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Experten-Antwort

Grundrentenzeiten und Grundrentenbewertungszeiten

von LSch19.04.2022 | 21:36
347 Ansichten
17 Antworten
Im Bescheid wurden auf insgesamt 8 A4 Seiten Grundrentenzeiten und Grundrentenbewertungszeiten ermittelt mit der Aussage: "Der Zuschlag an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung beträgt insgesamt 0,0048 X 369 Kalendermonate = 1,7712. . Dies nachzuvollziehen hat mich sehr viel Zeit und Aufwand gekostet und ist mir auch, bis auf eine Differenz von 0,0002 Entgeltpunkten gelungen. Dem Bemühen, sich selber von der Richtigkeit von Angaben und Berechnungsergebnissen im Bescheid zu überzeugen, trägt dieser Teil eher nicht bei. . In der Anlage: "Berechnung der persönlichen Entgeltpunkte" dieser Zuschlag mit aufgelistet, woraus sich insgesamt als 'Summe aller Entgeltpunkte' 30,6269 Punkte ergeben haben. . In der Anlage: 'Berechnung der Rente' werden dann aber mit der Aussage: Davon abzuziehen sind die einkommensabhängigen persönlichen Entgeltpunkte für langjährige Versicherte, hier die '1,7712' . Letztlich verbleiben nur 28.8585, woraus dann die Nettorente ermittelt wurde. Leute, mal ehrlich, da hätte man sich die 8 Seiten Papier für die Ermittlung der Grundrentenzeiten und Grundrentenbewertungszeiten sparen können. Habe noch nicht in Erfahrung bringen können, woraus sich die Rechtfertigung für den Abzug der Punkte '1,7712' ergibt. Freundliche Hilfe ist erwünscht

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 20.04.2022 | 10:50

Hallo LSch,

salopp könnte man sagen "wie gewonnen so zerronnen". In der Tat sind die gesetzlichen Vorgaben anspruchsvoll ausgestaltet. Alle Berechnungsschritte für Laien verständlich darzustellen scheitert in aller Regel an der Komplexität der Rentenberechnung. Dem Grunde nach haben Sie 1,7712 Entgeltpunkte als Grundrentenzuschlag erworben. Dies ist Ihnen auch darzustellen (Begründetheit des Verwaltungsakts als gesetzliche Vorgabe).

Nachdem die Zahlung des Grundrentenzuschlags jedoch abhängig von der Einkommenssituation des vorvergangenen Jahres ist, kommt es ggf. zu einer geringeren, oder wie in Ihrem Fall keiner Zahlung des Grundrentenzuschlags. Daher wird Ihnen erstmal dargestellt, was die Ausgangssituation ist und wie sich Ihr Einkommen auswirkt. Im Bescheid können Sie auch erkennen, in welcher Höhe Einkommen vom Finanzamt an die Rentenversicherung gemeldet wurde.

Das Einkommen des jeweils vorvergangenen Jahres wird jährlich von Amts wegen überprüft, so dass die Möglichkeit besteht im Laufe der Zeit einen Teil, oder den gesamten Grundrentenzuschlag ausgezahlt zu bekommen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

16 Antworten

Stern des Südensam 19.04.2022 | 21:40
Liegt an der Anrechnung von Einkommen aus dem vorvergangenen Jahr. Dann Grundrentenzuschlag (vorerst?) weg.
LScham 19.04.2022 | 21:42
Korrektur eines Endwertes erforderlich. Anstelle der verbleibenden Entgeltpunkte '28,8585' muss es korrekterweise '28,8557' heißen. sorry, wie man da wohl zu sagen pflegt.
LScham 19.04.2022 | 21:47
bedanke mich für schnelle Antwort. Hätte wohl nicht schaden können im Bescheid darauf hinzuweisen, denn das Ergebnis war ja schon vor dem Druck bekannt, auch die 8 Seiten Papier waren da nicht erforderlich.
DRVam 20.04.2022 | 06:16
LSch schrieb

bedanke mich für schnelle Antwort.

Hätte wohl nicht schaden können im Bescheid darauf hinzuweisen, denn das Ergebnis war ja schon vor dem Druck bekannt, auch die 8 Seiten Papier waren da nicht erforderlich.

