Hallo Thomas,
auf den Grundrentenzuschlag wird Einkommen von Ihrer Frau und Ihnen angerechnet und kann somit ganz oder teilweise nicht zur Auszahlung kommen. Diese Einkommensanrechnung erfolgt nur auf den Grundrentenzuschlag. Die Rente wird also nicht niedriger, wie sie ohne Grundrentenzuschlag wäre.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung