zeiten vor und nach Rentenbeginn unterschiedlich gewertet würden, obwohl in beiden Fällen Verdienstjahre vorliegen und RV-Beiträge gezahlt werden.[/quote]

Richtig, Sonst könnte jeder eine Grundrentenzeit erlangen und aufs Maximum verlängern, wenn er neben der vollen Rente schlicht für 1 h im Monat arbeiten geht. Das ist aber nicht Sinn und Zweck der Sache. Es soll Menschen die unterdurchschnittlich verdient haben, bspw meine Mutter für 40 Jahre als Arzthelferin Vollzeit 42 h die Woche gearbeitet hat und dafür 900€ brutto erhalten hat, eine annähernd würdige Rente bieten, als Ausgleich für das Jahrzehnte lange Ungemach das die Gesellschaft zugelassen hat.

Das würde bedeuten, dass Zeiten vor und nach Rentenbeginn unterschiedlich gewertet würden, obwohl in beiden Fällen Verdienstjahre vorliegen und RV-Beiträge gezahlt werden.
Richtig, Sonst könnte jeder eine Grundrentenzeit erlangen und aufs Maximum verlängern, wenn er neben der vollen Rente schlicht für 1 h im Monat arbeiten geht. Das ist aber nicht Sinn und Zweck der Sache. Es soll Menschen die unterdurchschnittlich verdient haben, bspw meine Mutter für 40 Jahre als Arzthelferin Vollzeit 42 h die Woche gearbeitet hat und dafür 900€ brutto erhalten hat, eine annähernd würdige Rente bieten, als Ausgleich für das Jahrzehnte lange Ungemach das die Gesellschaft zugelassen hat.
Ich habe ebenfalls eine sehr kleine Rente, darum geht es ja nicht. Sondern darum, warum Arbeitszeiten und Beitragszeiten nach Rentenbeginn anders gewertet werden als vorher.
gu_thomaam 25.06.2021 | 17:59
Klug schrieb

Sie haben mit Eintritt in die Rente die Fallenkarte aktiviert. Was so auch richtig ist. Warum sollten Sie mit vollem Rentenbezug noch Zugaben auffüllen können?

Weil es sich auch nach Rentenbeginn um Beitragszeiten handelt, wie sie ja auch vor Rentenbeginn für eine Grundrente anerkannt werden. Ich arbeite, und zahle Rentenversicherungsbeiträge. Abgesehen davon handelt es sich bei mir natürlich auch um eine sehr kleine Rente, sonst wäre eine Aufstockung in Form der Grundrente ja ohnehin nicht machbar.
Nobbis Litfasssäuleam 26.06.2021 | 10:17
Hallo Experte und Thomas, auch nach Beginn der Altersrente können Grundrentenzeiten erworben werden. Sie erhöhen allerdings nicht mehr die Altersrente. Hinsichtlich des verbesserten Freibetrags für die Grundsicherung (und anderer sozialer Sicherungsleistungen wie Wohngeld) sollte das jedoch zählen.
Modi1969am 26.06.2021 | 09:59
Zur Ausgangsfrage. Nein, Beschäftigungszeiten nach Altersrentenbeginn zählen nicht zu den Grundrentenzeiten. Es ist aber nicht so, dass eigene Beiträge zur RV keinen Effekt auf die Rente haben. Dank Flexirentengesetz kann auch aus einer Beschäftigung im Altersrentenbezug eine Rentensteigerung in Form von Zuschlägen generiert werden. Daher -Kontakt mit der DRV aufnehmen (z.B. Beratungsstelle) und sich dann die Möglichkeiten der Flexirente erklären lassen...
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