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Grundsatzfrage

von Detlef21.05.2010 | 10:13
1243 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Bekommen Bezieher einer vollen EM-Rente, die im Rahmen des Hinzuverdienstes auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sind, Leistungen der medizinischen/beruflichen Rehabilition von der Rentenversicherung, um ihre Arbeitsfähigkeit zu erhalten und damit RV-Beiträge entrichten zu können? Mit freundlichen Grüßen Detlef

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Detlef,

Vorausstzung für die Gewährung einer Reha durch die Rentenversicherung ist u.a., dass (wenn die Erwerbsfähigkeit bereits gemindert ist) die Erwerbsfähigkeit durch die Reha wesentlich gebessert oder wiederhergestellt werden kann oder eine wesentlich Verschlechterung durch die Reha abgewendet werden kann. Dies kann aber nur durch den soialnedizinischen Dienst festgestellt werden. Also einfach einen Antrag stellen und auf die Entscheidung warten.

2 Antworten

Heinz Krechtam 21.05.2010 | 10:25
Ja, grundsätzlich schon - aber nur, wenn nach einer aktuellen Überprüfung des Gesundheitszustandes eine med oder berufl. Reha Sinn macht. Wenn Sie bereits eine volle EM-Rente beziehen, ist ihre Erwerbsfähigkeit ja bereits eingeschränkt bzw. gar nicht mehr vorhanden. Insofern kann dann von " Arbeitsfähigkeit erhalten " keine Rede mehr sein, sondern nur noch von Wiederherstellung selbiger. Wird dies von der RV aufgrund der gesundheitlichen Einschränkungen verneint und als unmöglich angesehen, besteht nur die Möglichkeit eine rein med. Reha durch die Krankenkasse bewilligt zu bekommen.
Bianca Rauwam 27.05.2010 | 11:14
Ab 01.05.2010 ist die neue Eu-Richtlinie in Kraft getreten die besagt, dass wenn man z.Bsp. mindestens halbtags in Deutschland als Angestellte arbeitet und nebenberuflich eine selbständige Tätigkeit in Belgien ausübt, für diese nebenberufliche Tätigkeit versichert ist in dem Staat, in welchem die Lohnempfängertätigkeit ausgeübt wird, d.h. in diesem Fall : Deutschland. Wie sieht dies Konkret in Deutschland aus. Muss die Person dies bei ihrer Krankenkasse in Deutschland melden und auch bei der Rentenkasse? Wenn ja, können sie mir hier Kontaktangaben mitteilen? Ist man verpflichtet für seine selbständige Tätigkeit Sozialbeiträge zu zahlen in Deutschland? Wenn ja, wieviel? Danke im voraus Bianca
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