Hallo LSch,
salopp könnte man sagen "wie gewonnen so zerronnen". In der Tat sind die gesetzlichen Vorgaben anspruchsvoll ausgestaltet. Alle Berechnungsschritte für Laien verständlich darzustellen scheitert in aller Regel an der Komplexität der Rentenberechnung. Dem Grunde nach haben Sie 1,7712 Entgeltpunkte als Grundrentenzuschlag erworben. Dies ist Ihnen auch darzustellen (Begründetheit des Verwaltungsakts als gesetzliche Vorgabe).
Nachdem die Zahlung des Grundrentenzuschlags jedoch abhängig von der Einkommenssituation des vorvergangenen Jahres ist, kommt es ggf. zu einer geringeren, oder wie in Ihrem Fall keiner Zahlung des Grundrentenzuschlags. Daher wird Ihnen erstmal dargestellt, was die Ausgangssituation ist und wie sich Ihr Einkommen auswirkt. Im Bescheid können Sie auch erkennen, in welcher Höhe Einkommen vom Finanzamt an die Rentenversicherung gemeldet wurde.
Das Einkommen des jeweils vorvergangenen Jahres wird jährlich von Amts wegen überprüft, so dass die Möglichkeit besteht im Laufe der Zeit einen Teil, oder den gesamten Grundrentenzuschlag ausgezahlt zu bekommen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
bedanke mich für schnelle Antwort.
Hätte wohl nicht schaden können im Bescheid darauf hinzuweisen, denn das Ergebnis war ja schon vor dem Druck bekannt, auch die 8 Seiten Papier waren da nicht erforderlich.
an User W*lfgang
der Bescheid ist im Februar 2022 erstellt worden und enthält auf der schon mal genannten Anzahl Seiten die:
a) Berechnung der Grundrentenzeiten = 425 Monate
b) Grundrentenbewertungszeitengen . = 369 Monate,
aufgeschlüsselt auf jeden Infrage kommenden Kalenderzeitraum, dem
Durschnitt insgesamt je Zeitraum und daraus dann der Monatsdurchschnitt je gleicher Zeitraum-
.
Darin einbezogen sind, jedoch nicht explizit angegeben. auch alle - Entgeltpunkte aus der Berücksichtigung von Mindestentgeltpunkten
- dem Zugewinn aus beruflicher Ausbildung und auch der
- Zugewinn aus allen Anrechnungszeiten, für die Beiträge gezahlt wurden.
.
Dies als 'Laie' nachzuvollziehen ist mir nur mit erheblichem Aufwand gelungen, wollte ja wissen ob ich auf gleiche Werte komme und keine Benachteiligung vorliegt.
Ergebnis der DRV und auch meiner Berechnung ist der bewusste Zuschlag für alle Grundrentenbewertungszeiten in Höhe von 1,7712.
.
In der Anlage 'Berechnung der Rente' wird für die erfolgte Subtraktion der 1,7712 Punkte von der zuvor ermittelten Gesamtsumme Punkte angegeben:
.
"Davon abzuziehen sind die einkommensabhängigen persönlichen Entgeltpunkte für langjährige Versicherung
30,6269-1,7712 = 28,8557"
.
Nach meinem Verständnis sind doch 'einkommensabhängige persönliche
Entgeltpunkte eigentlich die, die man auch für die Berechnung herangezogen, aus denen man letztlich auch den Zuschlag errechnet hat.
Es bleibt das Bemühen herauszufinden, was darunter zu verstehen ist.
an User W*lfgang
der Bescheid ist im Februar 2022 erstellt worden und enthält auf der schon mal genannten Anzahl Seiten die:
a) Berechnung der Grundrentenzeiten = 425 Monate
b) Grundrentenbewertungszeitengen . = 369 Monate,
aufgeschlüsselt auf jeden Infrage kommenden Kalenderzeitraum, dem
Durschnitt insgesamt je Zeitraum und daraus dann der Monatsdurchschnitt je gleicher Zeitraum-
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Darin einbezogen sind, jedoch nicht explizit angegeben. auch alle - Entgeltpunkte aus der Berücksichtigung von Mindestentgeltpunkten
- dem Zugewinn aus beruflicher Ausbildung und auch der
- Zugewinn aus allen Anrechnungszeiten, für die Beiträge gezahlt wurden.
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Dies als 'Laie' nachzuvollziehen ist mir nur mit erheblichem Aufwand gelungen, wollte ja wissen ob ich auf gleiche Werte komme und keine Benachteiligung vorliegt.
Ergebnis der DRV und auch meiner Berechnung ist der bewusste Zuschlag für alle Grundrentenbewertungszeiten in Höhe von 1,7712.
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In der Anlage 'Berechnung der Rente' wird für die erfolgte Subtraktion der 1,7712 Punkte von der zuvor ermittelten Gesamtsumme Punkte angegeben:
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"Davon abzuziehen sind die einkommensabhängigen persönlichen Entgeltpunkte für langjährige Versicherung
30,6269-1,7712 = 28,8557"
.
Nach meinem Verständnis sind doch 'einkommensabhängige persönliche
Entgeltpunkte eigentlich die, die man auch für die Berechnung herangezogen, aus denen man letztlich auch den Zuschlag errechnet hat.
Es bleibt das Bemühen herauszufinden, was darunter zu verstehen ist.
Bitte meinen Beitrag an User 'DRV' vom 20.04.2022 21:04h löschen, überreagiert.
An User König,
Bescheide enthalten gelegentlich auch Benachteiligungen. Dies anzuzweifeln machte in der Tat alle Rentenberater mit Bezug auf Rentenbescheide, arbeitslos.
.
Zur Klarstellung: "Ich bin kein Rentenberater"
.
Immerhin hat mein Bemühen, alle Rechenschritte und berücksichtigten Sachverhalte im Bescheid nachzuvollziehen dazu geführt, dass ich nach meinem 15. Rentenbescheid 310 DM monatlich mehr Rente bekomme als im 1. Bescheid, wozu auch drei Prozesse vor einem SG beigetragen haben.
User Toll,
würde die Möglichkeit bestehen Kopien hier hochzuladen,
würde ich die erste Seite der 15 Bescheide, die ich erhalten habe, Ihnen hier als Beleg dokumentieren, damit Sie es glauben.
Warum zweifeln Sie daran?
.
Zutreffend sicherlich, dass ein solcher Sachverhalt bei der DRV nicht allzu häufig im Bestand ist.
Darauf können Sie wetten. Mit den angeblich 15 Bescheiden liegen Sie in der Rangliste sicher ganz vorne. Respekt!
Ergänzend: dass/viele Neuberechnungsbescheide zur 'Grundrente' auf eine Rentenempfängerin zukommen, ist gar nicht mal so ungewöhnlich. Kombinieren Sie eigene Altersrente mit Grundrentenzuschlag, parallel Witwenrente mit Grundrentenzuschlag und dann die hierzu erfolgte neue Einkommensanrechnung wegen 'nun zu hoher' Altersrente ...und die folgenden Überzahlungs-, Nachforderungs-, Verrechnungsbescheide und wiederholte Neuberechnung, jeweils ausgelegt auf die erforderlichen Berechnungsstichtage seit 01.01.2021. Bauen Sie noch ein wenig Hinzuverdienst mit ein (hat ja bisher schon nicht wirklich zum Leben gereicht) und das Papierchaos ist exponentiell. Mit dem Papierberg aufm Schreibtisch sehen Sie die Ratsuchenden dahinter gar nicht mehr = ruhig verhalten, vielleicht gehen die wieder weg... ;-) Gruß w.User Toll, würde die Möglichkeit bestehen Kopien hier hochzuladen, würde ich die erste Seite der 15 Bescheide, die ich erhalten habe, Ihnen hier als Beleg dokumentieren, damit Sie es glauben. Warum zweifeln Sie daran? . Zutreffend sicherlich, dass ein solcher Sachverhalt bei der DRV nicht allzu häufig im Bestand ist.Darauf können Sie wetten. Mit den angeblich 15 Bescheiden liegen Sie in der Rangliste sicher ganz vorne. Respekt!
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