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Grundrenten Nachberechnung

von Elke K.15.12.2022 | 07:52
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10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Ein Hallo und guten Tag an die Runde, Ich bekomme die EMR und seit diesem letzte Jahr auch ein "Grundrenten" Aufschlag. Dieser wurde ja anhand meinen vor, vor Brutto von 2019 berechnet. Da ich im Jahre 2020 deutliche weniger Brutto (durch die Rente) hatte müsste der Aufschlag für 2023 höher ausfallen. Frage: wann, wie, wo wird dies neu berechnet und muss ich da die DRV noch kontaktieren? Danke V. G.

10 Antworten

Zuschlagam 15.12.2022 | 11:01
Richtig, die Grundrente wird immer zum 01.01. eines Jahres neuberechnet, anhand der Einkommensdaten des vorvergangenen Jahres, welche vom Finanzamt übermittelt werden. Die Bescheide werden Mitte bis Ende Dezember verschickt. Das bedeutet. Für 2023 wird auf das Jahr 2021 zurückgegriffen, falls dort keine Daten vorliegen, wird 2020 benutzt. §97a SGB VI. Kommt tatsächlich auch vor, dass die Rente sinkt.
-am 15.12.2022 | 13:19
Hallo Elke K., Ihr Einkommen, das auf den Grundrentenzuschlag anzurechnen ist, wird jeweils zum 1. Januar durch Ihren Rentenversicherungsträger neu geprüft. Dies erfolgt automatisch, Sie müssen Ihre DRV nicht kontaktieren. Für die Neuberechnung ab 1. Januar wird das von den Finanzbehörden neu gemeldete Einkommen zugrunde gelegt, das jeweils bis zum 30.09. für das vorvergangene Kalenderjahr bei den Finanzbehörden vorliegt. Liegen keine entsprechenden Daten vor, wird wieder auf das Einkommen des vorvorvergangenen Kalenderjahres zurückgegriffen. Liegen bei den Finanzbehörden keine Daten vor, wird als Einkommen die Renten- und Versorgungsbezüge des vorvergangenen Kalenderjahres berücksichtigt. Warten Sie bitte Ihren Bescheid ab. Dort könnten Sie aus der Anlage Rente und Einkommen ersehen, welches Kalenderjahr berücksichtigt worden ist. Mit freundlichen Grüßen Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Optimistam 16.12.2022 | 19:43
Ich habe soeben einen Rentenbescheid mit einer Neuberechnung des Grundrentenzuschlags für 2023 bekommen. Bei dieser Neuberechnung wurde auf den Steuerbescheid vom Jahr 2020 zurückgegriffen, obwohl mein Steuerbescheid für 2021 bereits im August 2022 bei mir vorlag. Nach dem Bescheid vom Jahr 2021 würde ich vom Zuschlag profitieren. Im Jahre 2020 war der Verdienst jedoch zu hoch, und ich geh jetzt leer aus. Das kann doch nicht richtig sein, oder?
Elke K.am 17.12.2022 | 08:49
Hallo, erstmal vielen Dank für die Darlegungen! Optimist: ich hatte jetzt hier im Forum und @ schon ein wenig recherchiert. Der Steuerbescheid von 2019 (in 2020 erhalten) wird für die Berechnung 2022 und der Steuerb. 2020 (in 2021 erhalten) für die Berechnung von 2023 herangezogen. (immer das vorvergangene Kalenderjahr als Grundlage) Sagt mir, wenn ich falsch liege? Danke Grüße
Elke K.am 17.12.2022 | 16:13
Hallo, Nachtrag: ich habe heute den Bescheid per D-Mail erhalten. Er wurde so berechnet, wie ich aufgeführt hatte. V. G.
-am 19.12.2022 | 06:56
Zitat von Optimist anzeigenausblenden
