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Experten-Antwort

Grundrentenberechnungsmonat

von Rentennachfrager24.11.2022 | 17:14
104 Ansichten
3 Antworten
Im Thread Grundrentenberechnung wurde es zu unübersichtlich. Eine offengebliebene Frage ist, was bedeutet genau bei Zeiträumen grösser einem Monat die erwähnte Durchschnittsrechnung. Beispiel: Beitragszeit vom 28.4. -31.5. mit 0,03 Punkten. Wie wird hier der Durchschnitt berechnet ? a) 2 Monate d.h. 0,03 / 2 = 0,015 d.h. 0 Berechnungsmonate b) anteilig nach Kalendertagen,d.h. April = 0, Mai =1 Berechnungsmonat D.h. wird hier vom Kalendermonatsprinzip abgewichen ? Wie wird der Durchschnitt gebildet Monat = 30 Tage ?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 24.11.2022 | 17:39

Hallo Rentennachfrager,

im Rahmen dieses Forums können wir leider nicht auf alle Einzelheiten der Berechnung eingehen. Falls Sie weitere Fragen zu Ihrem Grundrentenzuschlag haben, wenden Sie sich bitte unmittelbar an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger.

2 Antworten

Abschlägeam 24.11.2022 | 17:22
Jonnyam 24.11.2022 | 20:13
Obwohl schon eine Expertenantwort zur Rückfrage beim Rentenversicherungsträger vorliegt, hier schon mal die Antwort eines solchen in einem konkreten Fall, in dem für die Zeit vom 01.05.-02.06.2010 laut Anlage 0,0434 Entgeltpunkte aufgrund eines gemeldeten Entgelts von 1350,55 € berechnet wurden. „Somit liegen die Monate Mai als auch Juni 2010 mit 0,0217 Entgeltpunkten unter dem in § 76g Abs. 3 SGB VI genannten Mindestwert. Eine Anerkennung als Grundrenten-Bewertungszeit kommt daher nicht in Betracht.“ Auf den Hinweis, dass dann ja mit den ermittelten 0,0217 EP ein Entgelt von 675,82 € auf den Juni entfalle, dieser Betrag aber für die beiden gemeldeten Tage die BBG von nur 336,67 € bei weitem überschreite, gab es dann diese „das Problem umschiffende“ Antwort: „Zu Ihren übrigen Ausführungen betreffend die Aufteilung d er ermittelten Entgeltpunkte für den Zeitraum 1.5. - 2.6.2010 verweise ich auf den Widerspruchsbescheid vom xxx. Hierin ist die diesbezügliche Rechtsauffassung der Deutschen Rentenversicherung umfassend dargestellt. Diese wird auch durch die Gesetzesbegründung um Grundrentengesetz (BT Drucks, 19/18473) gestützt.“ Und im voraufgegangenen Widerspruchsbescheid: „Gemäß den oben benannten Grundsätzen sind zur Ermittlung der Entgeltpunkte für die Monate Mai und Juni diese nicht zu trennen, sondern ein Durchschnittswert zu ermitteln. Eine getrennte Ermittlung der Entgeltpunkte für Mai und Juni 2010 im Rahmen der Ermittlung der Grundrenten-Bewertungszeiten ist nicht vorgesehen. Fehler in der Berechnung der Grundrenten-Bewertungszeiten liegen nach Prüfung des Referates Rechtsbehelfe und Rechtsmittel somit nicht vor.“ P.S. Das Entgelt lässt sich übrigens vor Ermittlung der Entgeltpunkte „für den Kalendermonat“ im Verhältnis 30 zu 32 sozialversicherungsrechtliche Tage für den Mai mit 1.266,14 und die verbleibenden 2 Tage im Juni mit 84,41 € aufteilen und ergäbe dann für „den“ Kalendermonat 0,0407 bzw. 0,0027 Entgeltpunkte.
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