Na hat der private Rentenberater den Durchblick verloren? Was soll denn der Versicherte sagen oder der Berater bei der Rentenversicherung, der diese mehr als als komplizierte Berechnung einem Laien erklären soll? Da hat der Gesetzgeber etwas konstruiert und das Problem dem Rententräger überlassen. Wieder einmal „Danke Herr Heil für Nichts“!
LScham 20.04.2022 | 21:04
An User 'DRV' Der Unterschied zwischen uns beiden ist, das ich den Durchblick verloren habe, sie ihn aber noch nie hatten
W°lfgangam 20.04.2022 | 21:47
Hallo LSch, im Grunde ist der Aufwand überflüssig. Interessant nur, ob die DRV im Rahmen von Rentenauskünften/Probeberechnungen aktuell schon in der Lage ist, etwaige 'Grundrentenzuschläge'/Entgeltpunkte bei langjähriger Versicherung, einfach in EP/€ darzustellen, OHNE eine Einkommensprüfung vorgenommen zu haben - im Detail kann man das UNVERBINDLICH am Schreibtisch mal mit spitzem Bleistift zur Kladde für Ratsuchende bringen. @Experte ...Hintergrundwissen dazu, wie weit ist die programmatische Darstellungsmöglichkeit? Gruß w.
LScham 21.04.2022 | 00:16
an User W*lfgang der Bescheid ist im Februar 2022 erstellt worden und enthält auf der schon mal genannten Anzahl Seiten die: a) Berechnung der Grundrentenzeiten = 425 Monate b) Grundrentenbewertungszeitengen . = 369 Monate, aufgeschlüsselt auf jeden Infrage kommenden Kalenderzeitraum, dem Durschnitt insgesamt je Zeitraum und daraus dann der Monatsdurchschnitt je gleicher Zeitraum- . Darin einbezogen sind, jedoch nicht explizit angegeben. auch alle - Entgeltpunkte aus der Berücksichtigung von Mindestentgeltpunkten - dem Zugewinn aus beruflicher Ausbildung und auch der - Zugewinn aus allen Anrechnungszeiten, für die Beiträge gezahlt wurden. . Dies als 'Laie' nachzuvollziehen ist mir nur mit erheblichem Aufwand gelungen, wollte ja wissen ob ich auf gleiche Werte komme und keine Benachteiligung vorliegt. Ergebnis der DRV und auch meiner Berechnung ist der bewusste Zuschlag für alle Grundrentenbewertungszeiten in Höhe von 1,7712. . In der Anlage 'Berechnung der Rente' wird für die erfolgte Subtraktion der 1,7712 Punkte von der zuvor ermittelten Gesamtsumme Punkte angegeben: . "Davon abzuziehen sind die einkommensabhängigen persönlichen Entgeltpunkte für langjährige Versicherung 30,6269-1,7712 = 28,8557" . Nach meinem Verständnis sind doch 'einkommensabhängige persönliche Entgeltpunkte eigentlich die, die man auch für die Berechnung herangezogen, aus denen man letztlich auch den Zuschlag errechnet hat. Es bleibt das Bemühen herauszufinden, was darunter zu verstehen ist.
Königam 21.04.2022 | 05:22
LSch schrieb

an User W*lfgang

der Bescheid ist im Februar 2022 erstellt worden und enthält auf der schon mal genannten Anzahl Seiten die:

a) Berechnung der Grundrentenzeiten = 425 Monate

b) Grundrentenbewertungszeitengen . = 369 Monate,

aufgeschlüsselt auf jeden Infrage kommenden Kalenderzeitraum, dem

Durschnitt insgesamt je Zeitraum und daraus dann der Monatsdurchschnitt je gleicher Zeitraum-

.

Darin einbezogen sind, jedoch nicht explizit angegeben. auch alle - Entgeltpunkte aus der Berücksichtigung von Mindestentgeltpunkten

- dem Zugewinn aus beruflicher Ausbildung und auch der

- Zugewinn aus allen Anrechnungszeiten, für die Beiträge gezahlt wurden.

.

