Ihre-Vorsorge Logo
Zurück
Experten-Antwort

Grundrentenzeit

von Sergej K.03.11.2021 | 14:58
205 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Die Rentenversicherung will für die Prüfung der Grundrente wissen, ob ich bei einigen Zeiträumen Arbeitslosengeld oder eine andere Leistung vom Arbeitsamt bekomme habe. Ich bin Spätaussiedler und habe für diesen Zeitraum keine Nachweise mehr. Ich weiß, dass ich Eingliederungsgeld bekommen habe. Das Arbeitsamt hat aber auch keine Unterlagen mehr. Gibt es eine Stelle, die die Unterlagen aus dem Jahr 1996 noch haben kann? Reicht eine Zeugenerklärung? Ein Bekannte hat mir den Sprachkurs besucht und auch Eingliederungsgeld bekommen.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo, Sergei K.,

ergänzend zum Beitrag von Werner67 noch der Hinweis, dass Zeiten, welche nach Recht der Bundesrepublik Deutschland bewertet werden, können in diesem Falle nicht mittels Zeugenaussage nachgewiesen werden. Zeiten, die Sie außerhalb der Bundesrepublik Deutschland liegen (in einem Staat in dem das FRG-Recht aufgrund Ihres Status als Spätaussiedler nach BVG nicht nachweisen konnten), können im Gegensatz dazu auch mittels Zeugenerklärung oder eidesstattlicher Versicherung glaubhaft gemacht werden.

Sie benötigen also einen Nachweis. Da die Aufbewahrungsfristen der Agentur für Arbeit bereits abgelaufen sind, könnte lediglich Ihrer Krankenkasse noch Nachweise darüber besitzen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

