Ihre-Vorsorge Logo
Zurück
Experten-Antwort

Grundrentenanspruch und Pflege von Angehörigen

von Anja 09.12.2024 | 16:04
361 Ansichten
2 Antworten
Sehr geehrte Damen und Herren, bei mir geht es wie bei der Vorgängerfrage um den Grundrentenanspruch. Allerdings mit anderer Fragestellung. Ich habe mich bei der Deutschen Rentenversicherung schon vor 2 Jahren schriftlich erkundigt, ob ich einen Anspruch auf Grundrente hätte. Es wurde mir mitgeteilt das ich die Bedingungen für die Grundrente erfüllt hätte, aber gegenwärtig keinen Anspruch auf Grundrente hätte , weil meine zu erwartende Altersrente zu hoch wäre. Ich beziehe momentan noch keine Altersrente. Nun meine Frage: Ich habe die Absicht meine Schwester , sieht befindet sich in Pflegegrad 3 , in sogenannter Kombinationspflege mit zu pflegen ( Pflegegeldleistung). Dadurch wäre es auch möglich, Rentenbeiträge für die Rentenversicherung über die Pflegekasse eingezahlt. Es wäre ein kleiner Beitrag, ca. 200,-€ / Monat. Da ich weiss, das die Bedingungen für den Grundrentenanspruch bestimmte Einkommensbereiche und damit auch Rentenbeiträge umfasst ( Man darf nicht zu wenig verdienen), ist meine Frage, kann es passieren ,dass ich durch die Pflege meiner Schwester und damit verbundene Kleinstrentenbeiträge eventuell meinen derzeit bestehenden Grundrentenanspruch verwirken oder verringern kann. Mit freundlichen Grüßen Anja

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 10.12.2024 | 08:55

Hallo Anja,

 

bei der Ermittlung und Berechnung des Grundrentenzuschlags wird in mehreren Schritten vorgegangen. 

 

So wird im ersten Schritt ermittelt, ob Sie mindestens 33 Jahre an Grundrentenzeiten zurückgelegt haben.

Beiträge, die aufgrund einer nicht erwerbsmäßigen Pflege bei der Deutschen Rentenversicherung eingezahlt werden, zählen zu den Grundrentenzeiten.

 

Im zweiten Schritt werden dann aus allen im Rentenkonto gespeicherten Grundrentenzeiten – das können auch mehr als 33 Jahre sein – die Zeiten herausgesucht, in denen mindestens 30 Prozent des Durchschnittsverdienstes versichert wurden. Nur aus diesen Zeiten wird ein Zuschlag errechnet.

 

Das heißt die Beiträge für Ihre nicht erwerbsmäßige Pflege verhindern nicht, dass es bei Ihrer Rente zu einem Grundrentenzuschlag kommen kann. Es kann jedoch passieren, dass diese Beiträge bei der Berechnung des Grundrentenzuschlags nicht mit einfließen, wenn Sie zu niedrig sind.

 

Sollten Sie noch weitere Fragen zum Grundrentenzuschlag haben, können Sie einiges in unseren FAQs zum Grundrentenzuschlag unter folgendem Link finden:

Homepage | Fragen und Antworten zum Grundrentenzuschlag | Deutsche Rentenversicherung 

 

Beste Grüße

 

Ihr Expertenteam

1 Antworten

Königam 09.12.2024 | 16:20
Wenn man Ihnen doch schon vor 2 Jahren mitgeteilt hat, dass Sie einen Grundrentenanspruch haben, dann können Sie diesen nicht mehr verlieren. Ob Ihnen dann im Rentenfall tatsächlich ein Grundrentenzuschlag gezahlt wird, hängt dann auch von Ihrem Einkommen ab und kann und wird auch erst im Leistungsfall geprüft werden. Prognosen werden aufgrund der komplexen Berechnungsmodalitäten von der Rentenversicherung nicht erstellt. Hier können Sie sich noch weiter informieren! https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/…
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Time
6 Minuten

Eine sichere Rente, die jedoch ab 2032 abgekoppelt von den Löhnen steigt, und möglicherweise drei Gruppen von Rentnern: Was die Reform den Ruheständlern konkret bringt.

Time
8 Minuten

Wer die Rente schon zum Greifen nahe hat, kann beruhigt planen: Eine Tabelle und konkrete Beispiele zeigen, mit welchen Änderungen jeder einzelne Jahrgang rechnen kann.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026