Dies als 'Laie' nachzuvollziehen ist mir nur mit erheblichem Aufwand gelungen, wollte ja wissen ob ich auf gleiche Werte komme und keine Benachteiligung vorliegt.

Ergebnis der DRV und auch meiner Berechnung ist der bewusste Zuschlag für alle Grundrentenbewertungszeiten in Höhe von 1,7712.

.

In der Anlage 'Berechnung der Rente' wird für die erfolgte Subtraktion der 1,7712 Punkte von der zuvor ermittelten Gesamtsumme Punkte angegeben:

.

"Davon abzuziehen sind die einkommensabhängigen persönlichen Entgeltpunkte für langjährige Versicherung

30,6269-1,7712 = 28,8557"

.

Nach meinem Verständnis sind doch 'einkommensabhängige persönliche

Entgeltpunkte eigentlich die, die man auch für die Berechnung herangezogen, aus denen man letztlich auch den Zuschlag errechnet hat.

Es bleibt das Bemühen herauszufinden, was darunter zu verstehen ist.

Sie sollten besser erkennen, dass Ihre Zeit als Rentenberater abgelaufen ist. Im Detail nachzurechnen, ob der Bescheid zur Grundrente das korrekte Ergebnis liefert, ist schon ein wenig krank. Dann aber nicht zu erkennen, dass Einkommen noch angerechnet wird, lässt doch stark an Ihren Fähigkeiten zweifeln. Haben Sie keine anderen Hobbys? Man stelle sich vor, die von der „Bild“ geforderte Vereinfachung und damit Nachvollziehbarkeit der Rentenberechnung für jedermann käme. Dann wären Sie arbeitslos.
LScham 21.04.2022 | 08:56
Bitte meinen Beitrag an User 'DRV' vom 20.04.2022 21:04h löschen, überreagiert. An User König, Bescheide enthalten gelegentlich auch Benachteiligungen. Dies anzuzweifeln machte in der Tat alle Rentenberater mit Bezug auf Rentenbescheide, arbeitslos. . Zur Klarstellung: "Ich bin kein Rentenberater" . Immerhin hat mein Bemühen, alle Rechenschritte und berücksichtigten Sachverhalte im Bescheid nachzuvollziehen dazu geführt, dass ich nach meinem 15. Rentenbescheid 310 DM monatlich mehr Rente bekomme als im 1. Bescheid, wozu auch drei Prozesse vor einem SG beigetragen haben.
Abschlägeam 21.04.2022 | 10:53
LSch schrieb

an User W*lfgang

der Bescheid ist im Februar 2022 erstellt worden und enthält auf der schon mal genannten Anzahl Seiten die:

a) Berechnung der Grundrentenzeiten = 425 Monate

b) Grundrentenbewertungszeitengen . = 369 Monate,

aufgeschlüsselt auf jeden Infrage kommenden Kalenderzeitraum, dem

Durschnitt insgesamt je Zeitraum und daraus dann der Monatsdurchschnitt je gleicher Zeitraum-

.

Darin einbezogen sind, jedoch nicht explizit angegeben. auch alle - Entgeltpunkte aus der Berücksichtigung von Mindestentgeltpunkten

- dem Zugewinn aus beruflicher Ausbildung und auch der

- Zugewinn aus allen Anrechnungszeiten, für die Beiträge gezahlt wurden.

.

Dies als 'Laie' nachzuvollziehen ist mir nur mit erheblichem Aufwand gelungen, wollte ja wissen ob ich auf gleiche Werte komme und keine Benachteiligung vorliegt.

Ergebnis der DRV und auch meiner Berechnung ist der bewusste Zuschlag für alle Grundrentenbewertungszeiten in Höhe von 1,7712.

.

In der Anlage 'Berechnung der Rente' wird für die erfolgte Subtraktion der 1,7712 Punkte von der zuvor ermittelten Gesamtsumme Punkte angegeben:

.

"Davon abzuziehen sind die einkommensabhängigen persönlichen Entgeltpunkte für langjährige Versicherung

30,6269-1,7712 = 28,8557"

.

Nach meinem Verständnis sind doch 'einkommensabhängige persönliche

Entgeltpunkte eigentlich die, die man auch für die Berechnung herangezogen, aus denen man letztlich auch den Zuschlag errechnet hat.

