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Experten-Antwort

Grundsatzfrage Altersrente

von Sucher06.08.2020 | 12:47
95 Ansichten
5 Antworten

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Ich habe mal eine grundsätzliche Frage: Ab Januar 2021 kann ich mit 10,8% Abschlag in vorgezogene Altersrente gehen. Aktuell beziehe ich eine 50% Erwerbsminderungsrente (mit Hinzuverdienst) Sollte ich ab Januar 2021 voll Erwerbsgemindert werden, bekomme ich dann 100% EM-Rente oder automatisch die vorgezogene Altersrente? Besten Dank für Ihre Einschätzung.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo User Sucher,

wie Ihnen User Siehe hier bereits mitgeteilt hat, müssen Sie für die Altersrente oder volle Erwerbsminderungsrente einen entsprechenden Antrag stellen. Auch die die Abzüge von 10,8% bleiben bei beiden Renten.

Sollten Sie beide Renten beantragen, wird die Deutsche Rentenversicherung zunächst über Ihren Antrag auf volle Erwerbsminderungsrente und dann über Ihre Altersrente entscheiden.

Das Sie zunächst die Altersrente bewilligt bekommen, bis über Ihren Antrag auf die volle Erwerbsminderungsrente entschieden ist, werden durch die Träger der Deutsche Rentenversicherung nicht mehr praktiziert.

Sie müssen Sich entscheiden, ab wann Sie welche Rente in Anspruch nehmen wollen.

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4 Antworten

Siehe hieram 06.08.2020 | 13:02
Sofern die gesundheitlichen Voraussetzungen zu einer 100% EM-Rente führen, würden Sie dann eine volle EM-Rente erhalten. Ein Antrag ist hierzu allerdings notwendig. Und kann aber auch dazu führen, dass die volle EM-Rente auch rückwirkend bewilligt wird, also in den Zeitraum der jetzt teil-EM-Rente. Die vorgezogene Altersrente bekommen Sie nicht 'automatisch' stattdessen, sondern müssten diese ebenfalls beantragen. Die Abschläge von 10,8 % ändern sich nicht. Es ist also auch möglich, dass Sie (jetzt) die volle EM-Rente beantragen und dann rechtzeitig innerhalb der Antragsfrist die vorgezogene Altersrente. Sollte bis dahin noch nicht über die EM-Rente entschieden worden sein, würden Sie auf jeden Fall dann ab Januar die vorgezogene Altersrente erhalten.
Sucheram 06.08.2020 | 13:31
Zitat von Siehe hier anzeigenausblenden
Ich habe mal eine grundsätzliche Frage: Ab Januar 2021 kann ich mit 10,8% Abschlag in vorgezogene Altersrente gehen. Aktuell beziehe ich eine 50% Erwerbsminderungsrente (mit Hinzuverdienst) Sollte ich ab Januar 2021 voll Erwerbsgemindert werden, bekomme ich dann 100% EM-Rente oder automatisch die vorgezogene Altersrente? Besten Dank für Ihre Einschätzung.
Sofern die gesundheitlichen Voraussetzungen zu einer 100% EM-Rente führen, würden Sie dann eine volle EM-Rente erhalten. Ein Antrag ist hierzu allerdings notwendig. Und kann aber auch dazu führen, dass die volle EM-Rente auch rückwirkend bewilligt wird, also in den Zeitraum der jetzt teil-EM-Rente. Die vorgezogene Altersrente bekommen Sie nicht 'automatisch' stattdessen, sondern müssten diese ebenfalls beantragen. Die Abschläge von 10,8 % ändern sich nicht. Es ist also auch möglich, dass Sie (jetzt) die volle EM-Rente beantragen und dann rechtzeitig innerhalb der Antragsfrist die vorgezogene Altersrente. Sollte bis dahin noch nicht über die EM-Rente entschieden worden sein, würden Sie auf jeden Fall dann ab Januar die vorgezogene Altersrente erhalten.
Die gesundheitlichen Voraussetzungen für eine 100% EM-Rente wären efüllt. Die Frage ist, ob sich ohne explizite Rentenberechnung abschätzen lässt, weiche Rente höher ausfällt. 100% EM-Rente oder vorgezogene Altersrente. -- Ich warte ja leider immer noch auf die beantragte Rentenauskunft.
Siehe hieram 06.08.2020 | 13:56
Zitat von Sucher anzeigenausblenden
So hatten Sie Ihre Frage aber nicht gestellt :-) Es hängt davon ab, seit wann Sie schon Teil-EM-Rente beziehen, d.h., bis wann dort Zurechnungszeiten bereits enthalten sind. Diese bleiben Ihnen für die 50% erhalten. Lediglich aus dem Hinzuverdienst können also noch evtl. zusätzliche EP's hinzugekommen sein. Das wiederum hängt von Ihrem Einkommen ab. Und wenn die Voraussetzungen für eine 100% EM-Rente vorliegen, käme es für die zweiten 50% darauf an, ob der Leistungsfall vor dem 01.01.2019 liegt oder danach, denn ab 01.01.2019 wurden die Zurechnungszeiten erhöht, diese würden sich dann aber nur auf die bisher 'nicht genutzten' 50% auswirken. Aber das kann man nicht 'vorhersagen', das entscheiden dann die Gutachter. Grob gerechnet können Sie davon ausgehen, dass Ihre vorgezogene Altersrente in etwa doppelt so hoch sein wird wie Ihre bisherige Teil-EM-Rente. Letztendlich haben Sie aber keinen Nachteil, wenn Sie, wie bereits gesagt, die EM-Rente beantragen und ggfs. dann die vorgezogene Altersrente. Ansonsten fragen Sie mal bei Ihrer zuständigen Rentenversicherung nach, woran es liegt, dass Sie die gewünschte Rentenauskunft noch nicht erhalten haben.
Siehe hieram 06.08.2020 | 14:19
ergänzend, weil der Experte inzwischen auch geantwortet hat: wenn Sie 'jetzt' die volle EM-Rente beantragen, hat das mit der vorgezogenen Altersrente noch nichts zu tun. Den Antrag dafür können Sie dann später stellen, mit Wunsch Rentenbeginn 01.01.2021 (oder welchen Sie wollen). Die vorläufige Altersrente steht Ihnen ja - wenn Sie die sonstigen Voraussetzungen erfüllt haben - auf jeden Fall zu. Wenn bis dahin über die EM-Rente noch nicht entschieden wurde, verzögert sich dann allerdings die Bearbeitung entsprechend, d.h. die volle Altersrente wird dann nachgezahlt. Ob Sie bis dahin zumindest mit der Teil-EM-Rente weiter finanziell abgesichert sind, hängt von dem Ablauf einer evtl. Befristung ab, die Sie dem Rentenbescheid entnehmen können. Wenn Sie allerdings eine volle EM-Rente beantragen, sind Sie - Ihrer Meinung nach - zu 100% nicht mehr erwerbsfähig. Ein 'aktiver' Hinzuverdienst, also aus einer Teilzeitbeschäftigung, die noch ausgeführt wird, würde dem entgegenstehen. Hierzu wäre also sicher auch eine bereits länger anhaltende Arbeitsunfähigkeit (Bezug von Krankengeld) eine glaubhafte Begründung. Die vorgezogene Altersrente (zum gewünschten Datum), können Sie im Gegensatz dazu auch aus der Teil-EM-Rente und aktiver TZ-Arbeit heraus beantragen.
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