Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Grundsicherung abgelehnt

von Gabi09.03.2009 | 08:30
1492 Ansichten
11 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Ich wende mich an Sie, weil ich sehr verzweifelt bin. Meine Tochter ist seit Geburt schwesrbehindert. Sie sitzt im Rollstuhl. Sie hat in der Vergangenheit versucht eine Ausbildung zu machen, nur wurde die abgebrochen. Sie hat bis Januar Arbeitslosengeld II bezogen. Wir wurden von der ARGE aufgefordert einen Rentenantrag ( EM ) zu stellen. Dieser wurde abgelehnt, weil die versicherungsrechtlichen Vorraussetzungen nicht erfüllt sind. Es liegt aber Erwerbsminderung auf Dauer vor.Sodass die ARGE uns an die Grundsicherung verwiesen hat. und sofort die Leistung eingestellt hat. Wir haben vor Jahren zusammen mit meiner Tochter 2 kleine Versicherungen, im Rahmen der Altersvorsorge abgeschlossen.Nun hat das Grudnsicherungsamt mitgeteilt, das wir von dort gar nichts bekommen. Es müsse zuerst die Altersvorsorge aufgebraucht werden. Wir haben beide nur eine geringe Rente,zusammen knapp 1000 Euro netto. Wie sollen wir nun weiterleben. Wir unterstützen unsere Tochter mit allem was wir können. Aber jetzt sind wir wirklich am Ende. Mit den Leistungen der ARGE kamen wir so grad über die Runden. Und nun sollen wir die Altersvorsorge auflösen. Das war für später gedacht,damit unsere Tochter dann nicht so sehr auf den Staat angewiesen ist. Ich und mein Mann sind über 70. Was sollen wir tun????

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

4
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Gegen den ablehnenden Bescheid der Grunsicherungsbehörde Widerspruch einlegen. Welche Altervorsorge meint dieses Amt? Von der Tochter oder von Ihnen?

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Wenn Ihre Tochter bereits die Altersvorsorge erhält und Sie dadurch nicht bedürftig ist, hat das Amt recht. Wenn nicht, muss das Amt sogar die Beiträge übernehmen (für später). Widerspruch einlegen!!

Moderation · 3Ihre Vorsorge

§§ 41 - 46 SGB (Sozialgesetzbuch) XII.

Moderation · 4Ihre Vorsorge

Da die Tochter leider von Geburt an EM ist.

7 Antworten

TKKam 09.03.2009 | 09:10
Ist es Ihrer Tochter vielleicht möglich in einer Werkstat für Behinderte tätig zu sein? Wenn Sie dort 20 Jahre tätig sein kann hätte sie auf diesem Weg einen Rentenanspruch...
Gabiam 09.03.2009 | 09:49
Vielen vielen Dank an den Experten.
Gabiam 09.03.2009 | 09:32
Nein, sie würde später mal mit 65 eine kleine Rente erhalten. Also bestünde die Chance das sie Grundsicherung erhalten würde. Gibt es eine Rechtsgrundlage??
Gabiam 09.03.2009 | 09:14
Eine Tätigkeit dort kommt für Sie nicht in Frage. Und es geht ja auch um die Zeit jetzt, für Ihre spätere Rente, war ja die kleine Absicherung von uns gedacht.
Gabiam 09.03.2009 | 09:16
Die Altersvorsorge der Tochter. Es läuft auf meine Tochter. Nur wir unterstüzen sie, weil sie finanziell nicht in der Lage ist.
Zusatzfrage an die Exp.am 09.03.2009 | 11:42
Gabi hat erwähnt, das ihre Tochter vor kurzem eine Ausbildung krankheitsbedingt abbrechen musste. Besteht hier die Möglichkeit, über die "vorzeitige Wartezeiterfüllung" doch noch zu einem Rentenanspruch zu kommen, oder gilt dieser Passus nur bei abgeschlossenen Ausbildungen?
B´sonam 09.03.2009 | 11:54
Ich denke nicht, da im vorliegenden Fall vermutlich die EM bereits "seit Geburt" vorliegt. Für die vorzeitige Wartezeiterfüllung wäre es erforderlich, dass die EM erst später eintritt.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026