Es bleibt das Bemühen herauszufinden, was darunter zu verstehen ist.

Darauf haben Sie aber doch auch schon die Experten-Antwort erhalten. Grundsätzlich sind für die Rente die persönlichen EP maßgebend. Nur der Grundrentenzuschlag ist insbesondere -auch- einkommensabhängig. Und somit zählen diese 'einkommensabhängigen EP' nicht - oder nur zum Teil - mit, wenn das zu berücksichtigende Einkommen zu hoch ist. Ist natürlich 'blöd' formuliert, denn auch die 'normalen' persönlichen EP sind ja letztendlich einkommensabhängig... Da hat halt jemand versucht, es deutlicher zu machen und es führt dennoch zu Irritationen... Wie aber vom Experten schon erwähnt, erscheinen diese 'einkommensabhängigen EP' ganz oder zum Teil dann in den Folgejahren wieder, nämlich dann, wenn der zu berücksichtigende 'Freibetrag' nicht mehr überschritten wird.
LScham 21.04.2022 | 11:05
User Toll, würde die Möglichkeit bestehen Kopien hier hochzuladen, würde ich die erste Seite der 15 Bescheide, die ich erhalten habe, Ihnen hier als Beleg dokumentieren, damit Sie es glauben. Warum zweifeln Sie daran? . Zutreffend sicherlich, dass ein solcher Sachverhalt bei der DRV nicht allzu häufig im Bestand ist.
LScham 21.04.2022 | 11:27
User Abschläge bedanke mich für Ihre Darlegungen und Ihre Aussage: "Ist natürlich 'blöd' formuliert, denn auch die 'normalen' persönlichen EP sind ja letztendlich einkommensabhängig.. Da hat halt jemand versucht, es deutlicher zu machen und es führt dennoch zu Irritationen." . Genau so habe ich es auch gesehen, was mich zu meinem Beitrag hier im Forum veranlasste.
W°lfgangam 21.04.2022 | 21:11
Toll schrieb

Darauf können Sie wetten. Mit den angeblich 15 Bescheiden liegen Sie in der Rangliste sicher ganz vorne. Respekt!

User Toll, würde die Möglichkeit bestehen Kopien hier hochzuladen, würde ich die erste Seite der 15 Bescheide, die ich erhalten habe, Ihnen hier als Beleg dokumentieren, damit Sie es glauben. Warum zweifeln Sie daran? . Zutreffend sicherlich, dass ein solcher Sachverhalt bei der DRV nicht allzu häufig im Bestand ist.
Darauf können Sie wetten. Mit den angeblich 15 Bescheiden liegen Sie in der Rangliste sicher ganz vorne. Respekt!
Ergänzend: dass/viele Neuberechnungsbescheide zur 'Grundrente' auf eine Rentenempfängerin zukommen, ist gar nicht mal so ungewöhnlich. Kombinieren Sie eigene Altersrente mit Grundrentenzuschlag, parallel Witwenrente mit Grundrentenzuschlag und dann die hierzu erfolgte neue Einkommensanrechnung wegen 'nun zu hoher' Altersrente ...und die folgenden Überzahlungs-, Nachforderungs-, Verrechnungsbescheide und wiederholte Neuberechnung, jeweils ausgelegt auf die erforderlichen Berechnungsstichtage seit 01.01.2021. Bauen Sie noch ein wenig Hinzuverdienst mit ein (hat ja bisher schon nicht wirklich zum Leben gereicht) und das Papierchaos ist exponentiell. Mit dem Papierberg aufm Schreibtisch sehen Sie die Ratsuchenden dahinter gar nicht mehr = ruhig verhalten, vielleicht gehen die wieder weg... ;-) Gruß w.
LScham 22.04.2022 | 09:52
An User W*lfgang mit Bezug auf Ihre Darlegung und der Vielfalt der Ursachen, hat die 'Bild' mit der Aussage, 'Richter verstehen Rentengesetz nicht mehr' nicht ganz unrecht. . Für die Bescheid-Empfänger ist das wohl überwiegend der Fall. . Wie immer auch, soziale Gerechtigkeit erfordert halt Ihren Aufwand und Preis.
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