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Experten-Antwort

Grundsicherung...?

von hopesolo15.06.2015 | 15:09
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3 Antworten

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Welche Sozialleistung kann ein Altersrentner wg Schwerbehinderung ( 63 J) ,bei entsprechend geringer Rente natürlich, beantragen? Grundsicherung? Sozialhilfe?....

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Sollten Sie dauerhaft voll erwerbsgemindert sein, haben Sie auch schon vor Erreichen der Regelaltersgrenze Anspruch auf Grundsicherung.

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2 Antworten

Batrixam 15.06.2015 | 15:12
Bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze ist das Sozialamt (Sozialhilfe) zuständig. Ab Erreichen der Regelaltersgrenze läuft das über das Grundsicherungsamt. Beide sind jedoch in den meistens Städten und Gemeinden zusammen angesiedelt und werden z.T. auch von den gleichen Mitarbeitern bearbeitet.
W*lfgangam 15.06.2015 | 20:28
Ergänzend: Es gibt kein _Grundsicherungsamt_ mehr (Geschichte!). Die Grundsicherung ist inzwischen Bestandteil des SGB XII, eine Untergruppe aller Sozialhilfeleistungen: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_12/__8.html Im örtlichen 'Servicebüro' wird entschieden, in welchen Einzelleistungsbereich je nach Fallgestaltung bedürftige Personen reinfallen - noch nicht dauerhaft voll EM/Zeitrenten vor Regelaltersgrenze: HLU (Hilfe zum Lebensunterhalt), - volle EM auf Dauer aus Arbeitsmarktgründen: HLU, - volle EM auf Dauer aus med. Gründen vor Regelaltersgrenze: Grundsicherung, - volle EM vor Regelaltersgrenze bei 'zu viel' Einkommen/kann sich grundsätzlich selbst oberhalb der der Regelsätze versorgen: Wohngeld. - volle EM ab Regelaltersgrenze ohne Rentenanspruch: Grundsicherung Weitere Informationen finden sich in diesem Merkblatt: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_… gesichert eher vor Ort im Sozialamt informieren. Gruß w.
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