Hallo, Sergei K.,
ergänzend zum Beitrag von Werner67 noch der Hinweis, dass Zeiten, welche nach Recht der Bundesrepublik Deutschland bewertet werden, können in diesem Falle nicht mittels Zeugenaussage nachgewiesen werden. Zeiten, die Sie außerhalb der Bundesrepublik Deutschland liegen (in einem Staat in dem das FRG-Recht aufgrund Ihres Status als Spätaussiedler nach BVG nicht nachweisen konnten), können im Gegensatz dazu auch mittels Zeugenerklärung oder eidesstattlicher Versicherung glaubhaft gemacht werden.
Sie benötigen also einen Nachweis. Da die Aufbewahrungsfristen der Agentur für Arbeit bereits abgelaufen sind, könnte lediglich Ihrer Krankenkasse noch Nachweise darüber besitzen.