6 Antworten

W°lfgangam 03.11.2021 | 21:18
Hallo Sergej K., JAIN! Grundsätzlich sind Sie die einzige 'Stelle', die die damaligen Bescheide zur erhaltenen Leistungsart noch haben könnte. Alternativ könnte Ihre damalige Krankenkasse die Leistungsart noch gespeichert haben, sofern deren Verjährungsfristen diese Daten nicht bereits eliminiert haben - Nachfrage kann daher nicht schaden. "Reicht eine Zeugenerklärung? Ein Bekannte hat mir den Sprachkurs besucht und auch Eingliederungsgeld bekommen." Wäre eine Möglichkeit ...grundsätzlich erhalten Sie von Ihrer DRV einen Fragebogen/speziell zu den Grundrentenzeiten/ diesen ALG-Zeiten, wo Sie weitere frei formulierte Angaben machen können ("ich hab da einen Zeugen"). Gruß w.
Werner67am 04.11.2021 | 07:22
Zeiten des Leistungsbezuges vom Arbeitsamt werden nur als Grundrentenzeiten berücksichtigt, wenn sie nachgewiesen werden. Eine Glaubhaftmachung - z.B. durch Zeugenerklärung - ist nicht ausreichend.
Sergej K.am 23.11.2021 | 17:02
Die Krankenkasse kann nur nachhalten, dass es sich bei der Zeit um einen Leistungsbezug vom Arbeitsamt gehandelt hat. Es kann dabei jedoch nicht mehr nachgehalten werden, ob es sich dabei um Eingliederungsgeld oder oder um Arbeitslosengeld gehandelt war, da die Unterscheidung damals wohl nicht wichtig war. Genau deshalb fragt mich ja nun auch meine Rentenversicherung. Ich weiß zwar, dass es kein Arbeitslosengeld war, habe aber die Unterlagen nach Jahren der Aufbewahrung bei meinem letzten Umzug vernichtet, da die Zeit selbst ja im Versicherungsverlauf der Rentenversicherung gespeichert ist. Sehe ich folgenden (zugegebenermaßen etwas überspitzt dargestellten) Sachverhalt in etwa richtig: Nun wird es auf auf einmal ab diesem Jahr wichtig, zu belegen, welche Art von Leistungsbezug es konkret war. Genau so, wie sich die heutige Agentur für Arbeit und ggf. auch die Krankenkassen auf den Ablauf der Aufbewahrungsfrist berufen können darf, müsste es doch gerechterweise auch für uns Versicherte gelten. Nach 24 Jahren(!) muss sich doch ein Leistungsbezieher bzw. ein Rentenversicherter darauf verlassen können dürfen, dass eine rentenrechtliche Neubewertung nicht mehr in Kraft treten wird, aufgrund derer er den Nachweis bezüglich der konkreten Art des Leistungsbezuges nachweisen können muss bzw. dass aus der nicht mehr möglichen Nachweisführung ihm ein ansonsten rechtlich zustehender Leistungsanspruch verwehrt wird. Die Agentur für Arbeit als Rechtsnachfolgerin des Arbeitsamtes darf nach 24 Jahren die Unterlagen bezüglich der von dort erbrachten Leistungen vernichtet haben. Der Leistungsbeziehet jedoch darf (da der Grundrentenzuschlag auch für die Bestandsrentner eingeführt wurde) dies auch nach Ablauf der für die die Behörden (und ggf. auch für den Arbeitgeber) geltenden Aufbewahrungsfrist bis zu seinem Tode nicht, da sich ja rein theoretisch bei allen anderen fürhren, z.T. Jahrzehnte in der Vergangenheit liegenden Leistungsbezügen auch zukünftig die rechtliche Bewertung ändern könnte und Nachweise zur Differenzierung notwendig werden, die heute noch nicht absehbar sind.
KSCam 23.11.2021 | 17:55
Ihnen ergeht es wie vielen anderen, die nach 20, 30 oder 40 Jahren ihre damaligen Belege nicht mehr haben. Ist ja nicht nur bei der Grundrente so, sondern auch bei den "45 Jahren" wo ALG zählt aber ALHI nicht und man die Leistung aus den damaligen Meldungen der Arbeitsämter nicht herleiten kann. Aber Ihre Grundkritik sollten Sie an die Politik richten! Warum nur haben die Politiker diese Unterscheidung in den Gesetzen gefordert obwohl es im Vorfeld genau diese Warnungen gegeben hat ("das sorgt für Ärger weil viele Menschen das nicht mehr belegen können")? Antwort: weil die Politik scheinbar oft nicht weiß was sie tut (oder sollte ich sagen anrichtet?), weil zwar von Bürokratieabbau geredet wird, diese aber immer mehr aufgebläht wird,..... Was meinen Sie wieviele solcher Gespräche ich wegen der 45 Jahre und der Grundrente bereits geführt habe? Die Zahl 100 reicht nicht.
Ufoam 23.11.2021 | 18:42
Zitat von KSC anzeigenausblenden
Da sagen Sie was! Weil Politiker mit ganz anderen Berufen oder Kaufleute über Dinge entscheiden, die Sie eigentlich nicht verstehen oder nur das schnöde Mamon in den Augen glitzert. Eigentlich sollten derartige Gremien paritätisch besetzt werden. Wegen mir ein Kaufmann, aber auch ein Profi von der DRV. Dann kann der Kaufmann seine Ideen präsentieren und der DRV - Mann(oder die DRV - Frau) kann dann sagen so machbar oder nicht. Gilt auch für Post und Bahn. Aber bloß keine Fachleute ins Boot holen, die könnten ja widersprechen. Wahrscheinlich gab es sogar warnede Stimmen, aber Herr H. H. fand seine Grundrente so richtig geil!
Berateram 23.11.2021 | 20:15
Die Deutsche Rentenversicherung hat im Vorfeld deutliche Kritik an der Grundrente geübt. Das hat den Gesetzgeber aber nicht interessiert und hat mit diesem teuren und ungerechten Grundrentengesetz ein Bürokratiemonster geschaffen. Daher ist Kritik nicht an die Rentenversicherung sondern an die Politik zu richten.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026