Gegen den ablehnenden Bescheid der Grunsicherungsbehörde Widerspruch einlegen. Welche Altervorsorge meint dieses Amt? Von der Tochter oder von Ihnen?
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Gegen den ablehnenden Bescheid der Grunsicherungsbehörde Widerspruch einlegen. Welche Altervorsorge meint dieses Amt? Von der Tochter oder von Ihnen?
Wenn Ihre Tochter bereits die Altersvorsorge erhält und Sie dadurch nicht bedürftig ist, hat das Amt recht. Wenn nicht, muss das Amt sogar die Beiträge übernehmen (für später). Widerspruch einlegen!!
§§ 41 - 46 SGB (Sozialgesetzbuch) XII.
Da die Tochter leider von Geburt an EM ist.
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