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Experten-Antwort

Grundrentenzuschlag

von Thomas25.05.2023 | 08:27
562 Ansichten
11 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Meine Frau hat ihren Rentenbescheid bekommen. Da wir anscheinend zuviel verdient hatten beträgt der Zuschlag 82 Euro. Dieser wird von der Rente abgezogen. Der Zuschlag ist somit ein Abschlag. Man hat mir erklärt, dass die Rente eine Brutto Rente ist und bei einen höheren Verdienst der Zuschlag dann davon abgezogen wird. Ist das richtig?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Thomas,

auf den Grundrentenzuschlag wird Einkommen von Ihrer Frau und Ihnen angerechnet und kann somit ganz oder teilweise nicht zur Auszahlung kommen. Diese Einkommensanrechnung erfolgt nur auf den Grundrentenzuschlag. Die Rente wird also nicht niedriger, wie sie ohne Grundrentenzuschlag wäre.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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10 Antworten

Thomasam 25.05.2023 | 10:06
Sorry das habe ich immer noch nicht verstanden. Die monatliche Rente beträgt 1139 Euro. Davon entfallen auf den Zuschlag für langjährige Versicherung 82 Euro Nach der Anrechnung beträgt die Monatliche Rente daher 1139-82 = 1057 Euro. Das heißt, der Zuschlag ist ein Abschlag und meine Frau bekommt somit weniger Rente, weil zuviel verdient wurde. Stimmen Sie mir da zu? Mit freundlichen Grüßen Thomas
Mondkindam 25.05.2023 | 10:16
Die Rente Ihrer Frau beträgt rein aus Ihren Versicherungszeiten berechnet 1057 EURO, dazu würde Sie noch den Grundrentenzuschlag bekommen wenn Ihr gemeinsames, vom Finanzamt gemeldetes Einkommen (bei einem Rentenbeginn 2023 das Einkommen von 2021) nicht zu hoch wäre. Ob der Grundrentenzuschlag zu zahlen ist wird jährlich geprüft. Ab 01.01.2024 ist das Einkommen von 2022 maßgebend.
-am 25.05.2023 | 10:19
Hallo Thomas, das bedeutet jedoch nicht, dass der Grundrentenzuschlag zum Abschlag wird. Er wird lediglich nicht der eigentlichen Rente hinzugerechnet. Viele Grüße Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Abschlägeam 25.05.2023 | 10:23
Demnach beträgt die 'eigentliche' Rente, die sich ohne einen Grundrentenzuschlag ergeben würde, 1.057 EUR. Der Grundrentenzuschlag (82 EUR) ergibt sich aus den zu berücksichtigenden Zeiten, kommt aber nicht zur Auszahlung durch den zu hohen Verdienst. Erklärt sich ja auch durch "davon entfallen auf den Zuschlag". Sie können sich auch bei der zuständigen DRV noch die 'kompletten' Berechnungsunterlagen zum Bescheid anfordern. Dort können Sie dann nachvollziehen, wie die 'reine Rente' und wie der 'Grundrentenzuschlag' berechnet wurde. Die eigentliche Rente wird gar nicht mit 'angetastet', zählt aber zum anrechenbaren Einkommen hinzu.
Klugpuperam 25.05.2023 | 10:23
Die eigentliche Rente (ohne einkommensabhängigen Zuschlag) beträgt 1057 Euro. Wäre das Einkommen niedriger, wäre die Rente 1139 Euro hoch.
Thomasam 25.05.2023 | 10:38
Vielen Dank, jetzt habe ich es verstanden. Mit freundlichen Grüßen Thomas
Renteam 25.05.2023 | 18:59
Ab 01.01.2024 ist das Einkommen von 2022 maßgebend.
Oder 2021?
Kommt drauf an. Rentenbeginn ab 01.01.2024. Dann 2022 oder 2021. Je nach dem was das Finanzamt schon vorliegen hat. Rentenbeginn vor dem 01.01.2024 also Bestandsfälle die jedes Jahr überprüft werden. 2021 oder 2020, weil die Anfrage schon im September läuft. Kann man sich nicht ausdenken. Also bei der Erstellung des Grundrentengesetzes wurde zu viel gesoffen.
Das ewige Themaam 25.05.2023 | 17:33
Oder 2021?
Das ewige Themaam 30.05.2023 | 11:44
Hier die Experten-Antwort aus einem früheren Thread: die Einkommensanrechnung beim Grundrentenzuschlag wird jährlich zum 01.01. überprüft. Die Abfrage der Einkommensdaten findet im davorliegenden Herbst statt. Die Rentenversicherung fragt dabei das am 30.09. vorliegende zu versteuernde Einkommen des vorvergangenen Jahres bei der Finanzbehörde ab. Für den 01.01.2022 ist daher grundsätzlich das vorvergangene Jahr ausgehend vom 30.09.2021 maßgebend. Folglich ist das zu versteuernde Einkommen des Jahres 2019 maßgebend. Somit wirkt sich Ihr Einkommen des Jahres 2020 erst ab dem 01.01.2023 aus. Da dies gesetzlich so vorgesehen ist, wird Ihr Rentenbescheid auch nicht rückwirkend korrigiert. Viele Grüße Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Wiesneram 14.12.2023 | 10:49
Zitat von Experte/in anzeigenausblenden
Hallo, da hat man jahrzehntelang in die Rentenkasse eingezahlt, wie doof, bei der Berechnung wurde nie von einem Grundrentenzuschlag geschrieben und war auch nie bekannt. Heute wo die Rentenkassen fast leer sind durch zu hohe Gehälter der Bosse und Verschwendung durch das Sozialsystem zieht man einem einfach mal so einen Hunni ab. Rentner brauchen ja auch nichts mehr. Am besten wenn sie die Radieschen von unten ansehen. Das nennt man Sozialstaat!!!! Ich werde jedem erzählen wie man vom Staat abgezockt wird und das es sich tatsächlich nicht lohnt arbeiten zu gehen. Demokratie gibt es bald nicht mehr. Deutschland hat für alles Geld, bei den "Armen und Alten" Rentnern kann man es ja versuchen die sind zu alt und auch zu doof um noch zu demonstrieren. Danke Ampel und sonstige Parteien. Dann werde ich mich mal auf dem Weg machen und die Radieschen von unten ansehen. Frohe Weihnachten was ist das, danke deutscher STAAT . Und wird alles gelöscht, damit andere es nicht lesen können?
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