Hallo Optimist, maßgebend für die Einkommensprüfung beim Grundrentenzuschlag ist zunächst erst einmal das vorvergangene Kalenderjahr. Welches Kalenderjahr dies ist, bestimmt sich nach dem Stichtag 30.09. Ausgehend von 30.09.2022 wäre das vorvergangene Kalenderjahr das Jahr 2020, das dann ab 01.01.2023 für die Einkommensprüfung zugrunde gelegt worden ist. Mit freundlichen Grüßen Ihr Experteam der Deutschen Rentenversicherung
Optimistam 19.12.2022 | 11:08
Vielen Dank an alle für diese Information!
-am 19.12.2022 | 10:53
Zitat von Bruno anzeigenausblenden
Hallo Optimist, maßgebend für die Einkommensprüfung beim Grundrentenzuschlag ist zunächst erst einmal das vorvergangene Kalenderjahr. Welches Kalenderjahr dies ist, bestimmt sich nach dem Stichtag 30.09. Ausgehend von 30.09.2022 wäre das vorvergangene Kalenderjahr das Jahr 2020, das dann ab 01.01.2023 für die Einkommensprüfung zugrunde gelegt worden ist. Mit freundlichen Grüßen Ihr Experteam der Deutschen Rentenversicherung
@ Expertenteam Gilt das auch für die ERSTE Berechnung der Grundrente? Beispiel: Rentenantrag am 01.02.2025 zum 01.02.2025 für Rente für langjährig Versicherte. Welches Jahr wird hier für die erstmalige Überprüfung des Grundrentenzuschlages herangezogen, wenn dem Antragssteller der Steuerbescheid für 2023 im Juli 2024 bereits vorliegt? Schöne Grüße Bruno
Hallo Bruno, für die erstmalige Berechnung des Grundrentenzuschlags wird das vorvergangene Kalenderjahr ausgehend vom Rentenbeginn bestimmt. Bei einem Rentenbeginn am 01.02.2025 wäre damit das Kalenderjahr 2023 das vorvergangene Kalenderjahr. Wenn im Juli 2024 der Finanzverwaltung Festsetzungdaten für 2023 vorliegen, sollten diese bei der Berechnung des Grundrentenzuschlags ab 01.02.2025 zugrunde gelegt werden. Viele Grüße Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Brunoam 19.12.2022 | 10:02
Zitat von - anzeigenausblenden
Ich habe soeben einen Rentenbescheid mit einer Neuberechnung des Grundrentenzuschlags für 2023 bekommen. Bei dieser Neuberechnung wurde auf den Steuerbescheid vom Jahr 2020 zurückgegriffen, obwohl mein Steuerbescheid für 2021 bereits im August 2022 bei mir vorlag. Nach dem Bescheid vom Jahr 2021 würde ich vom Zuschlag profitieren. Im Jahre 2020 war der Verdienst jedoch zu hoch, und ich geh jetzt leer aus. Das kann doch nicht richtig sein, oder?
Hallo Optimist, maßgebend für die Einkommensprüfung beim Grundrentenzuschlag ist zunächst erst einmal das vorvergangene Kalenderjahr. Welches Kalenderjahr dies ist, bestimmt sich nach dem Stichtag 30.09. Ausgehend von 30.09.2022 wäre das vorvergangene Kalenderjahr das Jahr 2020, das dann ab 01.01.2023 für die Einkommensprüfung zugrunde gelegt worden ist. Mit freundlichen Grüßen Ihr Experteam der Deutschen Rentenversicherung
@ Expertenteam Gilt das auch für die ERSTE Berechnung der Grundrente? Beispiel: Rentenantrag am 01.02.2025 zum 01.02.2025 für Rente für langjährig Versicherte. Welches Jahr wird hier für die erstmalige Überprüfung des Grundrentenzuschlages herangezogen, wenn dem Antragssteller der Steuerbescheid für 2023 im Juli 2024 bereits vorliegt? Schöne Grüße Bruno
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